Hallo Alberich!
Ohne eine körperliche Kasse ist m. E. auch keine korrekte "Kassenführung" möglich, denn bei einer körperlichen Kasse kann man ja nur das herausnehmen was drin ist. Ob es eine Verpflichtung gibt eine solche Kasse zu besitzen, da bin gerade überfragt. Vielleicht aus den GoB?
Dass die FA natürlich gerne eine körperliche Kasse sehen ist auch klar, denn so kann man (bei den neueren Modellen) den Laptop anschließen und die Daten auf Unregelmäßigkeiten überprüfen.
Bei manchen Steuerpflichtigen ohne vorhandene Kasse (speziell Jahresbuchhaltungen) buchen wir bzw. ich über eine Art Verrechnungskonto Unternehmer. Im Grunde nichts anderes wie Privat. Da taucht das Konto Kasse nicht auf. Gab bis jetzt keiner Rückfragen/Probleme seitens des FA.
Aber das ist sicherlich Geschmackssache!
Gruss


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