Fahrtenbuch genial!
-


Hinweise


Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Thema bewerten
Alt 08.06.2007, 22:57   #1
TP-Supporter
 
Benutzerbild von AO Gott
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: BaWü
AO Gott ist auf einem guten Weg

Rechtsprechung bzgl. Kindergeld


Hallo,

da ich nicht weiß, inwieweit dies bekannt ist, poste ich einfach einmal.

Das erstere Urteil ist eigentlich ein alter Hut. Aber das zweite ist evtl. von Interesse. Vielleicht hilfts dem ein oder anderen

1.) Gem. der Entscheidung des BVerfG vom 11.01.2005, AZ: 2 BvR 167/02, mindern die Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung die Einkünfte und Bezüge des Kindes. Diese sind die Beiträge zur Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung.

2.) Des Weiteren sind nach neuerer Rechtsprechung des BFH vom 16.11.2006, III R 74/05 sowie BFH vom 14.12.2006, III R 24/06 Beiträge zu einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung ebenfalls in Abzug zu bringen. Allerdings müssen die Leistungen der privaten Kranken/Pflegeversicherung denen der gesetzlichen Kranken/Pflegeversicherung entsprechen. Zusatztarife, die über die gesetzliche Versorgung hinaus Leistungen anbieten, können nicht abgezogen werden.

Grund: Diese Abgaben stehen dem Kind nicht zur Bestreitung des Lebensunterhalts zur Verfügung. Aufgrund dieser Tatsache ist auch ein Verfahren beim BFH, III R 32/06 anhängig. In diesem geht es um die Frage, ob auch die Lohnsteuer und der SolZ, da dem Kinder nicht zur Verfügung stehend, in Abzug zu bringen ist.

(Die beiden o. g. BFH Urteile sind jedoch noch nicht veröffentlicht, das FA kennt diese also noch nicht und wendet sie (noch) nicht an. Zumindest ist dies mein Kenntnisstand.)

Außerdem sind noch Verfahren anhängig bzgl. der Beiträge von Lebensversicherungen (BFH, AZ: III R 54/06) bzw. Beiträge zur privaten Unfall- und Rentenversicherung (BFH, AZ: III R 33/06)
__________________
Gruss

"Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
"Pecunia non olet"
"Niveau ist keine Tagescreme!"
AO Gott ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 08.06.2007, 23:28   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
*gähn*
http://www.traum-projekt.com/forum/9...indergeld.html

EDIT:
Zitat:
(Die beiden o. g. BFH Urteile sind jedoch noch nicht veröffentlicht, das FA kennt diese also noch nicht und wendet sie (noch) nicht an. Zumindest ist dies mein Kenntnisstand.)
So ist es, ich warte immer noch auf das Kindergeld 2005.
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.06.2007, 23:44   #3
TP-Supporter
 
Benutzerbild von AO Gott
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: BaWü
AO Gott ist auf einem guten Weg
Zitat:
Zitat von AO Gott Beitrag anzeigen

Außerdem sind noch Verfahren anhängig bzgl. der Beiträge von Lebensversicherungen (BFH, AZ: III R 54/06) bzw. Beiträge zur privaten Unfall- und Rentenversicherung (BFH, AZ: III R 33/06)
Ok, das *gähn* akzeptiert ich. Ist das o.g. aber auch *gähn*???

Gruss
__________________
Gruss

"Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
"Pecunia non olet"
"Niveau ist keine Tagescreme!"
AO Gott ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.06.2007, 23:46   #4
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
nein, das fällt nicht unter das gähn. Allerdings sehe ich da auch nicht die Erfolgschancen wie vorher bei der privaten KV.

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.06.2007, 23:53   #5
TP-Supporter
 
Benutzerbild von AO Gott
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: BaWü
AO Gott ist auf einem guten Weg
Da hast mich glaub falsch verstanden. Dachte, du weißt vielleicht schon etwas näheres bzgl. dieser Verfahren zwecks Erledigung.

