nee, für Deinen Kumpel mußt Du nix bezahlen. Auch bei der Oma im Keller nicht.![]()
Das ist für diesen Personenkreis:Schaue Dir dazu den Link hier an. Unteres Tabellendrittel. Da wird´s dann weiter erläutert.Fördert die Bundesagentur für Arbeit die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit mit der Zahlung von Einstiegsgeld bzw. einem Gründungszuschuss, gilt eine besondere Mindestgrenze.
Grüße
Michael


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