Zitat:
Zitat von wilczek-one
Wird der Minijob dann jetzt mit versteuert?
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Es kommt, wie immer im Steuerrecht, darauf an. Wenn die Versteuerung des Mini-Jobs individuell über die Lohnsteuerkarte abgerechnet wird, ist das normaler steuerpflichtiger Arbeitslohn, der in der Steuererklärung angegeben werden muss.
Wenn die pauschale Versteuerung mit 2% gewählt wurde, ist der Mini-Job steuerfrei. Die 2% haben Abgeltungscharakter. Dafür werden Sie auch nicht angerechnet.
Zitat:
Zitat von wilczek-one
Was ändert sich jetzt an der Steuerklasse des Teilzeitjobs? wird die Klasse jetzt von 6 auf 1 heruntergesetzt? und wenn ja wer macht das? muss ich das irgendwo melden, und vorallem: was ändert sich jetzt genau für mich?
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Also eine Änderung der Lohnsteuerklasse nimmt die jeweilige Gemeinde bzw. das Finanzamt vor. Ein automatisches "heruntersetzen" gibt es nicht.
Sie können weiterhin den Teilzeit Job nach Klasse 6 versteuern.
Die Lohnsteuerkarte mit der Klasse I haben Sie ja vom Arbeitgeber erhalten (müssen). Wenn Sie diese nun dem Arbeitgeber des Teilzeitsjobs vorlegen (es sei denn, die versteuern den Mini-Job bereits mit dieser Lohnsteuerkarte), dann müsste der Lohnsteuerabzug dann ja nach Steuerklasse I durchgeführt werden.
Knapp genug?