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Alt 27.06.2007, 21:17   #1
TP-Junior
 
Benutzerbild von firehawks55
 
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firehawks55 macht alles soweit korrekt

"Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung"


Hi,

ich habe heute nach erneuten Nachfragen endlich den Fragebogen bekommen (hat nur ca. 8 Monate gedauert^^).

Nun sind mir noch ein paar Sachen unklar...

Zunächst einmal, ich möchte als Kleinunternehmer zählen, und mache so Internet Krempel (habs "Web-marketing, Service & Consulting" genannt

1.6 Empfangsbevollmächtiger
Wozu ist das bitte gut? Einfach freilassen?

2.7. Gründungsform
Gerwerbeschein habe ich im ~ August bekommen, einfach "Neugründung zum ..." angeben?

3. Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen

Dort ist mir noch nicht so richtig der Unterschied zwischen
"Gewerbebetrieb"
"Selbständiger Tätigkeit"
"Nichtselbstädniger Tätigkeit"
klar.

Vor allem bei den ersten beiden, wo liegt da der Unterschied?
Ist es richtig das letztes von den 3 z.B. dann der Fall ist wenn ich miteigentümer bin und so mein Geld bekomme?

Wo trage ich jetzt. z.B. Werbeeinnahmen, Einnahmen durch Kundenaufträge (Grafikerstellung..) ein?
Und dort sollen dann nur die Einnahmen, oder der Gewinn (Einnahmen-Ausgaben) eingetragen werden?

Und als Jahr der Betriebseröffnung zählt dann ja der Zeitraum August-Dezember (ist ja schon vorbei), und das zukünftige dann Abschätzen?

4. Angaben zur Gewinnermittlung
"Liegt ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr vor?"
Das versteh ich einfach mal garnicht

7.5 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Hier ist jetzt die Frage, soll ich eine beantragen? Ich möchte keine Umsatztseuern abführen, aber mich haben schon oft Kunden nach der USt-IDNr. gefragt.
Was hat es für Folgen, wenn ich diese beantrage?


Ich hoffe wirklich ihr könnt mir dabei helfen, stehe aktuell etwas ratlos da, aber möchte auch nichts falsch machen :s
firehawks55 ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 27.06.2007, 21:28   #2
TP-Moderator
 
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Zitat:
Wozu ist das bitte gut? Einfach freilassen?
z.B. wenn ein Steuerberater die Erklärung für dich erledigt.

Zitat:
Gerwerbeschein habe ich im ~ August bekommen, einfach "Neugründung zum ..." angeben?
richtig

Zitat:
Vor allem bei den ersten beiden, wo liegt da der Unterschied?
Gewerbebetrieb und Freiberufler

Zitat:
Ist es richtig das letztes von den 3 z.B. dann der Fall ist wenn ich miteigentümer bin und so mein Geld bekomme?
Arbeitnehmertätig = nichtselbstständig

Zitat:
Wo trage ich jetzt. z.B. Werbeeinnahmen, Einnahmen durch Kundenaufträge (Grafikerstellung..) ein?
in die EÜR

Zitat:
"Liegt ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr vor?"
liegt nicht vor

Zitat:
Hier ist jetzt die Frage, soll ich eine beantragen? Ich möchte keine Umsatztseuern abführen, aber mich haben schon oft Kunden nach der USt-IDNr. gefragt.
Was hat es für Folgen, wenn ich diese beantrage?
Die hat Bedeutung für den innergemeinschaftlichen Warenverkehr.
=> Suchfunktion

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.06.2007, 22:11   #3
TP-Junior
 
Benutzerbild von firehawks55
 
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firehawks55 macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von Sven Beitrag anzeigen
in die EÜR
Schon, aber dort muss ich es doch bestimmt ca. bei 3.1. angeben? Und dann alles unter Gewerbebetrieb?


DANKE schonmal
firehawks55 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.06.2007, 22:47   #4
TP-Lady-Mod
 
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Zitat:
Zitat von firehawks55 Beitrag anzeigen
ich habe heute nach erneuten Nachfragen endlich den Fragebogen bekommen (hat nur ca. 8 Monate gedauert^^).
Haste mal gefragt warum das so lange gedauert hat? Immerhin musste bis zum 31.05. die ganzen Erklärungen für 2006 abgegeben haben.

