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zwei Fragen zu innergem. Erwerb in Anlage UR
Einen schönen guten Abend an alle
Ich habe mal eine Frage zur Eintragung der abzuführenden Steuer in die Anlage UR zur Umsatzsteuererklärung für Waren aus innergemeinschaftl. Erwerb :
Person A besitzt als §19Abs1er eine Ust-ID und kauft in Frankreich im Monat Dezember des Jahres 2006 Waren und überweist den Betrag noch am 28.12.06 auf das Konto des Lieferers. Die Abbuchung des Betrags erfolgt am 04.12.07 (auf dem Kontoauszug sichtbar)
Muss die Ware also noch in die Umsatzsteuererklärung 2006 ? und, wo wird diese dort eingetragen, wenn Person A in Deutschland keine USt ausweist und sich die Vorsteuer nicht zurückholen kann, da Kleinunternehmer ?
und gleich noch etwas :-)
Wie wären Ebay- Gebühren abzuführen / einzutragen, sofern Person A dem Unternehmen Ebay gegenüber seine USt-ID im Jahr 2006 noch nicht angegeben hat ?
Über die Beantwortung der vielen Fragen würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank
Chrille
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