+ Antworten
Seite 1 von 2 1 2 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 15 von 24

Thema: Probleme mit Finanzamt durch Ebay

  1. #1
    TP-Newbie marcohsv macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Jun 2007
    Beiträge
    3

    Probleme mit Finanzamt durch Ebay

    Hallo, ich hoffe mir kann jemand zu meinem Problem etwas sagen bzw. tipps geben. Ich bin im Angestelltenverhältnis (Bruttojahreseinkommen ca. 33000 Euro) und verkaufe seit 2003 über Ebay div. artikel. 2003 habe ich überwiegend konsolenspiele über Ebay gekauft und später wieder über Ebay verkauft. Ich habe nie eine Quittung bekommen. Der Umsatz von 2003 liegt bei ca. 6000 Euro der Gewinn bei ca. 3000 Euro. 2004 - 2006 habe ich nur noch gebrauchte artikel ( 90% Feuerlöscher) auf flohmärkten ect. gekauft ohne das ich je eine Quittung oder ähnliches bekommen habe.Später wurden die Artikel bei Ebay mit Gewinn verkauft. Von 2004 - 2006 liegt der Umsatz laut meinen Kontoauszügen bei ca. 15000 Euro. Ich habe leider noch nie eine Einkommensteuererklärung abgegeben und nun hat das Finanzamt eine Kontrollmitteilung und fragt wie hoch die Nebeneinkommen wahren. Was kann ich jetzt noch absetzen und was nicht mehr.( nur die Versandkosten lagen ja schon bei 3000 Euro aber ich habe keine Beläge ect.) Ich werde erstmal eine Selbstanzeige beim Finanzamt durchgeben und schnellstmöglich ein kleingewerbe anmelden. Kann ich für das jahr 2003 alle Ebay geschäfte die Ausgaben (einkäufe) von den Einnahmen abziehen??? Kann das Finanzamt mich für das jahr 2004-2006 irgendwie mit meinem ausgaben (Porto,einkäufe auf den Flohmärkten ect.) einschätzen??? Das nächste kleine Problem ist das der Ebay name von 2003 - 2006 auf den namen von meiner Mutter lief ohne das sie je zahlungseingänge hatte. Das wird aber jetzt durch meine Selbstanzeige hoffentlich geklärt. Sorry für den langen Text aber ich für jede Antwort was mich erwartet ect. Dankbar.

  2. #2
    TP-Special Mod TP-Sponsor Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von Thomas
    Registriert seit
    May 2001
    Ort
    Arnsberg - Sauerland
    Beiträge
    21.328
    Hi

    das hört sich aber alles ganz schön undurchschaubar an
    Das FA kann und wird deinen Umsatz schätzen, wenn du selber keine halbwegs ordentliche Abrechnung nachreichen kannst. Und eine Schätzung ist meistens finanziell ungünstiger als nachgereichte Abrechnung.

    Ich würde dringend empfehlen, einen guten Steuerberater zu beauftragen.
    Aber nicht den "erst Besten", den du vielleicht kennst, sondern erst mal erkundigen, ob du jemanden findest, der sich vielleicht mit der Thematik Ebay/Flohmarkt/... schon mal etwas beschäftigt hat.

    Ein Stb. kostet natürlich auch etwas Geld, ich bin mir aber bei den von dir genannten Beträgen ziemlich sicher, dass diese Ausgabe sich lohnen wird (und die Kosten lassen sich auch "absetzen", vorausgesetzt, du reichst die Rechnung von ihm mit ein )

  3. #3
    TP-Newbie marcohsv macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Jun 2007
    Beiträge
    3
    danke für die erste Antwort. Kann man bei meinen Angaben nicht ungefähr schätzen was für kosten auf mich zu kommen? ( 2000 Euro oder über 5000) Der Steuerberater wird aufjedenfall die nächste tage informiert werden ich muss nur meine Kontoauszüge sammeln.
    Stimmt es das ich bei einer Selbstanzeige keine Strafe zahlen muss???
    und kann ich in meinem Fall nicht nachträglich die Einkommesteuererklärung von 2003-2006 durchführen damit ich bestimmte sachen abschreiben kann wie z
    z.b Versandkosten ect.???

