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Alt 07.06.2007, 17:26   #1
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Speddy 125 macht alles soweit korrekt
Exclamation

Urheberrechts Verletzung auf mehreren Websites


Hallo,

ich habe heute eine Abmahnung von einem Websitebetreiber bzw. dessen RA bekommen, weil ich einen Text von seiner Website kopiert haben soll. Tatsächlich ist es so, dass viele weitere Seiten den gleichen Text (mal mit mal ohne Überschrift) benutzen, um für Ihre Produkte zu werben.

Kann mir das Unternehmen beweisen, dass ich den Text VON DENEN kopiert habe? Wenn ja, wie?

Kann ich außerdem irgendwas machen, dass die Abmahnung fallen gelassen wird? Denn ich könnte den Text ja von jeder anderen Seite haben, bzw. wer will mir beweisen, dass ich den Text nicht selber geschrieben hab!?
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Alt 07.06.2007, 23:29   #2
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Zitat:
Kann mir das Unternehmen beweisen, dass ich den Text VON DENEN kopiert habe? Wenn ja, wie?
Solange sie beweisen können, dass sie den Text ursprünglich verfasst haben ist es unerheblich WO Du ihn letztendlich geklaut hast. Du hast Ihren Text kopiert, und das alleine ist strafbar. Ob ihn zwischendurch noch zwei andere kopiert hatten und Du es dann erst von der 3. Seite und nicht der Originalseite kopiert hast ist unerheblich.

Zitat:
bzw. wer will mir beweisen, dass ich den Text nicht selber geschrieben hab!?
Würdest Du dafür eine Eidesstattliche Versicherung abgeben? Wohl kaum, oder?
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Alt 08.06.2007, 19:31   #3
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ist dieser Text überhaupt ein schützenswertes Gut, dass unter das Urheberrecht fällt???
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Alt 09.06.2007, 12:34   #4
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Speddy 125 macht alles soweit korrekt
Das ist die gute Frage, es ist mehr oder weniger ein Werbetext über Webdesign, den wir alle kennen, indem man seine Leistungen präsentiert.

sowas wie zB. "Im Internet präsent zu sein, heißt, ihre Produkte und Dienstleistungen rund um die Uhr auf der ganzen Welt anbieten zu können. Heutzutage ist es ein kontraproduktives Unterfangen ein Unternehmen ohne Internetauftritt zu leiten.[...]" [Zitat von meiner eigenen Website (hat jetzt nix mit der Urheberrechtsverletzung zutun)]
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Alt 09.06.2007, 12:38   #5
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Poste doch einfach mal den Link auf die Seite, wo der Originaltext steht und sag um welchen Teil es geht.
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Alt 09.06.2007, 12:40   #6
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Speddy 125 macht alles soweit korrekt
Ich wollte mit dem Text nur ein Beispiel geben, da dieser von mir verfasste in etwa die gleiche Aussage hat, um nicht wieder gegen das Copyright zu verstoßen...




Aber nochmal ne andere Frage, wie sieht das mit Zitaten aus, kann man berühmte Sprüche, wie zB. von Albert Einstein ohne weiteres auf einer Website zitieren?


edit: http://www.heindl.de/internetauftritte.html der Text, der unter "Webdesign" steht
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Alt 09.06.2007, 12:44   #7
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Zitat:
Zitat von Speddy 125 Beitrag anzeigen
Aber nochmal ne andere Frage, wie sieht das mit Zitaten aus, kann man berühmte Sprüche, wie zB. von Albert Einstein ohne weiteres auf einer Website zitieren?
http://de.wikipedia.org/wiki/Zitate#...d_Urheberrecht

Zitat:
edit: http://www.heindl.de/internetauftritte.html der Text, der unter "Webdesign" steht
Würde dazu tendieren, dass man das nicht einfach kopieren darf.
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.06.2007, 12:47   #8
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Zitat:
...

Doch zurück zunächst zu der ersten Frage: Was ist ein "Werk" i.S.d. Urheberrechts.

