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Thema: Abmahnkosten bei Rechtsverfolgung laut RVG

  1. #1
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    Abmahnkosten bei Rechtsverfolgung laut RVG

    Ich habe heute eine Abmahnung wegen ein paar Fotos erhalten, die gegnerische Partei möchte anscheinend lediglich, dass die Fotos verschwinden.

    Zitat:
    ... bei Meidung einer für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung unter Ausschluß der Einrede des Fortsetzungszusammenhandes zu zahlenden Vertragsstrafe, deren Höhe von ... nach billigemm Ermessen festzusetzen und gegenfalls vom zuständigen Gericht zu überpüfen ist, es ab sofort zu unterlassen,

    die nachfolgenden wiedergegebenen ... Fotografiem, die ... zeigen, zu vervielfähihen und/oder vervielfältigen zu lassen und/order öffentlich zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich zu lassen.

    blabla

    ... die Kosten der Rechtsverfolgung auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) zu erstatten.
    Mit welchen Kosten muss ich rechnen? Das RVG-Gesetz ist zwar schnell durchgeblättert, jedoch weiß ich nicht unter welchen Punkt das ganze fällt und wieviel es im endeffekt in Euro sind. Irgendwie blicke ich da nicht durch, kann mir jemand auf die Sprünge helfen?


    Das dumme an der Geschichte ist eigentlich, dass ich die Fotos garnicht verwendet habe, sondern meine Kunden, die teilweise auch eine Subdomain meiner Domain nutzen. Des weiteren läuft einer meiner Kundendomains auch noch über meinen Namen (Owner + Admin-C), so dass ich vor Gericht keine Chance haben werde. Aus diesem Grund bin ich Bereit das ganze schnell zu regeln, solange die Kosten nicht zu hoch werden.
    Geändert von den (21.06.2007 um 23:22 Uhr)

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Aus diesem Grund bin ich Bereit das ganze schnell zu regeln, solange die Kosten nicht zu hoch werden.
    wie bitte???
    Die Kunden können also alles mögliche was gegen geltendes Recht verstößt auf ihre Website stellen und du willst dafür haften?

    Was die Gebührenverordnung angeht kenne ich mich nicht aus. Allerdings richten sich die Kosten nach dem Streitwert (Gegenstandswert) und dieser ist bei Urheber- und Wettbewerbsverletzungen recht hoch. Ein niedriger Streitwert wird wohl bei rund 20.000 EUR liegen, was eine Gebühr von mindestens 2.000 EUR nach sich zieht.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
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    Das Problem ist, dass die Domain auf mich läuft und ich dafür rechtlich verantwortlich bin, somit sehe ich absolut keine Chance. Es ist ja im Endeffekt mein Fehler und dazu muss ich nun stehen, auch finanziell.

    Ein Streitwert ist in dem Schreiben nicht aufgeführt, somit denke ich, dass ich lediglich die Anwaltskosten bezahlen muss. Nur wie hoch diese sind ist halt fraglich und dort aml anzurufen sieht irgendwie unseriös aus.

  4. #4
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    Zitat Zitat von den Beitrag anzeigen
    Nur wie hoch diese sind ist halt fraglich und dort aml anzurufen sieht irgendwie unseriös aus.
    Dafür wirst du dann ja wohl noch 'ne Rechnung bekommen.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

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