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Zitat von 68er
Was denn bitte genau?
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Zum Beispiel solche 'Gedankenspiele':
"Es kann ja durchaus passieren, daß Leute, potentielle Kunden der Firma...im Internet auf diese Diskussionen über das Treiben der Firma und ihrer Rechtsvertreter stoßen...und Abstand von einer Auftragsvergabe an die Heindl Internet AG nehmen."
Ich wäre da _ganz_ vorsichtig, das ist sehr dünnes Eis.
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Wie ich schrieb, weiß ich jetzt nicht genau, WAS der Abmahner bemängelt.
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Dann lass' Dich doch erst dann aus, wenn Du das weisst. Alles andere ist In-der-Luft-Rumgestochere.
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Ich habe mit demjenigen gemailt, der diesen Text seit Jahren auf seiner Seite hat und von ihm stammt auch diese Erklärung. Schriftlich. E-Mail eben.
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E-Mail ist nicht schriftlich, die Beweiskraft von E-Mails in juristischen Auseinandersetzungen ist sehr gering. Frag' Deinen Anwalt.
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Wie Du sagst...OFTMALS. Aber weder ich noch einer der anderen Abgemahnten hätte den Text verwendet..oder ohne Quellenangaben verwendet, wenn das so gefordert worden wäre.
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Das Urheberrecht sieht nicht vor, dass Werke explizit mit irgendwelchen Hinweisen versehen sein müssen, dass sie urheberrechtlich geschützt sind.
Unwissenheit oder vorgebliche Unwissenheit schützt nicht.
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Alle anderen Aussagen und/oder Vermutungen wären eine Rufschädigung der Abgemahnten.
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Jaja, "wären" ... Du hast einen Text verwendet, Du hattest, wie es aussieht, dazu kein Recht. Ganz einfach. Nachträgliches 'Ich hätte nicht, wenn ..' hilft Dir keinen Meter.
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Ich könnte auch frech behaupten, (...)
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Frech behaupten kann jeder, ja - beweisen müsstest Du es aber. Kannst Du das nicht, bekommst Du u.U. Probleme. Zum Beispiel wg. übler Nachrede. Oder eben wg. Urheber- und/oder Nutzungsrechtsverletzungen
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