Wenn's nur am Steuerberater liegt, dann leg den doch ab.
Hab ebenfalls zur Regelbesteuerung optiert und finde EÜR mit monatlichen Voranmeldungen nun nicht grad schwer.
Hallo,
ich bin im Ersten Jahr einer nebenberuflichen selbständigkeit und hab mich von anfang an für eine UST-ID entschieden, an die ich ja jetzt 5 Jahre gebunden bin. Leider stelle ich mittlerweile fest, das es ein Fehler ist, und ich besser bei der Kleinunternehmerregel geblieben wäre mit der EÜR, da mich der Steuerberater mittlerweile auffrist. Gibts ne möglichkeit z.b. durch gewerbeabmeldung und zum Beispiel nach 6 Monaten wieder anmelden wieder von vorne als kleinunternehmer anzufangen, oder laufen die 5 Jahre dann einfach weiter, was das ende der Firma wäre.
Danke schonmal
Gruß
Ch. Schmitz
Wenn's nur am Steuerberater liegt, dann leg den doch ab.
Hab ebenfalls zur Regelbesteuerung optiert und finde EÜR mit monatlichen Voranmeldungen nun nicht grad schwer.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Ich habe leider überhaupt keine ahnung vom kaufmänische und zur zeit umsätze von maximal 200€ im monat, und leider bin ich zeitlich auch sehr eingeschränkt
Nunja, ob du dir einen Steuerberater leisten kannst oder nicht, hättest du ja vorher kalkulieren können.
Ich mach die EÜR mit http://www.easyct.de/news.php und die Voranmeldungen mit dem Winston oder per Elster-Online.
Und die jährliche EkSt.-Erklärung wie bisher mit günstigen "Hilfsprogrammen" aus'm Diskount oder z.B. Computerbild.
Wenn man halt das Geld für bezahlte Hilfe nicht hat, muss man sich eben die Zeit nehmen. Und bei den Umsätzen die du hast, sollten die paar Minuten wohl drin sein.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
ich hatte die regelbesteuerung gewählt, da ich ürsprünglich andere artike an unternehmen verkaufen wollte, was schief gegangen ist und da meine vollzeit arbeit von 8-19h ist, bleibt nicht viel zeit, werde dann wohl das gewerbe komplett abmelden.
jahreserklärung hatte bis jetzt mein lohnsteuerhilfe verein gemacht, der darf das ja jetzt auch nicht mehr.
Also kann man pauschal sagen, dass es keinen weg gibt´, auch nicht durch abmelden und später wieder anmelden um die 5 jahre zu umgehen......
Ruf doch mal beim FA an... (obwohl ich es nicht glaube.)
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
werd ich dann wohl mal machen müssen, obwohl die von der frage alleine es zu umgehen bestimmt nicht wirklich begeistert sind, aber danke trotzdem
Die 5 Jahre sind bindend. Da gibt es eigentlich kein Hintertürchen.
Aber mal ehrlich:
bei 200 € Umsatz im Monat ist doch das führen einer kleinen EÜR ein totaler witz.
Da gibt es doch praktisch nix zu machen. Arbeitsaufwand pro Monat: ca. 10 min (wenn es hochkommt).
Da würde ich doch keinen Steuerberater bemühen sondern Excel anschmeissen, eine Spalte Einnahmen, eine Spalte Ausgaben, eine Spalte USt, eine Spalte Vorsteuer fertig.
Dann wird der kram summiert und fertig (das macht dann sogar Excel noch automatisch)
Was du mit dem FA vielleicht dealen kannst ist, das du keine Voranmeldungen mehr abgeben musst (bei den USt-Beträgen dürfte das kein Problem sein).
Dann musst du nur einmal im Jahr ne EÜR und USt. Jahreserklärung abgegen:
Arbeitsaufwand bei 2500€ Umsatz per a. max. 30 min.
Feuer den Steuerberater und mach es selbst. Selbst wenn du die 2500€ einfach nur versteuerst und keine Ausgaben geltend machen würdest kommt es ja fast schon billiger als der Steuerberater
darum ging es ja, der steuerberater will 40€ im monat für die voranmeldung und dann 600€ am ende des jahres für die einkommenssteuererklärung, da hab ich mehr minus als gewinn dann. ist das mit der voranmeldung wirklich so einfach?? dann muss man ja nur einmal wissen, was in welche spalte eingetragen wird.
Der will 600€ für die EÜR bei deinen Umsätzen?
Spar dir das!
Voranmeldunegn ist total einfach.
Genau wie du schon sagst, es müssen nur die entsprechenden Beträge in die richtigen Spalten und dann den Differenzbetrag aus USt und Vorsteuer bezahlen oder Erstattung erhalten, wenn der Betrag negativ ist.
Eine EÜR ist auch nicht so schwierig und da du noch unter 17500€ Umsatz im Jahr liegst, darf die sogar formlos erfolgen.
D.H. Excell Tabelle Einnahmen den verschiedenen Betriebsausgaben gegenüberstellen, Differenz ergibt den Gewinn.
Gewinn in die Anlage GSE eintragen -> fertig
Diese Arbeit ist keine 600€ wert
Danke für eure hilfe,
dann schieß ich den in den wind. gibts vielleicht irgendwo eine vorlage einer ausgefüllten voranmeldung, wo man siehr wo was eingetragen ist??
Elster runterladen, und (offline) mal probieren, wo was einzutragen sein könnte (unten stehen dann immer Erklärungen). Bei Unklarheiten nochmal hier posten, dann kommt sicher entsprechende Hilfe.
Ist wirklich nicht schwer, wenn man es einmal für sich klar (und ausprobiert) hat.
lg
wys
Geändert von wys (21.06.2007 um 11:16 Uhr) Grund: Link geändert, die brauchen www davor (unglaublich)
Ich sag mal: OMmmmm ....
hallo,
ich hab mir gerade mal elster runtergeladen und wenn ich das richtig versteh trage ich meine umsätze unter zeile 27 (Steuerpflichtige Umsätze zum Steuersatz von 19%) ein und meine meine wareneinkäufe unter Zeile 35 (Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwebe 19%) richtig?? und wenn ich keine cent angeben darf, rundet man dann immer auf den nächsten euro auf?
Innergemeinschaftlicher Erwerb? Zeile 35? Wieso das denn?
Zeile 27 für die Einnahmen ist richtig.
Die Vorsteuer aus deinen Wareneinkäufen gehört aber ab Zeile 54 eingetragen.
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