  4. #4
    TP-Special Mod TP-Sponsor Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von Thomas
    Registriert seit
    May 2001
    Ort
    Arnsberg - Sauerland
    Beiträge
    21.328
    die Höhe der Nachzahlung lässt sich imho kaum seriös schätzen, dafür wissen wir zu wenig

    kommt zum einen darauf an, wieviele Ausgaben du noch glaubhaft belegen kannst bzw. was das FA dann letztendlich auch akzepiert (Eigenbelege sind möglich und können anerkannt werden, müssen aber nicht)
    Außerdem ist das eine Frage deines individuellen Steuersatzes, wo dann wieder Steuerklasse, Höhe deiner Sonderausgaben, Fahrtkosten u.v.m. zu berücksichtigen sind

  5. #5
    TP-Newbie marcohsv macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Jun 2007
    Beiträge
    3
    Was sind denn Eigenbeläge? kann ich etwa auf einem Stück Papier angeben das ich 2005 ca. 1000 Euro für Versandkosten ausgegeben habe ohne es nachzuweisen?
    kann ich denn auch für die jahre 2003-2004 irgendwelche Pauschalbeträge absetzten oder ist das jetzt zu spät?
    Danke im vorraus

  6. #6
    TP-Insider AO Gott macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von AO Gott
    Registriert seit
    Mar 2007
    Ort
    BaWü
    Beiträge
    774
    Zitat Zitat von marcohsv Beitrag anzeigen
    Stimmt es das ich bei einer Selbstanzeige keine Strafe zahlen muss???
    Sofern eine wirksame Selbstanzeige getätigt wird, wird Straffreiheit gewährt. Hier sollten Sie aber einen StB konsultieren. Eine wirksame Selbstanzeige ist nämlich an gewisse Voraussetzungen geknüft.

    An der Steuernachzahlung inkl. Hinterziehungszinsen kommen Sie aber nicht herum.
    Gruss

    "Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
    "Pecunia non olet"
    "Niveau ist keine Tagescreme!"



  7. #7
    TP-Junior WAPE macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Jul 2007
    Beiträge
    7
    Ich hatte letztes Jahr "Besuch" von 2 Herren.
    Sie wolten von mir wissen was es mit den ebay-Verkäufen in den Jahren 2001-2005 auf sich hat.
    Ich bin seit 1999 angemeldet und kaufe/verkaufe seit dieser Zeit Modellautos
    Mir geht/ging es hauptsächlich um die Erweiterung meiner eigenen Sammlung, doppelte Modelle habe ich wieder verkauft. Die haben mir jetzt Umsatzzahlen vorgelegt das mir schwarz vor den Augen wurde - nämlich im 6-stelligen Bereich. Mein Problem ist jetzt aber das ich keinerlei Rechnungen oder Belege mehr aus dieser Zeit habe um die Umsatzzahlen und Gewinne nach unten zu drücken. Modelle habe ich hauptsächlich auf Börsen und Flohmärkten gekauft, hier und da mal eine Sammlung. Verkauft wieder in ebay.

    Eine Strafanzeige habe ich jetzt am Hals, die Steuererklärung für 2005 konnte ich gerade noch abgeben - gezwungenermaßen als Gewerbetreibender. Und ich mußte über 4.000 Euro nachzahlen.
    2001-2004 stehen jetzt noch offen. Inzwischen habe ich für 2006 noch mal 4.000 Vorauszahlung abgedrückt (Est. und Ust.) und Umsatzsteuervorauszahlung von 1.000 für 2007. Jetzt bin ich blank....

    Bis Anfang 2008 wollen die vom FA nun eindeutige Zahlen für 2001-2004. Wenn ich das alles auf einmal nachzahlen muß kann ich einpacken.

    Hat hier jemand ähnliche Probleme der mir evtl. helfen kann ? Vor Gericht komme ich wohl wegen der Nachhaltigkeit nicht als Privatmann durch.

  8. #8
    TP-Senior firewall35 macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Mar 2007
    Beiträge
    112
    Da kann man nur empfehlen einen wirklich guten Anwalt zu nehmen und dann viel Glück wünschen... Leider höre ich immer wieder solche Geschichten und auch wenn man den Leuten vorwerfen mag schwarz gehandelt zu haben und daher in gewisser Weise selbst schuld zu sein ist es immer wieder so, dass die Finanzämter einfach eine realistische Schätzung durchführen und den Betrag dann mit 100 multiplizieren und das kostet Existenzen. Das dumme ist: Steuerschulden entkommt man nicht durch eine Privatinsolvenz weg, wenn sie durch Steuerhinterziehung zu Stande kamen und durch Nichtabgabe der Steuererklärungen hast du natürlich Steuerhinterziehung begangen. Wenns dumm läuft kannst du dir die nächsten 35 Jahre ne Kellerwohnung mieten.

