Genau die Frage habe ich mal einem Anwalt gestellt. Er meinte es käme darauf an mit wem der Käufer einen Vertrag habe. Und dies hänge vom Empfängerhorizont ab. Sprich: Mit wem glaubt der Käufer einen Vertrag zu haben (was der Empfänger glaubt wird dann natürlich im Streitfall ein Finanzgericht ermitteln...). Das heißt wenn die Firma UA meint einen Vertrag mit der Firma CH zu haben dann sollte der Fall genauso liegen wie vorher. Wenn jetzt aber die Firma in DE sowieso meint der Firma in CH MwSt berechnen zu müssen dann scheint es ja so zu sein, dass die die gesamte steuerrechtliche Lage auf einmal ganz anders bewerten...da weiß ich dann auch nicht mehr. Außerdem habe ich dem Anwalt natürlich meinen konkreten Fall zur Prüfung vorgelegt. Es mag sein, dass es in deinem Fall gilt irgendwelche Besonderheiten zu berücksichtigen usw.
Aber davon abgesehen...handelt es sich nicht immer entweder um eine nicht steuerbare Ausfuhrlieferung (Schweiz) oder eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung ?


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