du willst dich wohl vor allen Pflichten drücken
nein geht nicht! zumindest b2c nicht, b2b schon
Kann ein Kunde auf das Widerrufsrecht verzichten, wenn es sich um einen Vertrag laut Fernabgabegesetz handelt? (z.B. um einen Recherchevorgang zu beschleunigen {alles nur per E-Mail und Telefon abgewickelt})
Reicht dazu ein Haken in einem Kontaktformular
Welcher Paragraph bezeichnet das?
du willst dich wohl vor allen Pflichten drücken
nein geht nicht! zumindest b2c nicht, b2b schon
Maria, du hast doch den Passung schon in deinen AGB drin gehabt...![]()
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312d.html
BGB §312d Abs.3 Nr.2
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
@thomas
Ich möchte nicht vor Pflichten drücken, sondern eine Lösung finden, das ein Kunde keine zwei Wochen auf sein Rechercheergebnis warten muss. Eher kann ich ja nicht anfangen, sonst widerruft er vielleich nach 1,5 Wochen und ich habe umsonst gearbeitet.
Was ist bitte mit b2b und b2c gemeint?
@thomas ich meinte 4 Wochen warten, 2 wegen der Widerrufsfrist und 2 Recherchezeit
@dorintia
ja, nur das da keiner geantwortet hat
Für Dienstleistungen ist halt dieser Passus da, ansonsten müsstest du tatsächlich die 2 Wochen erst abwarten.
Ergo entsprechende Kreuzchen und Hinweise in entsprechende Online-Formulare aufnehmen - diese sollten Anwaltsgeprüft sein, damit das im Streitfall alles rechtlichen Bestand hat, dem Kunden unbedingt die Möglichkeit des Ausdruckes seiner Order geben und diese auch nochmal per E-Mail zuschicken. Evtl. sogar alles nur nach unterschriebenen Fax o.ä. machen.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Hmmm? Aber es geht hier doch um eine individuelle Dienstleistung, oder nicht? In diesem Fall müsste es dann doch möglich sein, dass Ganze ohne die zwei Wochen Widerufsfrist aufzuziehen, oder?![]()
Ja, eben, geht ja auch, aber nur wenn der Kunde den Dienstleister extra vorher mit der Ausführung beauftragt.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
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