Lass doch den Auftrag und die Rechnung über das "Unternehmen" von deinem Partner laufen. Und stell ihm dann doch einfach deine Arbeit (die 30%) in Rechnung.
Das ist die einfachste Möglichkeit![]()
Hi,
ich bin Student und plane mit einem Kollegen freiberuflich im Bereich Design / Layout im Internet Broschüren,etc herzustellen. Ich habe mir vorgestellt, dass wir uns jeder freiberuflich machen (dem Finanzamt anzeigen) und dann eine Partnergesellschaft gründen. Jetzt ist mir nicht ganz klar wie das mit der Abrechnung funktioniert wenn wir (die Partnergesellschaft) einen Auftrag bekommt. Z.B. arbeite ich 30%, mein Partner 70% an dem Auftragt. Wie lässt man das dann in die eigene Einkommenssteuererklärung einfließen? Im Gegensatz zur GbR bekommt die Partnergesellschaft ja keine eigene Steuernummer und braucht auch keine eigene Steuererklärung. Betriebsausgaben wollten wir eigentlich so machen, dass jeder dass was er gerade für sich braucht bei sich selbst einfließen lässt.
2. Frage: Ist das ganze so überhaupt möglich?
Wir haben auch noch vor zum Steuerberater zu gehn, will mich aber vorher schon gut informieren.
Gruß
Philipp
Lass doch den Auftrag und die Rechnung über das "Unternehmen" von deinem Partner laufen. Und stell ihm dann doch einfach deine Arbeit (die 30%) in Rechnung.
Das ist die einfachste Möglichkeit![]()
wäre schon mal fraglich, ob das freiberuflich wäre. Müsste man im Einzelfall klären, wobei dies erst Auswirkung hat, wenn der Gewerbeertrag 24.500 EUR übersteigt.ich bin Student und plane mit einem Kollegen freiberuflich im Bereich Design / Layout im Internet Broschüren,etc herzustellen.
du meinst eine Partnerschaftsgesellschaft??? ... und warum ausgerechnet diese Rechtsform?Ich habe mir vorgestellt, dass wir uns jeder freiberuflich machen (dem Finanzamt anzeigen) und dann eine Partnergesellschaft gründen.
wie bei einer GbR auch:Wie lässt man das dann in die eigene Einkommenssteuererklärung einfließen?
http://www.traum-projekt.com/forum/9...tml#post767917
wobei im Falle einer freiberuflichen Tätigkeit nicht Sachbereich 44 Kennzahl 14 anzugeben wäre, sondern auf der Rückseite der Anlage GSE die entsprechende Kennzahl
wäre mir völlig neu.Im Gegensatz zur GbR bekommt die Partnergesellschaft ja keine eigene Steuernummer und braucht auch keine eigene Steuererklärung
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
@Sven: http://de.wikipedia.org/wiki/Partnergesellschaft
Die Partnergesellschaft bekommen soweit keine eigene Steuernummer, ist eben eine Sonderform. Die Einnahmen/Ausgaben werden direkt über den einzelnen Partner berechnet. Die Frage ist jetzt halt wie das bei Mischaufträge ist...
Oder wäre es generell besser, wenn jeder von uns ein Gewerbe anmeldet (wir wollen uns nur nebenbei was dazuverdienen, also deutlich <24000 Gewinn) und wir dann eine GbR gründen? Ich hab halt wenig Lust nochmal die Steuererklärung für die Gbr und meine eigene zu machen.
Gruß
Philipp
so etwas gibt es nicht. Auf die Partnerschaftsgesellschaft finden genauso die §§ 105 ff HGB (Vorschriften für die OHG) und das Zivilrecht Anwendung. Es gilt das in dem vorher von mir verlinkten Beitrag geschriebene Schema. Der Gewinn wird letztlich dem einzelnen Gesellschafter zugerechnet. Vorher erfolgt aber eine gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung nach §§ 179 ff AO.Die Partnergesellschaft bekommen soweit keine eigene Steuernummer, ist eben eine Sonderform. Die Einnahmen/Ausgaben werden direkt über den einzelnen Partner berechnet. Die Frage ist jetzt halt wie das bei Mischaufträge ist...
das hängt von der Einstufung der Tätigkeit ab ob ihr ein Gewerbe anmelden müsst.Oder wäre es generell besser, wenn jeder von uns ein Gewerbe anmeldet (wir wollen uns nur nebenbei was dazuverdienen, also deutlich <24000 Gewinn) und wir dann eine GbR gründen?
Unabhängig davon könnt ihr auch eine GbR gründen, da würde das Handelsrecht keine Anwendung finden und nur die Vorschriften des Zivilrechts (§§ 705 ff BGB).
da kommt ihr nicht drum herum.Ich hab halt wenig Lust nochmal die Steuererklärung für die Gbr und meine eigene zu machen.
Gruß
Sven
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Hm. Die Partnergesellschaft hätte den Vorteil, dass die Haftung auf den Partner übergeht, der an dem jeweiligen Auftrag beteiligt war und nicht generell alle Gesellschafter haften.
Daher bin ich mir auch fast sicher, dass die Partnergesellschaft keine eigene Steuernummer hat, sondern jeder einzelne Partner seperat abrechnet. Bist du dir sicher?
Gruß
das betrifft das Innenverhältnis der Gesellschaft. Nach außen hin tritt aber die Gesellschaft auf.Die Partnergesellschaft hätte den Vorteil, dass die Haftung auf den Partner übergeht, der an dem jeweiligen Auftrag beteiligt war und nicht generell alle Gesellschafter haften.
jaBist du dir sicher?
Gruß
Sven
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