Zitat:
Zitat von firehawks55 Beitrag anzeigen
2.7. Gründungsform
Gerwerbeschein habe ich im ~ August bekommen, einfach "Neugründung zum ..." angeben?
Einzelunternehmen.

Zitat:
Zitat von firehawks55 Beitrag anzeigen
Ist es richtig das letztes von den 3 z.B. dann der Fall ist wenn ich miteigentümer bin und so mein Geld bekomme?
Dort musst du deine Einkünfte eintragen wenn du noch einen anderen Job als Arbeitnehmer über Steuerkarte hast.

Zitat:
Zitat von firehawks55 Beitrag anzeigen
4. Angaben zur Gewinnermittlung
"Liegt ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr vor?"
Das versteh ich einfach mal garnicht
Merk dir erstmal nur: dein Wirtschaftsjahr ist gleich dem Kalenderjahr, also vom 01.01. bis 31.12..

Zitat:
Zitat von firehawks55 Beitrag anzeigen
Ich möchte keine Umsatztseuern abführen, aber mich haben schon oft Kunden nach der USt-IDNr. gefragt.
Versteh ich nicht. Wieso fragen Kunden nach deiner USt.-ID???

Zitat:
Zitat von firehawks55 Beitrag anzeigen
Was hat es für Folgen, wenn ich diese beantrage?
U.a. kann man die für den Erhalt von Nettorechnungen von ebay brauchen, muss dann aber am Jahresende solche Leistungen hier versteuern.
__________________
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.06.2007, 22:59   #5
TP-Junior
 
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firehawks55 macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
Dort musst du deine Einkünfte eintragen wenn du noch einen anderen Job als Arbeitnehmer über Steuerkarte hast.
Das ist gut, dass du das nochmal sagst, weil trifft auf mich zu.
Zwar nur für nen paar Monate aber immerhin.

Zitat:
Haste mal gefragt warum das so lange gedauert hat? Immerhin musste bis zum 31.05. die ganzen Erklärungen für 2006 abgegeben haben.
Naja ich hatte Anfang Januar schonmal nachgefragt, dort meinten Sie kommt alles noch, ich solle mich doch bitte gedulden.

Mh, der Termin ist ja schon verstrichen.
Was mache ich nun? Schnellstmöglich nachreichen?
Was brauchen die denn von mir? Diese EÜR?
Muss ich die immer selbstädnig hinschicken? (Oder nach aufforderung?)
Gibt es Musterbeispiele?


Wie Ihr merkt ist das alles noch relativ neu für mich, und stehe recht hilflos in den Steuer-Dschungel

lg
eric
firehawks55 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.06.2007, 23:02   #6
TP-Lady-Mod
 
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Zitat:
Zitat von firehawks55 Beitrag anzeigen
Muss ich die immer selbstädnig hinschicken?
Genau, deswegen biste ja selbständig.

Für's Gewerbe musst du eine EÜR machen, guck dir doch mal EasyCash&Tax an.
Dann noch deine Einkommensteuererklärung mit allen jetzt notwendigen Anlagen.
__________________
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.06.2007, 03:46   #7
TP-Junior
 
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firehawks55 macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
Genau, deswegen biste ja selbständig.

Für's Gewerbe musst du eine EÜR machen, guck dir doch mal EasyCash&Tax an.
Dann noch deine Einkommensteuererklärung mit allen jetzt notwendigen Anlagen.
Naja hätte ja sein können, dass die mir nen Erinnerungsschreiben schicken oder so...

Also was muss ich jetzt reglemäßig machen?
Immer EÜR und Einkommenssteuererklärung bis zum 31.5.07?!
Noch was wichtiges?
firehawks55 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.06.2007, 22:16   #8
TP-Specialist
 
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ThomasMo hilft, wo's gehtThomasMo hilft, wo's geht
EInkommens- und Umsatzsteuererklärung pünktlich abschicken (bis zum 31.5. des Folgejahres), ggf. monatlich Umsatzsteuervoranmeldungen, sonst eigentlich nichts.
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
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