Für alle Interessierten und/oder Betroffenen, in Sachen "Seeling"

Der BFH hat entschieden, dass die Bemessungrundlage für die unentgeltliche Wertabgabe für den Zeitraum bis 30.06.2004 nicht auf den Berichtigungszeitraum (10 Jahre) des § 15a UStG gestützt werden kann, sondern auf die ertragsteuerliche Gebäude AfA abzustellen ist.

BFH vom 19.04.2007, V R 56/04

Gruss