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Thema: Kassenbuchführung ohne Kasse möglich?

  1. #1
    TP-Senior Alberich macht alles soweit korrekt Avatar von Alberich
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    Kassenbuchführung ohne Kasse möglich?

    Hi, hier ein Problem, auf dass ich noch keine befriedigende Antwort gefunden habe.
    Mir ist nicht klar, warum die "Kasse" kleiner Gewerbetreibender nicht auch negativ sein darf.
    Trage ich diese Meinung altgedienten Buchhaltungshasen vor, erliegen diese regelmäßig einem Herzschlag.
    Meine Begründung:
    Kleine Gewerbetreibende zahlen ihre Rechnung aus dem Portemonnaie.
    Das Portemonnaie ist aber nichts anderes als ein gemischt betrieblich/privates Konto.
    Das Finanzkonto müsste also nicht Kasse, sondern Einlage heißen. Es ist ein Privatkonto und folglich kann es auch negativ sein.

    Wir sind es gewohnt, in allen Buchhaltungssystemen mit dem Finanzkonto "Kasse" zu arbeiten.
    Aber ist das richtig?
    Ist aber die Führung eines Kassenbuches ohne eine vorhandene körperliche Kasse überhaupt möglich?
    Eine Pflicht zum Besitz einer Kasse ergibt sich aber nirgendwo heraus.

  2. #2
    TP-Insider AO Gott macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von AO Gott
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    Hallo Alberich!

    Ohne eine körperliche Kasse ist m. E. auch keine korrekte "Kassenführung" möglich, denn bei einer körperlichen Kasse kann man ja nur das herausnehmen was drin ist. Ob es eine Verpflichtung gibt eine solche Kasse zu besitzen, da bin gerade überfragt. Vielleicht aus den GoB?

    Dass die FA natürlich gerne eine körperliche Kasse sehen ist auch klar, denn so kann man (bei den neueren Modellen) den Laptop anschließen und die Daten auf Unregelmäßigkeiten überprüfen.

    Bei manchen Steuerpflichtigen ohne vorhandene Kasse (speziell Jahresbuchhaltungen) buchen wir bzw. ich über eine Art Verrechnungskonto Unternehmer. Im Grunde nichts anderes wie Privat. Da taucht das Konto Kasse nicht auf. Gab bis jetzt keiner Rückfragen/Probleme seitens des FA.

    Aber das ist sicherlich Geschmackssache!

    Gruss
    Gruss

    "Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
    "Pecunia non olet"
    "Niveau ist keine Tagescreme!"



  3. #3
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Vielleicht aus den GoB?
    richtig, die gelten aber nicht für 4-3er

    Wir sind es gewohnt, in allen Buchhaltungssystemen mit dem Finanzkonto "Kasse" zu arbeiten.
    Aber ist das richtig?
    ich hatte mal einen Fall, da hat der Berater das immer so gebucht. Als Finanzbeamter schaut man erst einmal komisch aus der Wäsche, weil ein Abgleich zwischen Bankkonto und Kassenbuch nicht funktioniert. Da die Personen aber nicht zur Buchführung verpflichtet sind und somit auch grundsätzlich kein Kassenbuch führen müssen ist das aber legitim.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  4. #4
    TP-Senior Alberich macht alles soweit korrekt Avatar von Alberich
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    Zitat Zitat von Sven Beitrag anzeigen
    richtig, die gelten aber nicht für 4-3er

    Das Kassenbuch ist eines der Grundbücher. Wird Buchhaltungspflicht bejaht,
    ist auch ein Kassenbuch zu führen. Aber die Frage bleibt:
    Ist ein Kassenbuch auch bei Buchhaltungspflicht zu führen, wenn keine körperliche Kasse vorhanden ist?

    Zitat Zitat von Sven Beitrag anzeigen
    ich hatte mal einen Fall, da hat der Berater das immer so gebucht.
    Verstehe ich nicht so ganz. Was hat er wie gebucht?

    Zitat Zitat von Sven Beitrag anzeigen
    Als Finanzbeamter schaut man erst einmal komisch aus der Wäsche, weil ein Abgleich zwischen Bankkonto und Kassenbuch nicht funktioniert.
    Abgleich zwischen Bankkonto und Kassenbuch?
    Kläre das bitte.

  5. #5
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Ist ein Kassenbuch auch bei Buchhaltungspflicht zu führen, wenn keine körperliche Kasse vorhanden ist?
    in meinen Augen ist es zu führen, weil sich die einzelnen Geschäftsvorfälle in ihrer Entstehung und Entwicklung nachvollziehen lassen müssen. Ob das Kassenbuch letztlich per Hand geführt wird oder eine elektronische Registrierkasse vorhanden ist spielt dabei keine Rolle.
    Man kann doch nicht alles über das Privatkonto buchen.

    Verstehe ich nicht so ganz. Was hat er wie gebucht?
    ich habe deinen Fall so verstanden, dass alles über das Konto Kasse gebucht wird

    Aufwand an Kasse und Kasse an Ertrag

    Dies geschieht unabhängig davon, ob es tatsächlich aus der Kasse bezahlt wurde. Bei der Betriebsprüfung handelte es sich allerdings um einen 4-3er

    Abgleich zwischen Bankkonto und Kassenbuch?
    unglücklich ausgedrückt

    Der Abgleich zwischen den Kontoauszügen des Bankkontos und der Buchhaltung und dem Kassenendbestand lt. Z-Bons mit dem Bestand in der Buchhaltung.

    Gruß
    Sven
    Geändert von SvenWeb (15.08.2007 um 21:17 Uhr)
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  6. #6
    TP-Senior Alberich macht alles soweit korrekt Avatar von Alberich
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    Zitat Zitat von Sven Beitrag anzeigen
    in meinen Augen ist es zu führen, weil sich die einzelnen Geschäftsvorfälle in ihrer Entstehung und Entwicklung nachvollziehen lassen müssen. Ob das Kassenbuch letztlich per Hand geführt wird oder eine elektronische Registrierkasse vorhanden ist spielt dabei keine Rolle.
    Man kann doch nicht alles über das Privatkonto buchen.
    Meiner Ansicht nach ist dies die einzig korrekte Möglichkeit.
    Die Entstehung und Entwicklung der Geschäftsvorfälle ist nicht dadurch nicht weniger nachvollziehbar.
    Ein Kassenbuch einer nicht vorhandenen Kasse mit krampfhaften Einlagebuchungen, um die Kasse nicht unter 0 tauchen zu lassen, sehe ich als die schlechtere Alternative.

    Gruß
    Ralf

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