Grundsätzlich gibt es bei vielen Berufsgenossenschaften die Pflichtmitgliedschaft.
Am besten ist man ruft da an und erklärt denen Art und Umfang der nebenberuflichen Beschäftigung und/oder füllt den meist mitgeschickten Fragebogen entsprechend aus.
Hallo, ich bin seit kurzem Kleinunternhemer und habe Post von der Berufsgenossenschaft bekommen! Muß ich da Mitglied sein?
Ich bin voll berufstätig und mache diesen Zweig als Nebengewerbe??
Danke für Eure Hilfe...![]()
Grundsätzlich gibt es bei vielen Berufsgenossenschaften die Pflichtmitgliedschaft.
Am besten ist man ruft da an und erklärt denen Art und Umfang der nebenberuflichen Beschäftigung und/oder füllt den meist mitgeschickten Fragebogen entsprechend aus.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Hallo,
die Pflichtmitgliedschaft ist meistens gegeben, ist aber kostenlos, sofern kein Personal eingestellt wird.
mir geht die galle hoch wenn ich berufsgenossenschaft höre.
ich finde den zwang zur mitgliedschaft unverschämt.
wenn die gebühren wenigstens bezahlt werden würden dann geht es ja noch aber so...![]()
ich habe widerspruch eingelegt bzgl. zuständigkeitsbescheid.
hoffe ich habe erfolg.
also.. immer dort direkt anzurufen.
vorher aber genau überlegen was man sagt.
Nein, das stimmt so nicht beziehungsweise hängt von der Berufsgenossenschaft ab. Die BG versichert eben nicht nur - wie oft angenommen wird - die Arbeitnehmer, sondern auch den Unternehmer. Aus diesem Grund ist die Erhebung von Beiträgen eben auch nicht "unverschämt" oder ungerechtfertigt, sondern es ist gesetzlich festgelegt, dass jeder, der irgendwie erwerbsmäßig tätig ist, unfallversichert ist. Ob man das gut findet oder nicht, ist hier relativ egal.![]()
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