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Alt 17.07.2007, 14:53   #16
TP-Newbie
 
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Deutschland
68er macht alles soweit korrekt
Zitat:
Mal so ganz am Rande:
Überlegt Euch lieber, was Ihr hier so schreibt, dies kann nämlich im schlimmsten Fall als üble Nachrede ausgelegt werden.
Was denn bitte genau?

Zitat:
Zu der Verwendung solcher Texte:
Ob sie nun wo anders zum Download lagen ist zweitrangig, Unwissenheit schützt vor Schaden nicht. Sollte dem so gewesen sein und man hat Euch im Glauben gelassen, müsst Ihr diesen Seitenbetreiber haftbar machen. Aber erstmal habt Ihr das Problem.
Wie ich schrieb, weiß ich jetzt nicht genau, WAS der Abmahner bemängelt. Die angebliche Urheberrechtsverletzung oder die Nutzung eines Textes, den er wortgleich seit Jahren bewirbt. Unabhängig von den Urheberrechten an diesem Text.

Zitat:
Was Aussagen angeht, wie "hat einer aus ner Bierlaune ..."; Sowas sollte man nachprüfen und sich schriftlich bestätigen lassen, es ist mal schnell was gesagt.
Ich habe mit demjenigen gemailt, der diesen Text seit Jahren auf seiner Seite hat und von ihm stammt auch diese Erklärung. Schriftlich. E-Mail eben.

Zitat:
Was die allgemeine Verwendung angeht: Oftmals wird eine private Verwendung erlaubt, die ist dann aber auch nur mit Quellangabe zulässig, die gewerbliche Verwendung, auch mit Quellangabe, ist oftmals nur mit schriftlicher Zusage erlaubt.
Wie Du sagst...OFTMALS. Aber weder ich noch einer der anderen Abgemahnten hätte den Text verwendet..oder ohne Quellenangaben verwendet, wenn das so gefordert worden wäre. Alle anderen Aussagen und/oder Vermutungen wären eine Rufschädigung der Abgemahnten. Ich könnte auch frech behaupten, daß der Abmahner den Text vor Jahren wie beschrieben..für jedermann nutz- und kopierbar angeboten hat. Und nun, nach Jahren, wo keiner mehr wirklich die Quelle und deren Nutzungsbedingungen weiß, werden Abmahnungen verschickt. Alles möglich. Wir haben 2007!
68er ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 17.07.2007, 15:10   #17
TP-Insider
 
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
copy bringt sich richtig eincopy bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von 68er Beitrag anzeigen
Was denn bitte genau?
Zum Beispiel solche 'Gedankenspiele':

"Es kann ja durchaus passieren, daß Leute, potentielle Kunden der Firma...im Internet auf diese Diskussionen über das Treiben der Firma und ihrer Rechtsvertreter stoßen...und Abstand von einer Auftragsvergabe an die Heindl Internet AG nehmen."

Ich wäre da _ganz_ vorsichtig, das ist sehr dünnes Eis.

Zitat:
Wie ich schrieb, weiß ich jetzt nicht genau, WAS der Abmahner bemängelt.
Dann lass' Dich doch erst dann aus, wenn Du das weisst. Alles andere ist In-der-Luft-Rumgestochere.

Zitat:
Ich habe mit demjenigen gemailt, der diesen Text seit Jahren auf seiner Seite hat und von ihm stammt auch diese Erklärung. Schriftlich. E-Mail eben.
E-Mail ist nicht schriftlich, die Beweiskraft von E-Mails in juristischen Auseinandersetzungen ist sehr gering. Frag' Deinen Anwalt.

Zitat:
Wie Du sagst...OFTMALS. Aber weder ich noch einer der anderen Abgemahnten hätte den Text verwendet..oder ohne Quellenangaben verwendet, wenn das so gefordert worden wäre.
Das Urheberrecht sieht nicht vor, dass Werke explizit mit irgendwelchen Hinweisen versehen sein müssen, dass sie urheberrechtlich geschützt sind.
Unwissenheit oder vorgebliche Unwissenheit schützt nicht.

Zitat:
Alle anderen Aussagen und/oder Vermutungen wären eine Rufschädigung der Abgemahnten.
Jaja, "wären" ... Du hast einen Text verwendet, Du hattest, wie es aussieht, dazu kein Recht. Ganz einfach. Nachträgliches 'Ich hätte nicht, wenn ..' hilft Dir keinen Meter.

Zitat:
Ich könnte auch frech behaupten, (...)
Frech behaupten kann jeder, ja - beweisen müsstest Du es aber. Kannst Du das nicht, bekommst Du u.U. Probleme. Zum Beispiel wg. übler Nachrede. Oder eben wg. Urheber- und/oder Nutzungsrechtsverletzungen

copy
copy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.07.2007, 19:57   #18
TP-Specialist
 
Registriert seit: Oct 2006
ThomasMo hilft, wo's gehtThomasMo hilft, wo's geht
Wenn Du über Archive.org nachweisen kannst, dass die Texte zur freien Verwendung angeboten wurden sollte die Beweisführung für einen Widerspruch doch recht einfach sein.
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
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