mysqldumper
-


Hinweise


Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Thema bewerten
Alt 30.06.2007, 10:13   #16
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
du hast das Prinzip bei der Einkommensteuer (EÜR) aber schon verstanden, oder??

Es kommt auf die Zahlungsein- und -ausgänge an, vgl. § 11 EStG (Zu- und Abflussprinzip).

Bei der Umsatzsteuer ist zu differenzieren zwischen Soll- und Istversteuerung. Die Istversteuerung ähnelt dabei dem Zu- und Abflussprinzip in der Einkommensteuer, so dass die Zahlungsströme maßgebend sind. Bei der Sollversteuerung kommt es auf den Zeitpunkt der Leistungsausführung an um die Daten in die USt-Anmeldung zu erfassen.

Der Zahlungszeitpunkt ist somit immer zu erfassen und dies geschieht durch den Kontoauszug der Bank.

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 30.06.2007, 10:31   #17
TP-Member
 
Registriert seit: Sep 2006
Ponsetia macht alles soweit korrekt
Hallo Sven,

vor Deinem Post war ich der Meinung, es verstanden zu haben...

Meine jetztige Vorgehnsweise ist folgende:

Ich benutze das Programm EasyCash und trage dort alle Rechnungen, die ich ausgestellt habe, als Einnahmen und alle Rechnungen, die ich bezahlt habe, als Ausgaben ein. Die einzelnen Rechnungen werden chronologisch im Einnahmen- und Ausgaben - Ordner gesammelt. Dieses "System" habe ich erst diesen Monat eingeführt und ich weiß nicht, ob es ausreicht.

Braucht das FA noch weitere Belege oder Informationen, wenn ich meine EÜR abgebe?
Ponsetia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.06.2007, 10:41   #18
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
wie bereits geschrieben:

Für die Einkommensteuer gibt § 11 EStG den Zeitpunkt der Erfassung dieser Einnahmen an. Dabei kommt es auf den Zu- bzw. Abflusszeitpunkt des Geldes an. Das Rechnungsdatum spielt also keine Rolle. Um den Zeitpunkt des Geldeingangs nachzuweisen muss natürlich der Kontoauszug aufbewahrt werden.

Für die Angaben in der USt-Erklärung und der zeitlichen Erfassung der Leistungen kommt es darauf an welche Besteuerungsform gewählt wurde.

Bei der Istversteuerung ist wie beim Zu- und Abflussprinzip der Zahlungszeitpunkt entscheidend. Wurde die Leistung im März bezahlt, ist die Leistung auch im März zu erfassen.
Bei der Sollversteuerung kommt es auf den Leistungszeitpunkt an. Wurde die Leistung Ende März erbracht aber erst im April bezahlt, so ist die Leistung trotzdem im März zu erfassen auch wenn noch kein Geld gezahlt wurde.

Da die USt eine Betriebsausgabe für die Einkommensteuer darstellt muss diese auch in der EÜR erfasst werden. Da gilt dann was ich ganz oben beschrieben habe, nämlich der § 11 EStG und somit das Zu- und Abflussprinzip.

Du musst den Zahlungszeitpunkt nachweisen und die erbrachte Leistung. Daher sind sowohl Kontoauszug als auch Rechnung aufzubewahren.

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.06.2007, 10:51   #19
TP-Member
 
Registriert seit: Sep 2006
Ponsetia macht alles soweit korrekt
Ok, ich muss also für die Einkommensteuer-Erklärung, die am Ende des Jahres erfolgt, meine Ein- und Ausgaben nach dem Zahlungszeitpunkt auflisten; für die Umsatzsteuer dagegen die Ein- und Ausgaben nach dem Rechnungsdatum. Ist das soweit richtig?
Ponsetia ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

  Aktuelles Thema
  TP Hilfe Forum > Traum-Start > Recht & Co
Buchführung und Geschäftskonto Buchführung und Geschäftskonto
« Geschäftsverlegung ins Ausland | werbung+einstweilige verfügung »

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Thema bewerten
Thema bewerten:

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 19:06 Uhr.

Powered by: vBulletin Version 3.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2008, Jelsoft Enterprises Ltd. / Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0 ©2008, Crawlability, Inc.
Traum-Projekt.com | Suchen | Archiv | Impressum | Kontakt | | | Nach oben |



1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67