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Alt 17.06.2007, 11:08   #1
TP-Senior
 
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Farbenblinder ist auf einem guten Weg

Steuersoftware, aber welche?


Moin,
ich versuche dieses Jahr mal alleine meine Steuererklärung selbst zu machen. Dafür gibts ja einen ganzen Haufen Software. Nur, welche davon nehmen? Die Bewertungen in Amazon sind zu unterschiedlich. Welches würdet Ihr denn empfehlen. Ist für ne natürliche Person, angestellt, allerdings mit beruflichen Wohnungswechseln und Kindern usw.
Könnt Ihr mir da vielleicht helfen und mir einen Tip geben?

Gruß Farbenblinder
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Ich sehe was, was du nicht siehst und das sieht gruselig aus
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Alt 17.06.2007, 11:17   #2
TP-Moderator
 
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Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Zitat:
Könnt Ihr mir da vielleicht helfen und mir einen Tip geben?
ELSTER, alles andere ist rausgeschmissenes Geld.

Zu deutsch. Ein Steuerprogramm hilft nicht bei der Steuererklärung. Es verwirrt nur.

Nichtbeanstandungsgrenzen für Kontoführungsgebühren und Arbeitsmittel sollte man im Internet finden. Die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sollte man ebenfalls eintragen könenn und dann war es das schon.

Ach ja, die Umzugskostenpauschalen sehen wie folgt aus:
- für Ledige 561 EUR
- für Verheiratete 1.121 EUR
- für jede weitere haushaltszugehörige Person 247 EUR

Gruß
Sven
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Alt 17.06.2007, 15:44   #3
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bobbysix ist mal kurz schlecht aufgefallen
soweit ich weiß soll die Steuersoftware Anderer im Gegensatz zu Elster einige Steuertipps und tricks beinhalten, was Elster nicht hat, wäre ja auch schlecht fürs Finanzamt
bobbysix ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.06.2007, 16:03   #4
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Zitat:
Zitat von bobbysix Beitrag anzeigen
soweit ich weiß soll die Steuersoftware Anderer im Gegensatz zu Elster einige Steuertipps und tricks beinhalten, was Elster nicht hat, wäre ja auch schlecht fürs Finanzamt
das ist richtig, außer den Nichtbeanstandungsgrenzen wird das Programm aber auch nicht mehr helfen können als ELSTER.

Gruß
Sven
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Alt 17.06.2007, 16:28   #5
TP-Senior
 
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Ort: Rheinland-Pfalz
bobbysix ist mal kurz schlecht aufgefallen
Zitat:
Zitat von Sven Beitrag anzeigen
Nichtbeanstandungsgrenzen
wie Sind die bei Telefon und Handykosten bei Selbstständigen die diese privat und gesch. nutzen und wie sieht es aus wenn man sich unter der Grenze befindet, vor allem mit der Mwst? Gibt es einen Gesetzestext(den man gut verstehen kann)?
bobbysix ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.06.2007, 19:13   #6
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Zitat:
Nichtbeanstandungsgrenzen
die gibt es nicht im gewerblichen Bereich.
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Alt 23.06.2007, 16:31   #7
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Benutzerbild von AO Gott
 
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AO Gott ist auf einem guten Weg
Für den Laien emfpehle ich WISO. Ob es rausgeschmissenes Geld ist, muss jeder für sich entscheiden.

1 Punkt der für WISO spricht(ob die anderen Programme es unterstützten weiß ich nicht!)

Sofern die Anlage N-Gre benötigt wird, kann man ELSTER grad vergessen, die wird nicht unterstützt, obwohl es ein amtliches Formular (zumindest in BaWü) ist!

Aber wie gesagt, dass muss jeder selbst entscheiden.

Gruss
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Alt 23.06.2007, 16:59   #8
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Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Zitat:
obwohl es ein amtliches Formular (zumindest in BaWü)
Ich musste erst einmal googlen weil ich diese noch nie gehört habe. Die Anlage gibt es auch nur in BaWü

Sicherlich kommen Grenzgänger in bestimmten Regionen sehr häufig vor. Aber insgesamt ist es doch eher eine Minderheit, die sich mit der 183-Tagesregelung oder § 1a EStG auseinandersetzen. ELSTER unterstützt viele Vordrucke nicht, so zum Beispiel die kompletten Unterlagen zur gesonderten Feststellung. Dennoch bin ich der Meinung, dass die Programme eher zur Verwirrung beitragen als das sie helfen.
Man hat ja selbst gesehen wie die Erklärungen aussahen, die mit einem Programm erstellt wurden. Einfach gruselig. Doppelte Haushaltsführung eingetragen obwohl keine Bestand. Bei Einsatzwechseltätigkeit das Gleiche und und und.
Aber der Staat will es ja auch so mit seinen immer komplizierter werdenden Gesetzen, dass diese bald gar keiner versteht und letztlich nur noch blödsinn in den Erklärungen eingetragen wird.

Gruß
Sven
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Alt 23.06.2007, 22:17   #9
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Benutzerbild von Alberich
 
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Alberich macht alles soweit korrekt
Ich arbeite mit Taxman. Den Wust an Ratschlägen kann man notfalls ausblenden. Und so hangelt man sich schlank und nur mit den nötigsten Angaben bequem zum Ziel.
Alberich ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.06.2007, 13:45   #10
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Benutzerbild von AO Gott
 
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AO Gott ist auf einem guten Weg
Zitat:
Zitat von Sven Beitrag anzeigen
Die Anlage gibt es auch nur in BaWü
Jep! Wie bereits schon geschrieben. Wobei im süddt. Raum die Grenzgänger absolut ein Thema sind.

Zitat:
Zitat von Sven Beitrag anzeigen
Sicherlich kommen Grenzgänger in bestimmten Regionen sehr häufig vor. Aber insgesamt ist es doch eher eine Minderheit, die sich mit der 183-Tagesregelung oder § 1a EStG auseinandersetzen.
Ähm, Grenzgänger (in die Schweiz) haben weder mit der 183 Tage Regelung etwas zu tun, noch mit § 1a EStG. Aber das ist ne andere Sache, die müssen wir jetzt nicht vertiefen.

Es ging mir einfach darum, dass die Finanzverwaltung ihr eigene Anlage N-Gre nicht eingepflegt hat, auch wenn es nur in BaWü verwendet wird. Aber ein Dritt-Anbieter wie z. B. Wiso es berücksichtigt hat. Naja, vielleicht kommt es ja noch!

Zitat:
Zitat von Sven Beitrag anzeigen
Aber der Staat will es ja auch so mit seinen immer komplizierter werdenden Gesetzen, dass diese bald gar keiner versteht und letztlich nur noch blödsinn in den Erklärungen eingetragen wird.
Ja, aber wir bekommen doch bald alle unseren Bierdeckel!

Gruss
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Alt 24.06.2007, 21:33   #11
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Alt 25.06.2007, 20:52   #12
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Zitat:
Zitat von Sven Beitrag anzeigen
KLASSE!!!

Nur mit dem Bier bin ich absolut nicht einverstanden!

Gruss
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