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17.06.2007, 11:08
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#1
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2005
Ort: Rostock
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Steuersoftware, aber welche?
Moin,
ich versuche dieses Jahr mal alleine meine Steuererklärung selbst zu machen. Dafür gibts ja einen ganzen Haufen Software. Nur, welche davon nehmen? Die Bewertungen in Amazon sind zu unterschiedlich. Welches würdet Ihr denn empfehlen. Ist für ne natürliche Person, angestellt, allerdings mit beruflichen Wohnungswechseln und Kindern usw.
Könnt Ihr mir da vielleicht helfen und mir einen Tip geben?
Gruß Farbenblinder
__________________
Ich sehe was, was du nicht siehst und das sieht gruselig aus
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17.06.2007, 11:17
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#2
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Könnt Ihr mir da vielleicht helfen und mir einen Tip geben?
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ELSTER, alles andere ist rausgeschmissenes Geld.
Zu deutsch. Ein Steuerprogramm hilft nicht bei der Steuererklärung. Es verwirrt nur.
Nichtbeanstandungsgrenzen für Kontoführungsgebühren und Arbeitsmittel sollte man im Internet finden. Die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sollte man ebenfalls eintragen könenn und dann war es das schon.
Ach ja, die Umzugskostenpauschalen sehen wie folgt aus:
- für Ledige 561 EUR
- für Verheiratete 1.121 EUR
- für jede weitere haushaltszugehörige Person 247 EUR
Gruß
Sven
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17.06.2007, 15:44
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#3
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2007
Ort: Rheinland-Pfalz
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soweit ich weiß soll die Steuersoftware Anderer im Gegensatz zu Elster einige Steuertipps und tricks beinhalten, was Elster nicht hat, wäre ja auch schlecht fürs Finanzamt 
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17.06.2007, 16:03
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#4
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
Zitat von bobbysix
soweit ich weiß soll die Steuersoftware Anderer im Gegensatz zu Elster einige Steuertipps und tricks beinhalten, was Elster nicht hat, wäre ja auch schlecht fürs Finanzamt 
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das ist richtig, außer den Nichtbeanstandungsgrenzen wird das Programm aber auch nicht mehr helfen können als ELSTER.
Gruß
Sven
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17.06.2007, 16:28
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#5
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2007
Ort: Rheinland-Pfalz
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Zitat:
Zitat von Sven
Nichtbeanstandungsgrenzen
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wie Sind die bei Telefon und Handykosten bei Selbstständigen die diese privat und gesch. nutzen und wie sieht es aus wenn man sich unter der Grenze befindet, vor allem mit der Mwst? Gibt es einen Gesetzestext(den man gut verstehen kann)?
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17.06.2007, 19:13
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#6
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Nichtbeanstandungsgrenzen
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die gibt es nicht im gewerblichen Bereich.
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23.06.2007, 16:31
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#7
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TP-Supporter
Registriert seit: Mar 2007
Ort: BaWü
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Für den Laien emfpehle ich WISO. Ob es rausgeschmissenes Geld ist, muss jeder für sich entscheiden.
1 Punkt der für WISO spricht(ob die anderen Programme es unterstützten weiß ich nicht!)
Sofern die Anlage N-Gre benötigt wird, kann man ELSTER grad vergessen, die wird nicht unterstützt, obwohl es ein amtliches Formular (zumindest in BaWü) ist!
Aber wie gesagt, dass muss jeder selbst entscheiden.
Gruss
__________________
Gruss
"Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
"Pecunia non olet"
"Niveau ist keine Tagescreme!"
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23.06.2007, 16:59
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#8
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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obwohl es ein amtliches Formular (zumindest in BaWü)
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Ich musste erst einmal googlen weil ich diese noch nie gehört habe. Die Anlage gibt es auch nur in BaWü
Sicherlich kommen Grenzgänger in bestimmten Regionen sehr häufig vor. Aber insgesamt ist es doch eher eine Minderheit, die sich mit der 183-Tagesregelung oder § 1a EStG auseinandersetzen. ELSTER unterstützt viele Vordrucke nicht, so zum Beispiel die kompletten Unterlagen zur gesonderten Feststellung. Dennoch bin ich der Meinung, dass die Programme eher zur Verwirrung beitragen als das sie helfen.
Man hat ja selbst gesehen wie die Erklärungen aussahen, die mit einem Programm erstellt wurden. Einfach gruselig. Doppelte Haushaltsführung eingetragen obwohl keine Bestand. Bei Einsatzwechseltätigkeit das Gleiche und und und.
Aber der Staat will es ja auch so mit seinen immer komplizierter werdenden Gesetzen, dass diese bald gar keiner versteht und letztlich nur noch blödsinn in den Erklärungen eingetragen wird.
Gruß
Sven
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23.06.2007, 22:17
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#9
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TP-Senior
Registriert seit: Mar 2007
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Ich arbeite mit Taxman. Den Wust an Ratschlägen kann man notfalls ausblenden. Und so hangelt man sich schlank und nur mit den nötigsten Angaben bequem zum Ziel.
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24.06.2007, 13:45
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#10
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TP-Supporter
Registriert seit: Mar 2007
Ort: BaWü
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Zitat:
Zitat von Sven
Die Anlage gibt es auch nur in BaWü
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Jep! Wie bereits schon geschrieben. Wobei im süddt. Raum die Grenzgänger absolut ein Thema sind.
Zitat:
Zitat von Sven
Sicherlich kommen Grenzgänger in bestimmten Regionen sehr häufig vor. Aber insgesamt ist es doch eher eine Minderheit, die sich mit der 183-Tagesregelung oder § 1a EStG auseinandersetzen.
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Ähm, Grenzgänger (in die Schweiz) haben weder mit der 183 Tage Regelung etwas zu tun, noch mit § 1a EStG.  Aber das ist ne andere Sache, die müssen wir jetzt nicht vertiefen.
Es ging mir einfach darum, dass die Finanzverwaltung ihr eigene Anlage N-Gre nicht eingepflegt hat, auch wenn es nur in BaWü verwendet wird. Aber ein Dritt-Anbieter wie z. B. Wiso es berücksichtigt hat. Naja, vielleicht kommt es ja noch!
Zitat:
Zitat von Sven
Aber der Staat will es ja auch so mit seinen immer komplizierter werdenden Gesetzen, dass diese bald gar keiner versteht und letztlich nur noch blödsinn in den Erklärungen eingetragen wird.
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Ja, aber wir bekommen doch bald alle unseren Bierdeckel!
Gruss
__________________
Gruss
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"Pecunia non olet"
"Niveau ist keine Tagescreme!"
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24.06.2007, 21:33
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#11
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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25.06.2007, 20:52
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#12
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TP-Supporter
Registriert seit: Mar 2007
Ort: BaWü
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Zitat:
Zitat von Sven
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KLASSE!!!
Nur mit dem Bier bin ich absolut nicht einverstanden!
Gruss
__________________
Gruss
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