Für alle Interessierten und/oder Betroffenen, in Sachen "Seeling"
Der BFH hat entschieden, dass die Bemessungrundlage für die unentgeltliche Wertabgabe für den Zeitraum
bis 30.06.2004 nicht auf den Berichtigungszeitraum (10 Jahre) des § 15a UStG gestützt werden kann, sondern auf die ertragsteuerliche Gebäude AfA abzustellen ist.
BFH vom 19.04.2007, V R 56/04
Gruss