Ich habe heute eine Abmahnung wegen ein paar Fotos erhalten, die gegnerische Partei möchte anscheinend lediglich, dass die Fotos verschwinden.
Zitat:
Zitat:
... bei Meidung einer für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung unter Ausschluß der Einrede des Fortsetzungszusammenhandes zu zahlenden Vertragsstrafe, deren Höhe von ... nach billigemm Ermessen festzusetzen und gegenfalls vom zuständigen Gericht zu überpüfen ist, es ab sofort zu unterlassen,
die nachfolgenden wiedergegebenen ... Fotografiem, die ... zeigen, zu vervielfähihen und/oder vervielfältigen zu lassen und/order öffentlich zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich zu lassen.
blabla
... die Kosten der Rechtsverfolgung auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) zu erstatten.
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Mit welchen Kosten muss ich rechnen? Das RVG-Gesetz ist zwar schnell durchgeblättert, jedoch weiß ich nicht unter welchen Punkt das ganze fällt und wieviel es im endeffekt in Euro sind. Irgendwie blicke ich da nicht durch, kann mir jemand auf die Sprünge helfen?
Das dumme an der Geschichte ist eigentlich, dass ich die Fotos garnicht verwendet habe, sondern meine Kunden, die teilweise auch eine Subdomain meiner Domain nutzen. Des weiteren läuft einer meiner Kundendomains auch noch über meinen Namen (Owner + Admin-C), so dass ich vor Gericht keine Chance haben werde. Aus diesem Grund bin ich Bereit das ganze schnell zu regeln, solange die Kosten nicht zu hoch werden.