Warum wählst du nicht die Istversteuerung?
Guten Abend,
ich habe heute ein Gewerbe angemeldet und muss noch das Anmeldeformular fürs Finanzamt ausfüllen.
In der Anleitung zum Formular steht, dass Unternehmen grundsätzlich der Sollversteuerung unterliegen, was bedeutet, dass man Umsatzsteuer von Rechnungen abführen muss, die vielleicht gar nicht bezahlt wurden. Was macht man denn, wenn ein Kunde überhaupt nicht mehr zahlt?
Warum wählst du nicht die Istversteuerung?
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Weil die Istversteuerung nur von speziellen freien Berufen in Anspruch genommenen werden darf, oder wenn der Umsatz des Unternehmens einen gewissen Satz nicht überschreitet.
Nun, wenn du dann wegen den Umsätzen eh 'ne "richtige" Buchführung machen musst - oder der Steuerberater, gibt's da auch Möglichkeiten wie Storno-Buchung etc.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Schön wär's. Ich hab mir nur gedacht, ich mach von Anfang an alles so, wie es für den Normalfall im Recht vorgesehen ist. Hätte ja sein könnnen, dass die Sollversteuerung auch eine gute Seite hat.
Hab ich zuerst auch gedacht... aber warum soll man es sich schwerer machen als es ist. Und wenn ich hier manchmal die Fragen zu diversen Buchungsproblemen lese...
Und, ich habe die Istversteuerung gewählt.
Ich hab aus Investitions- und anderen Gründen die Regelbesteuerung gewählt, buche meine EÜR mit Easy Cash und mache die USt.-Voranmeldungen mit Elster-Online. Funktioniert wunderbar.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Im Grunde hat dorintia schon alles gesagt.
Die - ich nenne es mal so - "Normalfallregelung" kannste getrost erstmal vergessen. Ich möchte jetzt nicht darüber philosophieren, warum diese Sprachwahl penetrant in den einschlägigen offiziellen Formularen verwendet wird, da darf sich gern jeder selbst seinen Reim drauf machen. Mach einfach IST-B. solange es geht. Zur SOLL-B. wechselst Du erst dann, wenn Dein FA Dich dazu verdonnert (also ganz ohne Eigeninitiative).
Wenn ich Deine Beiträge lese, kommt mir etwas in den Sinn (kann falsch sein): Die allgemeine über Sprachwahl vermittelte Einschüchterung hat getroffen. Aber ist alles gar nicht so schlimm. Wenn man dann etwas länger im Geschäft ist, kommt man in dieser Hinsicht sogar mit dem FA zu einer Kommunikation auf "Augenhöhe". Klingt komisch, ist aber so (Sendung mit der Maus).
lg
wys
Ich sag mal: OMmmmm ....
Naja, hat sie auch... du bekommst halt Vorsteuer auch für Rechnungen die du noch gar nicht bezahlt hast.
Aber welcher Lieferant räumt "Neukunden" schon längerfristige Zahlungsziele ein. Selbst für simple 14-Tage-Rechnungsstellung muss man sich meist per "Kreditauskunft" erstmal nackig machen. Wenn ich da manchmal die Formulare sehe...
Und ich denk mir immer... wenn ich denn mal zur "richtigen" Buchführung verdonnert werde, dann kann ich mir auch jemanden leisten, der mir den Größtenteil der Arbeit damit abnimmt.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mir ist gar nicht eingefallen, dass ich auch Vorsteuer von Rechnungen abziehen könnte, die ich gar nicht bezahlt habe. Das hört sich fast wie eine neue Geschäftsidee an.![]()
Danke für die Beiträge.
Die Istversteuerung ist wohl wirklich das beste.
Bastek
Geändert von Bastek (16.06.2007 um 00:45 Uhr)
Ich habe vorhin gelesen dass wenn man im Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung "Ist Versteuerung" ankreuzt, dass das dann nicht heißt, dass man auch Ist Versteuerung hat... Man müsste erst warten, dass diesem Antrag zugestimmt wird...sonst hätte man trotzdem Soll Versteuerung.
Kann ich nicht bestätigen... hab den Fragebogen im FA ausgefüllt und der Finanzbeamte hat nichts dementsprechendes gesagt.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__20.html
Das Finanzamt kann auf Antrag ....
http://195.243.173.120/persoline/ser...nt.ioid=584918
Dem Antrag ist aber regelmäßig zu entsprechen
Wahrscheinlich liegt deshalb kein Genehmigungsschreiben vor.
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Ich kenne keinen Fall, in dem das Finanzamt gegen eine Ist-Versteuerung votiert hat. Die Ist-Versteuerung vermeidet spätere Verwicklungen.
Wem - bei Sollversteuerung - eine bereits versteuerte Forderung ausfällt, der storniert sie nicht, aber er schreibt sie ab. In dem Monat, in dem sie ausfällt.
Die Ist-Versteuerung empfiehlt sich für alle Fälle, in dem die die einkommensteuerliche Erfassung entsprechend ist, also das Zufluss/Abfluss-Prinzip bei den EÜlern.
Eine Sollversteuerung würde ich wählen, wenn ich periodengerecht abgrenze, also bei den Bilanzierern.
Paart man unpassendes zueinander, also Einnahmeüberschussler mit Sollversteuerung oder Bilanzierer mit Ist-Versteurern, so ergeben sich ganz putzige Buchungssätze zum Jahresabschluss...die man dann aber leider auch erklären muss.
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