Dein Einsatz ist lobenswert, Alberich!
Es gibt natürlich schon Unterschiede, die bedacht werden sollten. Meine Antwort beruht einzig allein auf die Vorgehensweise der Beitragseinstufung für diesen Personengreis in der Krankenkasse. Für was bzw. wie die Bundesanstalt für Arbeit diese Gesetz anwendet, entzieht sich meiner Kenntnis.
Und dass Du Dich regelmäßig bei einer anderen Kasse um eine zweite Meinung bemühen mußt, ist bedauerlich! Das kann menschliche Inkompetenz sein oder natürlich eine andere Satzungsregelung.
Ich werde jetzt auch nicht weiter auf dieses Thema eingehen. Das hier ist keine offizielle Rechtsberatung. firewall35 wird sich - denke ich - eh noch mit seiner Krankenkasse in Verbindung setzen.
Ach ja! Ich habe noch mindestens einen Rechtschreibfehler eingebaut. Falls Du ihn findest, kannst Du ihn auch gern behalten.
Grüße
Michael