Gruss
__________________
Gruss

"Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
"Pecunia non olet"
"Niveau ist keine Tagescreme!"
AO Gott ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.06.2007, 00:06   #6
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Zitat:
Beiträge von Lebensversicherungen (BFH, AZ: III R 54/06)
noch offen: http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-...78&pos=0&anz=1

Zitat:
privaten Unfall- und Rentenversicherung (BFH, AZ: III R 33/06)
auch noch offen: http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-...40&pos=0&anz=1
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.06.2007, 00:18   #7
TP-Supporter
 
Benutzerbild von AO Gott
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: BaWü
AO Gott ist auf einem guten Weg
Ok, DANKE!!!!

Gruss
__________________
Gruss

"Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
"Pecunia non olet"
"Niveau ist keine Tagescreme!"
AO Gott ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.06.2007, 00:28   #8
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
hab' gerade gesehen, dass das Urteil III R 54/06 von meinem ehemaligen FGO-Dozenten gefällt wurde, der im 11. Senat vorsitzender Richter ist. Komischer Typ, aber das sind ja alle Juristen.

In dem Verfahren geht es aber nicht um Lebensversicherungen, sondern um die Fallbeilwirkung des Grenzbetrags.
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.06.2007, 10:43   #9
TP-Supporter
 
Benutzerbild von AO Gott
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: BaWü
AO Gott ist auf einem guten Weg
Zitat:
Zitat von Sven Beitrag anzeigen
hab' gerade gesehen, dass das Urteil III R 54/06 von meinem ehemaligen FGO-Dozenten gefällt wurde, der im 11. Senat vorsitzender Richter ist. Komischer Typ, aber das sind ja alle Juristen.
Kein Kommentar!

Zitat:
Zitat von Sven Beitrag anzeigen
In dem Verfahren geht es aber nicht um Lebensversicherungen, sondern um die Fallbeilwirkung des Grenzbetrags.
Ja aber nicht nur!

Niedersächsisches FG Urteil vom 15.12.2005 - 11 K 401/00

vorläufig nicht rechtskräftig
Entscheidungsstichwort (Thema)

Keine Berücksichtigung privater Versicherungsbeiträge bei Berechnung des kindergeldschädlichen Grenzbetrags. - Revision eingelegt (Aktenzeichen des BFH: III R 54/06)
Leitsatz (Sonst)
  1. Nach der Rechtsprechung des BFH ist bei einem geringfügigen Überschreiten des Grenzbetrages verfassungsrechtlich keine Härtefallregelung zu fordern.
  2. Beiträge zu privaten Kapital-Lebensversicherungen und zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind mit den gesetzlichen Sozialabgaben nicht vergleichbar. Demgemäß sind Beiträge zu derartigen Versicherungen bei Ermittlung des Jahresgrenzbetrages nicht zu berücksichtigen.
__________________
Gruss

"Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
"Pecunia non olet"
"Niveau ist keine Tagescreme!"
AO Gott ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.09.2007, 13:24   #10
TP-Supporter
 
Benutzerbild von AO Gott
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: BaWü
AO Gott ist auf einem guten Weg
Nach Ansicht des FG Niedersachsen (1 K 76/04) ist die "Fallbeilwirkung" des § 32 Abs. 4 EStG verfassungswidrig. Die Revision
( Az: III R 76/06) zum BFH wurde zurückgenommen.
__________________
Gruss

"Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
"Pecunia non olet"
"Niveau ist keine Tagescreme!"
AO Gott ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

  Aktuelles Thema
  TP Hilfe Forum > Traum-Start > Recht & Co
Rechtsprechung bzgl. Kindergeld Rechtsprechung bzgl. Kindergeld
« Wer muss nun ermahnt werden? | Rechtslage bei Bewertung von Dingen im Internet »

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Thema bewerten
Thema bewerten:

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:43 Uhr.

Powered by: vBulletin Version 3.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2008, Jelsoft Enterprises Ltd. / Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0 ©2008, Crawlability, Inc.
Traum-Projekt.com | Suchen | Archiv | Impressum | Kontakt | | | Nach oben |



1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67