  9. #9
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
    Registriert seit
    Oct 2006
    Beiträge
    2.943
    Zitat Zitat von firewall35 Beitrag anzeigen
    ist es immer wieder so, dass die Finanzämter einfach eine realistische Schätzung durchführen und den Betrag dann mit 100 multiplizieren und das kostet Existenzen. Das dumme ist: Steuerschulden entkommt man nicht durch eine Privatinsolvenz weg, wenn sie durch Steuerhinterziehung zu Stande kamen und durch Nichtabgabe der Steuererklärungen hast du natürlich Steuerhinterziehung begangen. Wenns dumm läuft kannst du dir die nächsten 35 Jahre ne Kellerwohnung mieten.
    Erzähl' den Leuten doch nicht immer solche Horrorgeschichten die an den Haaren herbeigezogen sind.

  10. #10
    TP-Senior firewall35 macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Mar 2007
    Beiträge
    112
    Zitat Zitat von ThomasMo Beitrag anzeigen
    Erzähl' den Leuten doch nicht immer solche Horrorgeschichten die an den Haaren herbeigezogen sind.
    Wieso er sagte doch schon, dass sie einfach einen 6 stelligen Umsatz annehmen und dass er schon blank ist und sie das richtige Geld jetzt erst wollen. Jetzt widerleg mal glaubwürdig wenn du nie Belege gesammelt hast.

  11. #11
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
    Registriert seit
    Oct 2006
    Beiträge
    2.943
    Zitat Zitat von firewall35 Beitrag anzeigen
    Wieso er sagte doch schon, dass sie einfach einen 6 stelligen Umsatz annehmen und dass er schon blank ist und sie das richtige Geld jetzt erst wollen. Jetzt widerleg mal glaubwürdig wenn du nie Belege gesammelt hast.
    Er hat aber nicht behauptet, der Umsatz wäre nur 4stellig gewesen, also nix mit Faktor 100

  12. #12
    TP-Supporter junimond ist auf einem guten Weg Avatar von junimond
    Registriert seit
    Jan 2007
    Beiträge
    335
    Bei nicht eindeutig belegbaren Umsätzen schätzt das FA und erhebt einen "Sicherheitszuschlag", der aber nie beim Faktor 100 liegt, sondern je nach Situation eher bei Faktor 2.
    Also z.B. die fragmentarischen Unterlagen sagen 5000 € Umsatz, dann sagt das FA sie gehen von 10000 € aus.
    So ähnlich muss man sich das vorstellen.
    Jedenfalls kommt man aus so einer Situation nur mit professioneller Hilfe halbwegs erträglich raus, wobei es immer sehr wehtun wird...

  13. #13
    TP-Senior firewall35 macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Mar 2007
    Beiträge
    112
    Zitat Zitat von junimond Beitrag anzeigen
    Bei nicht eindeutig belegbaren Umsätzen schätzt das FA und erhebt einen "Sicherheitszuschlag", der aber nie beim Faktor 100 liegt, sondern je nach Situation eher bei Faktor 2.
    Also z.B. die fragmentarischen Unterlagen sagen 5000 € Umsatz, dann sagt das FA sie gehen von 10000 € aus.
    So ähnlich muss man sich das vorstellen.
    Jedenfalls kommt man aus so einer Situation nur mit professioneller Hilfe halbwegs erträglich raus, wobei es immer sehr wehtun wird...
    Der Faktor 2 reicht nicht selten um die Steuerrate auf 200 oder 300% oder höher zu bringen.

  14. #14
    TP-Supporter junimond ist auf einem guten Weg Avatar von junimond
    Registriert seit
    Jan 2007
    Beiträge
    335
    ? Steuerrate 100%, 200%? Dann verstehe ich den Begriff Steuerrate nicht, wie er hier gebraucht wird.

  15. #15
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    @ firewall

    Eine Steuer wurde noch nie geschätzt. Geschätzt werden die Besteuerungsgrundlagen und da Schätzungen immer einen ungefähren Wert darstellen besteht eine Bandbreite von möglichen Schätzungsfestsetzungen (Schätzungsrahmen). Dieser Schätzungsrahmen kann je nach Einzelfall zu Gunsten oder zu Lasten des Steuerpflichtigen ausgelegt werden (Sicherheitszu- bzw. -abschlag). Einen einheitlichen Prozentzuschlag bzw. Faktor gibt es nicht.

    Der Schätzungsrahmen hat Auswirkung auf die Besteuerungsgrundlagen, welche letztlich für die Steuerfestsetzung herangezogen werden. Es heißt allerdings nicht, dass wenn die Besteuerungsgrundlagen verdoppelt werden sich auch die Steuer verdoppelt aufgrund der Progression und des Maximalsteuersatzes.

    Eine Schätzung befreit übrigens nicht von der Abgabe der Steuererklärung!!!!!

    Mein Tipp an den Threadersteller: Fachkundigen Rat aufsuchen

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

+ Antworten
Seite 1 von 2 1 2 LetzteLetzte

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51