+ Antworten
Ergebnis 1 bis 14 von 14

Thema: Verzicht auf Widerufsrecht gemäß Fernabgabegesetz

  1. #1
    TP-Senior Maria23 kann nur besser werden
    Registriert seit
    Dec 2006
    Beiträge
    157

    Verzicht auf Widerufsrecht gemäß Fernabgabegesetz

    Kann ein Kunde auf das Widerrufsrecht verzichten, wenn es sich um einen Vertrag laut Fernabgabegesetz handelt? (z.B. um einen Recherchevorgang zu beschleunigen {alles nur per E-Mail und Telefon abgewickelt})

    Reicht dazu ein Haken in einem Kontaktformular

    Welcher Paragraph bezeichnet das?

  2. #2
    TP-Special Mod TP-Sponsor Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von Thomas
    Registriert seit
    May 2001
    Ort
    Arnsberg - Sauerland
    Beiträge
    21.328
    du willst dich wohl vor allen Pflichten drücken

    nein geht nicht! zumindest b2c nicht, b2b schon

  3. #3
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Jan 2006
    Ort
    Rlp
    Beiträge
    6.887
    Maria, du hast doch den Passung schon in deinen AGB drin gehabt...

    http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312d.html

    BGB §312d Abs.3 Nr.2
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  4. #4
    TP-Senior Maria23 kann nur besser werden
    Registriert seit
    Dec 2006
    Beiträge
    157
    @thomas

    Ich möchte nicht vor Pflichten drücken, sondern eine Lösung finden, das ein Kunde keine zwei Wochen auf sein Rechercheergebnis warten muss. Eher kann ich ja nicht anfangen, sonst widerruft er vielleich nach 1,5 Wochen und ich habe umsonst gearbeitet.

  5. #5
    TP-Senior Maria23 kann nur besser werden
    Registriert seit
    Dec 2006
    Beiträge
    157
    Was ist bitte mit b2b und b2c gemeint?

  6. #6
    TP-Senior Maria23 kann nur besser werden
    Registriert seit
    Dec 2006
    Beiträge
    157
    @thomas ich meinte 4 Wochen warten, 2 wegen der Widerrufsfrist und 2 Recherchezeit

  7. #7
    TP-Senior Maria23 kann nur besser werden
    Registriert seit
    Dec 2006
    Beiträge
    157
    @dorintia

    ja, nur das da keiner geantwortet hat

  8. #8
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
    Registriert seit
    Oct 2006
    Beiträge
    2.943
    Zitat Zitat von Maria23 Beitrag anzeigen
    @thomas

    Ich möchte nicht vor Pflichten drücken, sondern eine Lösung finden, das ein Kunde keine zwei Wochen auf sein Rechercheergebnis warten muss. Eher kann ich ja nicht anfangen, sonst widerruft er vielleich nach 1,5 Wochen und ich habe umsonst gearbeitet.
    Wenn es um individuelle Sonderanfertigungen/Sonderarbeiten geht lässt sich das Widerrufsrecht ausschließen. Ansonsten nicht.

  9. #9
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Jan 2006
    Ort
    Rlp
    Beiträge
    6.887
    Zitat Zitat von ThomasMo Beitrag anzeigen
    Ansonsten nicht.
    Das heißt ich versteh den entsprechenden Paragraphen völlig falsch oder wie?
    Hier geht's übrigens um Dienstleistungen.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  10. #10
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Jan 2006
    Ort
    Rlp
    Beiträge
    6.887
    Zitat Zitat von Maria23 Beitrag anzeigen
    Was ist bitte mit b2b und b2c gemeint?
    Geschäftsbeziehungen

    - zwischen Gewerblichen und Gewerblichen = B2B (Business to Business)
    - zwischen Gewerblichen und Endkunden = B2C (Business to Consumer)
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  11. #11
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Jan 2006
    Ort
    Rlp
    Beiträge
    6.887
    Zitat Zitat von Maria23 Beitrag anzeigen
    Ich möchte nicht vor Pflichten drücken, sondern eine Lösung finden, das ein Kunde keine zwei Wochen auf sein Rechercheergebnis warten muss. Eher kann ich ja nicht anfangen, sonst widerruft er vielleich nach 1,5 Wochen und ich habe umsonst gearbeitet.
    Für Dienstleistungen ist halt dieser Passus da, ansonsten müsstest du tatsächlich die 2 Wochen erst abwarten.

    Ergo entsprechende Kreuzchen und Hinweise in entsprechende Online-Formulare aufnehmen - diese sollten Anwaltsgeprüft sein, damit das im Streitfall alles rechtlichen Bestand hat, dem Kunden unbedingt die Möglichkeit des Ausdruckes seiner Order geben und diese auch nochmal per E-Mail zuschicken. Evtl. sogar alles nur nach unterschriebenen Fax o.ä. machen.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  12. #12
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
    Registriert seit
    Oct 2006
    Beiträge
    2.943
    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Das heißt ich versteh den entsprechenden Paragraphen völlig falsch oder wie?
    Hier geht's übrigens um Dienstleistungen.
    Hab's mir eben noch mal komplett durchgelesen. Entweder zwei Wochen warten oder vom Kunden schriftlich den Verzicht bestätigen lassen, dann bist Du sicher.

  13. #13
    TP-Veteran ratze bringt sich richtig ein ratze bringt sich richtig ein Avatar von ratze
    Registriert seit
    Oct 2001
    Ort
    Wilhelmshaven
    Beiträge
    1.095
    Hmmm? Aber es geht hier doch um eine individuelle Dienstleistung, oder nicht? In diesem Fall müsste es dann doch möglich sein, dass Ganze ohne die zwei Wochen Widerufsfrist aufzuziehen, oder?

  14. #14
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Jan 2006
    Ort
    Rlp
    Beiträge
    6.887
    Ja, eben, geht ja auch, aber nur wenn der Kunde den Dienstleister extra vorher mit der Ausführung beauftragt.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

+ Antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51