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11.06.2007, 20:04
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Jun 2007
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freiberufliche Partnergesellschaft
Hi,
ich bin Student und plane mit einem Kollegen freiberuflich im Bereich Design / Layout im Internet Broschüren,etc herzustellen. Ich habe mir vorgestellt, dass wir uns jeder freiberuflich machen (dem Finanzamt anzeigen) und dann eine Partnergesellschaft gründen. Jetzt ist mir nicht ganz klar wie das mit der Abrechnung funktioniert wenn wir (die Partnergesellschaft) einen Auftrag bekommt. Z.B. arbeite ich 30%, mein Partner 70% an dem Auftragt. Wie lässt man das dann in die eigene Einkommenssteuererklärung einfließen? Im Gegensatz zur GbR bekommt die Partnergesellschaft ja keine eigene Steuernummer und braucht auch keine eigene Steuererklärung. Betriebsausgaben wollten wir eigentlich so machen, dass jeder dass was er gerade für sich braucht bei sich selbst einfließen lässt.
2. Frage: Ist das ganze so überhaupt möglich?
Wir haben auch noch vor zum Steuerberater zu gehn, will mich aber vorher schon gut informieren.
Gruß
Philipp
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12.06.2007, 23:42
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#2
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TP-Junior
Registriert seit: Nov 2006
Ort: Unna
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Lass doch den Auftrag und die Rechnung über das "Unternehmen" von deinem Partner laufen. Und stell ihm dann doch einfach deine Arbeit (die 30%) in Rechnung.
Das ist die einfachste Möglichkeit 
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12.06.2007, 23:58
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#3
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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ich bin Student und plane mit einem Kollegen freiberuflich im Bereich Design / Layout im Internet Broschüren,etc herzustellen.
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wäre schon mal fraglich, ob das freiberuflich wäre. Müsste man im Einzelfall klären, wobei dies erst Auswirkung hat, wenn der Gewerbeertrag 24.500 EUR übersteigt.
Zitat:
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Ich habe mir vorgestellt, dass wir uns jeder freiberuflich machen (dem Finanzamt anzeigen) und dann eine Partnergesellschaft gründen.
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du meinst eine Partnerschaftsgesellschaft??? ... und warum ausgerechnet diese Rechtsform?
Zitat:
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Wie lässt man das dann in die eigene Einkommenssteuererklärung einfließen?
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wie bei einer GbR auch:
http://www.traum-projekt.com/forum/9...tml#post767917
wobei im Falle einer freiberuflichen Tätigkeit nicht Sachbereich 44 Kennzahl 14 anzugeben wäre, sondern auf der Rückseite der Anlage GSE die entsprechende Kennzahl
Zitat:
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Im Gegensatz zur GbR bekommt die Partnergesellschaft ja keine eigene Steuernummer und braucht auch keine eigene Steuererklärung
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wäre mir völlig neu.
Gruß
Sven
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13.06.2007, 01:17
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#4
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TP-Junior
Registriert seit: Jun 2007
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@Sven: http://de.wikipedia.org/wiki/Partnergesellschaft
Die Partnergesellschaft bekommen soweit keine eigene Steuernummer, ist eben eine Sonderform. Die Einnahmen/Ausgaben werden direkt über den einzelnen Partner berechnet. Die Frage ist jetzt halt wie das bei Mischaufträge ist...
Oder wäre es generell besser, wenn jeder von uns ein Gewerbe anmeldet (wir wollen uns nur nebenbei was dazuverdienen, also deutlich <24000 Gewinn) und wir dann eine GbR gründen? Ich hab halt wenig Lust nochmal die Steuererklärung für die Gbr und meine eigene zu machen.
Gruß
Philipp
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13.06.2007, 09:02
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#5
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Die Partnergesellschaft bekommen soweit keine eigene Steuernummer, ist eben eine Sonderform. Die Einnahmen/Ausgaben werden direkt über den einzelnen Partner berechnet. Die Frage ist jetzt halt wie das bei Mischaufträge ist...
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so etwas gibt es nicht. Auf die Partnerschaftsgesellschaft finden genauso die §§ 105 ff HGB (Vorschriften für die OHG) und das Zivilrecht Anwendung. Es gilt das in dem vorher von mir verlinkten Beitrag geschriebene Schema. Der Gewinn wird letztlich dem einzelnen Gesellschafter zugerechnet. Vorher erfolgt aber eine gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung nach §§ 179 ff AO.
Zitat:
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Oder wäre es generell besser, wenn jeder von uns ein Gewerbe anmeldet (wir wollen uns nur nebenbei was dazuverdienen, also deutlich <24000 Gewinn) und wir dann eine GbR gründen?
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das hängt von der Einstufung der Tätigkeit ab ob ihr ein Gewerbe anmelden müsst.
Unabhängig davon könnt ihr auch eine GbR gründen, da würde das Handelsrecht keine Anwendung finden und nur die Vorschriften des Zivilrechts (§§ 705 ff BGB).
Zitat:
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Ich hab halt wenig Lust nochmal die Steuererklärung für die Gbr und meine eigene zu machen.
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da kommt ihr nicht drum herum.
Gruß
Sven
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14.06.2007, 13:37
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#6
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TP-Junior
Registriert seit: Jun 2007
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Hm. Die Partnergesellschaft hätte den Vorteil, dass die Haftung auf den Partner übergeht, der an dem jeweiligen Auftrag beteiligt war und nicht generell alle Gesellschafter haften.
Daher bin ich mir auch fast sicher, dass die Partnergesellschaft keine eigene Steuernummer hat, sondern jeder einzelne Partner seperat abrechnet. Bist du dir sicher?
Gruß
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14.06.2007, 14:04
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#7
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Die Partnergesellschaft hätte den Vorteil, dass die Haftung auf den Partner übergeht, der an dem jeweiligen Auftrag beteiligt war und nicht generell alle Gesellschafter haften.
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das betrifft das Innenverhältnis der Gesellschaft. Nach außen hin tritt aber die Gesellschaft auf.
ja
Gruß
Sven
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