freiberuflich (schriftstellerische Tätigkeit)
Gruß
Sven
Wie viele andere auch habe ich die Chancen die das Internet an der Stelle bietet genutzt und meine Diplomarbeit nach Fertigstellung bei einem Online-Dienst zur Vermarktung hochgeladen. Wie muß ich die ggf. daraus erzielten Einnahmen bei der Steuererklärung angeben? Zählt das unter gewerbliche Einkünfte oder als freiberuflich?
freiberuflich (schriftstellerische Tätigkeit)
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Danke![]()
wenn es eine einmalige Sache (Einmalbetrag) aufgrund der Veräußerung des Nutzungsrechts dann natürlich unter "sonstige Einkünfte"
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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