Zitat:
Zitat von eugenie
na eben, das ist die Mindest-Istversteuerung, die bei Sollversteuerung gilt! Darauf zielte doch die Eingangfrage!
E.
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Nein meine ursprüngliche Frage zielte darauf ob man die Ist Versteuerung nachträglich beantragen kann. Wenn man nämlich monatlich abrechnet und dann nach 5 Monaten eine Zahlung kriegt dann akzeptiert das Finanzamt nicht einfach die angebliche Umstellung auf vorrübergehend 5 monatige Abrechnung und damit führt die Soll- zu anderen Ergebnissen als die Ist Versteuerung. Der Steuerzahler hat die Beweislast. Fährt mit der Ist-Versteuerung also sicherer.