Das Urhebergesetz selbst definiert den Begriff des Werkes in 2 Abs.2. Als persönliche geistige Schöpfung wiederum werden allgemein Erzeugnisse verstanden, die durch ihren Inhalt oder durch ihre Form oder durch die Verbindung von Inhalt und Form etwas Neues und Eigentümliches darstellen. Der Werkbegriff verlangt kein vollständiges Werk. Teile, Entwürfe und Vorlagen sind auch geschützt, wenn sie für sich den an die Schutzfähigkeit zu stellenden Anforderungen genügen. Die Kürze des Werks ist für die Bestimmung der Schutzfähigkeit ebensowenig entscheidend wie Umfang und Maß der aufgewendeten Arbeit (Ernst-Joachim Mestmäcker, Erich Schulze, Marcel Schulze, Stephen Stewart, Michel Walter (Hrsg.), Kommentar zum deutschen Urheberrecht, Stand Dezember 1996, 2, Rz. 2).

Damit steht fest, daß die Anforderungen an "ein Werk" nicht allzu hoch sind. Jede Zeichnung, jeder eigene Text (Brief, eMail) ist mithin ein "Werk" i.S.d. UrhG.

...
Auszug aus: Urheberrecht im Internet

... hier noch ein Link

Demnach wird der Text wohl unter das Urheberrecht fallen.

Gruß
Sven

EDIT: zu den berühmten Sprüchen gibt es meine ich eine Regelung, dass die Person 70 Jahre tot sein muss um die Werke zu veröffentlichen. Da müsste ich aber selbst nachschauen.
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Alt 09.06.2007, 13:03   #9
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Zitat:
Zitat von Sven Beitrag anzeigen
EDIT: zu den berühmten Sprüchen gibt es meine ich eine Regelung, dass die Person 70 Jahre tot sein muss um die Werke zu veröffentlichen. Da müsste ich aber selbst nachschauen.
Was Du meinst ist der Schutz ganzer Werke (Bücher, Gedichte, Liedtexte etc.). Das fällt aber nicht unter das Kapitel Zitate, diese genießen keinen derart hohen Schutz - vorausgesetzt eben sie werden korrekt verwendet.
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.06.2007, 19:52   #10
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Zitat:
Zitat von ThomasMo Beitrag anzeigen
Was Du meinst ist der Schutz ganzer Werke (Bücher, Gedichte, Liedtexte etc.). Das fällt aber nicht unter das Kapitel Zitate, diese genießen keinen derart hohen Schutz - vorausgesetzt eben sie werden korrekt verwendet.
Das heißt, ich kann zB. folgendes ohne Probleme verwenden: "There's more than one way to do it" Larry Wall ?
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Alt 10.06.2007, 20:06   #11
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Sollte unkritisch sein. (Zumindest wenn noch ein bischen eigener Text außen herum steht).
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.06.2007, 20:14   #12
TP-Junior
 
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Speddy 125 macht alles soweit korrekt
Das ist ja das Problem, ich wollte das in einen Flashheader einfügen, also mit immer wechselnden Zitaten...
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Alt 10.06.2007, 21:06   #13
TP-Specialist
 
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Flashheader - igitt.

Sollte aber auch OK sein, da es ja den Kontext der Website gibt. Vergleichbar mit einer Zeitschrift mit Zitatsammlung am Ende (z. B. P.M. Magazin).
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Alt 16.07.2007, 23:47   #14
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68er macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von Speddy 125 Beitrag anzeigen
Hallo,

ich habe heute eine Abmahnung von einem Websitebetreiber bzw. dessen RA bekommen, weil ich einen Text von seiner Website kopiert haben soll. Tatsächlich ist es so, dass viele weitere Seiten den gleichen Text (mal mit mal ohne Überschrift) benutzen, um für Ihre Produkte zu werben.

Kann mir das Unternehmen beweisen, dass ich den Text VON DENEN kopiert habe? Wenn ja, wie?

