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Alt 26.06.2007, 12:16   #1
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Ponsetia macht alles soweit korrekt

Buchführung und Geschäftskonto


Ich suche mich zwar schon seit paar Tagen hier durch, konnte das passende aber nicht wirklich finden. Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

Es geht um Folgendes:

Ich betreibe zusammen mit einem Freund eine GbR. Die Umsatzzahlen und Gewinne sind jedoch so gering, dass wir lediglich die EÜR machen müssen. Bislang haben wir ein Kassenbuch geführt, wir hatten jedoch Probleme die "Einnahmen" zu verbuchen, die aus dem Privatvermögen stammen. Um es deutlicher zu machen... da das Geschäftskonto recht ausgereizt ist, steuern meine Eltern ab und zu etwas bei, was ich auf das Konto einzahle. Allerdings stimmt dann der Einzahlungsbetrag nicht mit den Rechnungseinnahmen überein. Zwar sind alle Rechnungen ordnungsgemäß verbucht, nur passen die Bareinzahlungen auf dem Geschäftskonto nicht immer mit den ausgestellten Rechnungen überein.
Nun frage ich mich, da ich die Bankauszüge dem Finanzamt nicht vorlegen muss, ob ich ein "Kassenbuch" in Übereinstimmung mit dem Geschäftskonto führen muss, oder ob es ausreicht, dass ich lediglich alle Rechnungen sortiere und daraus die Umsatzsteuer zahle.

Wäre für Anregungen dankbar.
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Alt 26.06.2007, 19:46   #2
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ThomasMo hilft, wo's gehtThomasMo hilft, wo's geht
Wie wäre es, wenn Du zu diesen Privateinlagen eine zweite Tabelle führst so dass sich die Kontobewegungen 1:1 aus den beiden Tabellen (EÜR und Privateinlagen) zusammengenommen 100%ig nachvollziehen lassen?
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.06.2007, 21:33   #3
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Hallo ThomasMo,

klar könnte ich eine zweite Tabelle mit Privateinlagen anlegen. Das Problem ist nur, wie soll ich ihre Herkunft belegen? Rechnungen hierfür gibt es ja nicht.

Gruß
Ponsetia
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Alt 27.06.2007, 21:38   #4
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dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Führt ihr ein Kassenbuch weil ihr ein Geschäft habt wo Bargeld über den Tresen geht oder ist das nur eure Art der "Buchführung"?

"Privateinlagen" verhalten sich gewinnneutral und dem FA ist es normalerweise auch egal wo die Geldmittel dafür herkommen. Ich muss auf meinem Konto ja auch erst mal Geld haben um meine Ausgaben zu tätigen. Ob ich das nun eingezahlt habe, vom Konto meines Mannes überwiesen... wen interessierts.
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Alt 27.06.2007, 21:42   #5
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Wie bereits geschrieben, sind die Umsätze und Gewinne relativ gering, so dass wir lediglich das EÜR-Formular ausfüllen müssen.
Ein Kassenbuch haben wir nicht. Oder muss man ein Kassenbuch führen, sobald man Bargeld annimmt? Ich dachte, dies gelte nur für das Gastronomiegewerbe....
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Alt 27.06.2007, 21:53   #6
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Du hast selbst Kassenbuch geschrieben, deswegen meine Nachfrage.

In einer EÜR haben Privateinlagen und - entnahmen nichts zu suchen.
Da buchst du Ausgaben- und Einnahmenrechnungen, fertig. Werden Rechnungen per Banküberweisungen bezahlt gehört als Beleg noch der Kontoauszug dazu.
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Alt 27.06.2007, 22:04   #7
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Naja, Kassenbuch kann man das nicht wirklich nennen, weil die Angaben wegen der Privateinlagen nicht vermerkt werden konnten und somit die Aufzeichnungen nicht mit den Kontoauszügen übereinstimmten.
Muss man Zahlungen per Banküberweisung mit Kontoauszügen belegen? Immerhin kann ich genauso wenig nachweisen, dass Kunden bar bezahlen.

Reicht es also aus, wenn ich die Rechnungen nach Einnahmen und Ausgaben sortiere ohne die Bankauszüge als "Beweis" beizulegen?
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Alt 27.06.2007, 22:38   #8
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Imho reichen nur die Rechnungen nicht aus. Die Kontoauszüge sind der Beleg für den Zahlungsvorgang.
Dazu kommt noch, das ich z.B. als Istversteuerer meine Einnahmen und Ausgaben nach dem Tag des Zahlungseinganges oder- abganges buche und nicht nach dem Datum der Rechnung.
Auf meinen Bar-Einnahmenrechnungen - die ich nur ganz wenige habe - steht drauf "Betrag dankend erhalten" und mein Vermerk bar. Bei Einnahmenrechnungen ist das doch auch kein Problem, die gibts du entsprechend an, problematischer wird es doch bei Ausgabenrechnungen die du geltend machen willst, wenn du da keinen Beleg oder Bon hast....
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Alt 28.06.2007, 12:29   #9
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Zitat:
Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
Imho reichen nur die Rechnungen nicht aus. Die Kontoauszüge sind der Beleg für den Zahlungsvorgang.
Wenn ich die Umsatzsteuer von den Rechnungen zahle, dann kann es doch dem FA egal sein, ob ich das Geld nun tatsächlich erhalten habe, oder nicht. Immerhin bezahle ich auch viele Rechnungen bar, ohne einen Nachweis - bis auf die Rechnung - dass ich das Geld auch tatsächlich bezahlt habe...
Ich finde es nämlich recht umständlich hinter jede Rechnung auch noch die Kontoauszüge zu heften, vor allem, da die Rechnungen oftmal viel später gebucht werden, als es bei Rechnungsdatum steht.

