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Thema: 400,- Euro Job Anmeldung erforderlich?

  1. #1
    TP-Member frankyhh macht alles soweit korrekt
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    49

    400,- Euro Job Anmeldung erforderlich?

    hallo zusammen,

    ich arbeite deutschlandweit im cateringbereich.
    für aufträge habe ich immer selbstständiges personal gehabt (studentinnen mit gerwerbeschein), die mir eine rechnung ausgestellt haben.

    so weit so gut.

    nun habe ich einen ganz kurzfristigen auftrag erhalten und finde keine aushilfe auf gewerbeschein.
    die veranstaltung geht 2 tage a 8-10 stunden. falls ich nun doch noch jemanden finde ohne gewerbeschein - muss ich die person für die 2 tage auf 400,- euro minijob anmelden?
    oder gibt es eine regelung , da es sich nur um eine einmalige tätigkeit für 2 tage handelt , den ganzen papierkram mit dem 400 euro job zu umgehen ??? (legal, natürlich)


    gruß
    franky

  2. #2
    TP-Insider AO Gott macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von AO Gott
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    Um den Papierkram wirst du wohl nicht herumkommen!
    Aber es gibt die Möglichkeit der kurzfristigen Beschäftigung.

    Eine kurzfristig ausgeübte Beschäftigung ist in der Sozialversicherung versicherungsfrei. Eine kurzfristige und damit versicherungsfreie Beschäftigung liegt vor, wenn diese von vornherein auf maximal zwei Monate (60 Kalendertage) bzw. auf 50 Arbeitstage befristet ist.

    Zur Prüfung der Frage, ob die Zeiträume von zwei Monaten bzw. 50 Arbeitstagen überschritten werden, sind mehrere Beschäftigungen zusammenzurechnen. Dies gilt auch dann, wenn die Beschäftigungen bei unterschiedlichen Arbeitgebern ausgeübt wurden bzw. werden.

    Allerdings darf das Entgelt nicht die 400.-- € überschreiten!

    Damit eine korrekte sozialversicherungsrechtliche Beurteilung stattfinden kann, sollte der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber Dauer und Umfang vorangegangener Beschäftigungsverhältnisse schriftlich nachweisen lassen. Sollten diese Angaben falsch sein, kann der Arbeitgeber die Beiträge nachträglich einfordern.

    Steuerrechtlich muss entweder über die Lohnsteuerkarte abgerechnet werden oder es wird eine Lohnsteuerpauschalierung vorgenommen.
    Gruss

    "Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
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  3. #3
    TP-Insider AO Gott macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von AO Gott
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    Hallo frankyhh,

    hier noch paar Infos wg. den Meldungen für die Sozialversicherung für den Fall einer kurzfristigen Beschäftigung.

    In den Meldungen für kurzfristig Beschäftigte sind die Beitragsgruppen stets mit "0" zu schlüsseln, da keinerlei Beiträge entrichtet werden.

    Das in den Meldungen hierfür vorgesehene Feld für das Entgelt (beitragspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt) füllt man mit "000000" aus.

    Der Personengruppenschlüssel ist "110"

    Gruss
    Gruss

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  4. #4
    cal
    cal ist offline
    TP-Newbie cal macht alles soweit korrekt
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    1
    Alternativ zum 400€-Minijob gibt es auch noch
    Kurzfristige Minijobs.

    Über den dafür nötigen Papierkrieg steht da leider nichts, aber vielleicht steht da noch was:
    Anmelden gewerblicher Minijobs.

  5. #5
    TP-Senior Alberich macht alles soweit korrekt Avatar von Alberich
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    Ich sehe keine zwingende Annahme für einen Minijob.
    Ob es sich um eine selbständige oder nichtselbständige Arbeit handelt, richtet sich allein nach den Abgrenzungskriterien. Diese sind zu schwammig für eine eindeutige Zuordnung.
    Für eine Erfassung als Betriebsausgaben fehlt dir allerdings Anschrift und Unterschrift der Studentin.

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