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Alt 21.06.2007, 17:38   #1
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Hilfe bei Lohnsteuerklasse!!


Hallo,

Ich habe eigentlich eine simple aber dennoch schwere Frage die mir noch keiner beantworten konnte:

Ich habe bis vor einem Monat einen Vollzeitjob gehabt.
Parallel zu diesem Vollzeitjob hatte ich noch eine Teilzeit Beschäftigung (Nachts).

Bis jetzt ganz einfach... Der Vollzeitjob lief auf Steuerklasse 1 und der Teilzeitjob auf zweiter Lohnsteuerkarte mit Klasse 6.

Jetzt habe ich den Vollzeitjob verloren und dafür tagsüber einen Minijob angenommen.Die Teilzeitstelle läuft auch noch parallel weiter.

Und nun die Frage:

Was ändert sich jetzt an der Steuerklasse des Teilzeitjobs? wird die Klasse jetzt von 6 auf 1 heruntergesetzt? und wenn ja wer macht das? muss ich das irgendwo melden, und vorallem: was ändert sich jetzt genau für mich?
Wird der Minijob dann jetzt mit versteuert?

Wäre für eine einfache und knapp gehaltene Antwort in normaldeutsch sehr dankbar!!!


Mit freundlichen Grüßen
P Wilczek.
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Alt 21.06.2007, 20:39   #2
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Zitat:
Zitat von wilczek-one Beitrag anzeigen
Wird der Minijob dann jetzt mit versteuert?
Es kommt, wie immer im Steuerrecht, darauf an. Wenn die Versteuerung des Mini-Jobs individuell über die Lohnsteuerkarte abgerechnet wird, ist das normaler steuerpflichtiger Arbeitslohn, der in der Steuererklärung angegeben werden muss.

Wenn die pauschale Versteuerung mit 2% gewählt wurde, ist der Mini-Job steuerfrei. Die 2% haben Abgeltungscharakter. Dafür werden Sie auch nicht angerechnet.

Zitat:
Zitat von wilczek-one Beitrag anzeigen
Was ändert sich jetzt an der Steuerklasse des Teilzeitjobs? wird die Klasse jetzt von 6 auf 1 heruntergesetzt? und wenn ja wer macht das? muss ich das irgendwo melden, und vorallem: was ändert sich jetzt genau für mich?
Also eine Änderung der Lohnsteuerklasse nimmt die jeweilige Gemeinde bzw. das Finanzamt vor. Ein automatisches "heruntersetzen" gibt es nicht.
Sie können weiterhin den Teilzeit Job nach Klasse 6 versteuern.

Die Lohnsteuerkarte mit der Klasse I haben Sie ja vom Arbeitgeber erhalten (müssen). Wenn Sie diese nun dem Arbeitgeber des Teilzeitsjobs vorlegen (es sei denn, die versteuern den Mini-Job bereits mit dieser Lohnsteuerkarte), dann müsste der Lohnsteuerabzug dann ja nach Steuerklasse I durchgeführt werden.

Knapp genug?
__________________
Gruss

"Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
"Pecunia non olet"
"Niveau ist keine Tagescreme!"
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Alt 21.06.2007, 23:33   #3
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weis schon mehr...


Hallo,

Also so viel ich weis wird mein Minijob pauschal versteuert.Ich habe meinen Arbeitgeber gefragt.


Ergeben sich denn steuerliche Nachteile für mich wenn der Teilzeitjob über Klasse 6 weiterläuft?

So das sind die letzen Fragen die ich noch habe.. der Rest war ok


Mit freundlichen Grüßen
P Wilczek
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Alt 22.06.2007, 11:51   #4
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Zitat:
Ergeben sich denn steuerliche Nachteile für mich wenn der Teilzeitjob über Klasse 6 weiterläuft?
im Endeffekt nicht, aber es werden jeden Monat zu viel Steuern einbehalten, die man erst in der Einkommensteuererklärung wieder bekommt.

Außerdem ist LSt-Klasse 6 nicht möglich, wenn man nur einem Beschäftigungsverhältnis auf LSt-Karte nachgeht und diese seinem Arbeitgeber vorgelegt hat.

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Alt 22.06.2007, 12:51   #5
TP-Newbie
 
Registriert seit: Jun 2007
wilczek-one macht alles soweit korrekt
Hallo,

Werde die Tage dann meinem Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte Klasse 1 vorlegen.

Danke nochmal an alle für die schnelle und gute Hilfe!
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