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Thema: Frage zu GWG und < 60€

  1. #1
    TP-Specialist Master_T2 bringt sich richtig ein Master_T2 bringt sich richtig ein Avatar von Master_T2
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    Frage zu GWG und < 60€

    Hab mal eben eine recht simple Frage zu GWG's:
    Sehe ich das richtig, dass Güter unter 60€, egal ob selbstständig nutzbar oder nicht keine GWG's sind und im Jahr der Anschaffung direkt in voller Höhe als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können? Oder liege ich da falsch?
    Grüße aus Übach-Palenberg
    Tim

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  2. #2
    TP-Insider AO Gott macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von AO Gott
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    Hallo Master_T2,

    m. E. sind dies auch GWG´s.

    Allerdings muss für Anlagegüter, die nicht mehr als 60.-- € netto kosten, kein Bestandsverzeichnis geführt werden.

    Anbei dies
    R 6.13 Bewertungsfreiheit für geringwertige Wirtschaftsgüter


    (2) Die Angaben nach § 6 Abs. 2 Satz 4 EStG sind aus der Buchführung ersichtlich, wenn sie sich aus einem besonderen Konto für geringwertige Wirtschaftsgüter oder aus dem Bestandsverzeichnis nach R 5.4 ergeben. Sie sind nicht erforderlich für geringwertige Wirtschaftsgüter , deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag (§ 9b Abs. 1 EStG), nicht mehr als 60 Euro betragen haben.

    (3) Die Bewertungsfreiheit für geringwertige Anlagegüter können auch Stpfl. in Anspruch nehmen, die den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, wenn sie ein Verzeichnis nach § 6 Abs. 2 Satz 4 EStG führen. Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend.

    Kann somit voll als Betriebsausgabe abgezogen werden.

    Hoff konnte weiterhelfen!

    Gruss
    Gruss

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  3. #3
    TP-Specialist Master_T2 bringt sich richtig ein Master_T2 bringt sich richtig ein Avatar von Master_T2
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    Ok. d.h. ich kann einen USB-Stick für 30€, der ja eigentlich nicht selbstständig nutzbar ist, direkt in voller Höhe als Betriebsausgaben geltend mache? Nur nochmal um sicher zu gehen...
    Grüße aus Übach-Palenberg
    Tim

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  4. #4
    TP-Insider AO Gott macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von AO Gott
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    Voll als Betriebsausgaben geltend machen!

    Gruss
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  5. #5
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    Danke
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