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Habe gleich zu Beginn meiner Mitgliedschaft eine Frage ans Kompetenzteam
;-)
Ich bin zusammen mit einem Kollegen in einer GbR und wir haben vor ein paar Wochen die Steuererklärung für 2006 ans Finanzamt geschickt; mit dabei war auch die Anlage zur Aufteilung des Gewinns auf die Unternehmer.
Zur Info: Bei der Gründung hatten wir eine Aufteilung von 90 : 10 % angegeben, da das damals (2005) durch die unterschiedlichen Einnahmen und die Arbeitszeiten Sinn machte.
Bei der jetzigen haben wir eine Aufteilung von 25 : 75 % ( also komplett gedreht) angegeben, wiederum durch Einlagen und unterschiedliche Arbeitsleistungen.
Ich habe jetzt ein Schreiben vom Finanzamt bekommen, in dem wir aufgefordert werden, nähere Informationen über die Gründe der jetzt umgekehrten Aufteilung zu schicken.
Jetzt mein Frage: Gibt es Regelungen die das Aufteilen des Gewinnes in den Jahren nach der Gründung regeln?
Und: Reichen die Argumente Arbeitszeit und Einlagen aus, die umgekehrte Aufteilung glaubhaft zu machen?
Grundsätzlich ist es Sache der Gesellschafter, wie sie die Aufteilung des Gewinns in der GbR regeln.
Das FA hat da nicht mitzureden, aber scheinen sie mal wieder zu probieren.
Setzt einfach ein Schreiben auf, in dem ihr die Gründe für die Verteilung darlegt, so dass die Aufteilung plausibel erscheint und damit hat sich die Sache erledigt.
Wobei ich noch hinzufügen möchte, das ihr nicht jedes Jahr diese Verteilung umdefinieren solltet.
Daran könnte man durchaus Anstoss nehmen, weil der Eindruck entstehen könnte, das es andere Gründe gibt, warum man die Verteilungsschlüssel ändert..