Kann ich außerdem irgendwas machen, dass die Abmahnung fallen gelassen wird? Denn ich könnte den Text ja von jeder anderen Seite haben, bzw. wer will mir beweisen, dass ich den Text nicht selber geschrieben hab!?
Du, ich habe so ein Ding auch vor 2..3 Wochen bekommen. Ich war aber vorgewarnt, hatte den Text 3 Wochen vor Erhalt der Abmahnung geändert. Nicht aus dem schlechten Gewissen heraus..einfach nur, um nicht auf Konfrontation gehen zu müssen. Ich weiß, daß der Text seinerzeit von einer Seite stammte, die eben DIESEN Text zum freien Download und zu freien Verwendung für "faule" Webmaster angeboten wurde. Ähnliches berichteten mir auch andere abgemahnte oder sicher noch abgemahnt werdende Webmaster.
Da ich die Abmahnung bei meinem Anwalt liegen habe, kann ich nun nicht mehr genaus sagen, was dort genau stand. Ich weiß nicht einmal genau, daß dort behauptet wurde, der Text entstamme der Feder von Heindl Internet AG. Ich glaube, sie beriefen sich darauf, den Text schon seit Jahren zu verwenden und bewerben. Ich habe nach recherchen jemanden gefunden, der behauptet, diesen Text im Jahr 2000 in Bierlaune beim Grillen erfunden zu haben. Ich weiß aber nicht, ob der vor gericht auch dazu stehen würde. Die Firma Heindl Internet AG hat diesen Text übrigens frühestens seit dem 09.11.2004 auf ihrer Seite. Vorher sah das Ganze SO aus:


Erst danach wurde der heute noch auf der Seite zu findende Text eingefügt. Das sah dann SO aus:

Such Dir einfach mal jemanden, bei dem Du schon vor der Abmahnung eine Unterlassungserklärung unterschrieben hast, worin steht, daß Du diesen Text nicht weiter verwenden wirst. Dann mußt Du zumindest diese Erklärung gegenüber der Heindl Internet AG nicht abgeben. Kannst ja mal kontakten. Ich halte Dich auf dem Laufenden, was mein Anwalt so erreicht. Ich denke aber schon, daß sich die Heindl Internet AG mit dieser Abmahngeschichte keinen Gefallen getan hat. Es kann ja durchaus passieren, daß Leute, potentielle Kunden der Firma...im Internet auf diese Diskussionen über das Treiben der Firma und ihrer Rechtsvertreter stoßen...und Abstand von einer Auftragsvergabe an die Heindl Internet AG nehmen. Sowas soll hin und wieder passieren, nachdem im Internet über solche Machenschaften berichtet wurde :-).
mfg (auch an die Herren Rechtsvertreter der Heindl Internet AG)

P.S. Alle Rechte an den Grafiken und Texten auf den Screenshots liegen bei der Firma Heindl Internet AG Tübingen.
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Alt 17.07.2007, 00:00   #15
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Mal so ganz am Rande:
Überlegt Euch lieber, was Ihr hier so schreibt, dies kann nämlich im schlimmsten Fall als üble Nachrede ausgelegt werden.
Zu der Verwendung solcher Texte:
Ob sie nun wo anders zum Download lagen ist zweitrangig, Unwissenheit schützt vor Schaden nicht. Sollte dem so gewesen sein und man hat Euch im Glauben gelassen, müsst Ihr diesen Seitenbetreiber haftbar machen. Aber erstmal habt Ihr das Problem.
Der vorliegende Sachverhalt fällt §15 UrhG.
Was Aussagen angeht, wie "hat einer aus ner Bierlaune ..."; Sowas sollte man nachprüfen und sich schriftlich bestätigen lassen, es ist mal schnell was gesagt.
Was die allgemeine Verwendung angeht: Oftmals wird eine private Verwendung erlaubt, die ist dann aber auch nur mit Quellangabe zulässig, die gewerbliche Verwendung, auch mit Quellangabe, ist oftmals nur mit schriftlicher Zusage erlaubt.
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Gruß Mark
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