Hallo ...
Ich habe zu dem Thema zwar einen Beitrag gefunden, allerdings trifft er nicht auf unsere Situation zu. Es geht um folgendes:
Wir haben zu zweit eine GBR. Da ich mich allerdings beruflich anderweitig orientieren möchte, habe ich vor aus der GBR auszusteigen. Mein Kollege möchte das Unternehmen aber weiterführen (auch alleine als Einzelunternehmer). Jetzt muss man ja - soweit ich weiß - die Geschäfte abschließen und die GBR dann erst auflösen.
Wir haben jetzt allerdings vor schriftlich festzuhalten, dass er sämtliche offenen Forderungen und Verbindlichkeiten der GBR in seine Einzelunternehmung übernimmt und ich auch keinen Gewinnanspruch und kein Verlustrisiko aus den laufenden Geschäften mehr habe. Wenn wir beide damit einverstanden sind müsste das doch gehen oder? Immerhin tragen die Kunden dann kein Risiko. Oder gibt es da andere Möglichkeiten?
Über Hilfe wäre ich wirklich dankbar, da ich relativ schnell da raus möchte