Zitat:
Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
Dazu kommt noch, das ich z.B. als Istversteuerer meine Einnahmen und Ausgaben nach dem Tag des Zahlungseinganges oder- abganges buche und nicht nach dem Datum der Rechnung.
Kann man es selbst bestimmen, ob man Istversteuerer ist?
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Alt 28.06.2007, 14:51   #10
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Zitat:
Zitat von Ponsetia Beitrag anzeigen
Wenn ich die Umsatzsteuer von den Rechnungen zahle, dann kann es doch dem FA egal sein, ob ich das Geld nun tatsächlich erhalten habe, oder nicht. Immerhin bezahle ich auch viele Rechnungen bar, ohne einen Nachweis - bis auf die Rechnung - dass ich das Geld auch tatsächlich bezahlt habe...
Ich habe betont, das es imho viel wichtiger bezüglich der Ausgabenrechnungen ist. Überspitzt: Dir könnte ja sonst jeder 'ne Rechnung schreiben für den du keinen Nachweis der Bezahlung hast...

Zitat:
Zitat von Ponsetia Beitrag anzeigen
Ich finde es nämlich recht umständlich hinter jede Rechnung auch noch die Kontoauszüge zu heften, vor allem, da die Rechnungen oftmal viel später gebucht werden, als es bei Rechnungsdatum steht.
Eben. Zwar ist ist es bei mir her andersrum: die Zahlung ist schon raus oder ich hab sie schon erhalten - durch Vorkassezahlungen - und die Rechnung trägt ein späteres Datum.
Aber ich finde es nicht umständlich, ich hefte die Auszüge chronologisch und dahinter kommen die entsprechenden Rechnungen.

Zitat:
Zitat von Ponsetia Beitrag anzeigen
Kann man es selbst bestimmen, ob man Istversteuerer ist?
Normalerweise ist man wohl Sollversteuerer, ich hab Istversteuerung extra beantragt.
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Alt 28.06.2007, 15:29   #11
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Ok, verstanden....

Wenn ich das mal zusammenfasse, bedeutet es, dass es bei mir vorerst ausreicht, wenn ich die Rechnungen chronologische im Sinne der Sollversteuerung sammle und Zahlungen, falls Überweisungen erfolgt sind, mit Bankauszügen belege, damit das FA sieht, dass tatsächlich geleistet wurde.

Ansonsten muss aber meine "Buchführung" nicht mit dem Geschäftskonto übereinstimmen.

Ist das soweit richtig?
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Alt 28.06.2007, 15:34   #12
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Zitat:
Zitat von Ponsetia Beitrag anzeigen
da die Rechnungen oftmal viel später gebucht werden, als es bei Rechnungsdatum steht.
Dann versteh ich das aber bei Sollversteuerung nicht. Ich denke da wird das tatsächliche Rechnungsdatum gebucht und dementsprechend auch gleich die USt. gezahlt oder geltend gemacht, unabhängig davon ob schon eine Zahlung erfolgte???
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Alt 28.06.2007, 15:42   #13
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Naja, wenn man normalerweise unter die "Sollversteuerung fällt", dann muss man es wohl so machen. Würde ich nach dem Zahlungseingang gehen, würde es mit dem Rechnungsdatum kaum klappen....
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Alt 28.06.2007, 15:59   #14
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Zitat:
Zitat von Ponsetia Beitrag anzeigen
Naja, wenn man normalerweise unter die "Sollversteuerung fällt", dann muss man es wohl so machen.
Schon klar, aber du hast geschrieben:

Zitat von Ponsetia
da die Rechnungen oftmal viel später gebucht werden, als es bei Rechnungsdatum steht.

Das würde ja der Sollversteuerung widersprechen, die du wohl machen musst. Oder reden wir nur aneinander vorbei?

Zitat:
Zitat von Ponsetia Beitrag anzeigen
Würde ich nach dem Zahlungseingang gehen, würde es mit dem Rechnungsdatum kaum klappen....
Genau, bei mir klappt das nicht. Deswegen eben die Kontoauszüge chronolgisch und die Rechnungen nicht. Ich hab übrigens auf jede Rechnung das Bank-Buchungsdatum geschrieben.
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Alt 30.06.2007, 09:58   #15
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Was ich damit meinte war, dass bei mir teilweise Rechnungen erst im nächsten Monat abgebucht werden, sie aber in der Steuererklärung schon im Vormonat wegen der Sollversteuerung auftauchen. Für diese Rechnungen hätte ich dann keinen Bankauszugnachweis...

Vielleich noch eins abschließend... ich muss also meine Bankauszüge als Nachweis für die Rechnungen nehmen, muss aber nicht alle Kontobewegungen mit Rechnungen nachweisen? STimmt das soweit?
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