+ Antworten
Ergebnis 1 bis 8 von 8

Thema: "Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung"

  1. #1
    TP-Junior firehawks55 macht alles soweit korrekt Avatar von firehawks55
    Registriert seit
    Jun 2007
    Beiträge
    9

    "Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung"

    Hi,

    ich habe heute nach erneuten Nachfragen endlich den Fragebogen bekommen (hat nur ca. 8 Monate gedauert^^).

    Nun sind mir noch ein paar Sachen unklar...

    Zunächst einmal, ich möchte als Kleinunternehmer zählen, und mache so Internet Krempel (habs "Web-marketing, Service & Consulting" genannt

    1.6 Empfangsbevollmächtiger
    Wozu ist das bitte gut? Einfach freilassen?

    2.7. Gründungsform
    Gerwerbeschein habe ich im ~ August bekommen, einfach "Neugründung zum ..." angeben?

    3. Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen

    Dort ist mir noch nicht so richtig der Unterschied zwischen
    "Gewerbebetrieb"
    "Selbständiger Tätigkeit"
    "Nichtselbstädniger Tätigkeit"
    klar.

    Vor allem bei den ersten beiden, wo liegt da der Unterschied?
    Ist es richtig das letztes von den 3 z.B. dann der Fall ist wenn ich miteigentümer bin und so mein Geld bekomme?

    Wo trage ich jetzt. z.B. Werbeeinnahmen, Einnahmen durch Kundenaufträge (Grafikerstellung..) ein?
    Und dort sollen dann nur die Einnahmen, oder der Gewinn (Einnahmen-Ausgaben) eingetragen werden?

    Und als Jahr der Betriebseröffnung zählt dann ja der Zeitraum August-Dezember (ist ja schon vorbei), und das zukünftige dann Abschätzen?

    4. Angaben zur Gewinnermittlung
    "Liegt ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr vor?"
    Das versteh ich einfach mal garnicht

    7.5 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

    Hier ist jetzt die Frage, soll ich eine beantragen? Ich möchte keine Umsatztseuern abführen, aber mich haben schon oft Kunden nach der USt-IDNr. gefragt.
    Was hat es für Folgen, wenn ich diese beantrage?


    Ich hoffe wirklich ihr könnt mir dabei helfen, stehe aktuell etwas ratlos da, aber möchte auch nichts falsch machen :s

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Hannover
    Beiträge
    5.875
    Wozu ist das bitte gut? Einfach freilassen?
    z.B. wenn ein Steuerberater die Erklärung für dich erledigt.

    Gerwerbeschein habe ich im ~ August bekommen, einfach "Neugründung zum ..." angeben?
    richtig

    Vor allem bei den ersten beiden, wo liegt da der Unterschied?
    Gewerbebetrieb und Freiberufler

    Ist es richtig das letztes von den 3 z.B. dann der Fall ist wenn ich miteigentümer bin und so mein Geld bekomme?
    Arbeitnehmertätig = nichtselbstständig

    Wo trage ich jetzt. z.B. Werbeeinnahmen, Einnahmen durch Kundenaufträge (Grafikerstellung..) ein?
    in die EÜR

    "Liegt ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr vor?"
    liegt nicht vor

    Hier ist jetzt die Frage, soll ich eine beantragen? Ich möchte keine Umsatztseuern abführen, aber mich haben schon oft Kunden nach der USt-IDNr. gefragt.
    Was hat es für Folgen, wenn ich diese beantrage?
    Die hat Bedeutung für den innergemeinschaftlichen Warenverkehr.
    => Suchfunktion

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  3. #3
    TP-Junior firehawks55 macht alles soweit korrekt Avatar von firehawks55
    Registriert seit
    Jun 2007
    Beiträge
    9
    Zitat Zitat von Sven Beitrag anzeigen
    in die EÜR
    Schon, aber dort muss ich es doch bestimmt ca. bei 3.1. angeben? Und dann alles unter Gewerbebetrieb?


    DANKE schonmal

  4. #4
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Jan 2006
    Ort
    Rlp
    Beiträge
    6.887
    Zitat Zitat von firehawks55 Beitrag anzeigen
    ich habe heute nach erneuten Nachfragen endlich den Fragebogen bekommen (hat nur ca. 8 Monate gedauert^^).
    Haste mal gefragt warum das so lange gedauert hat? Immerhin musste bis zum 31.05. die ganzen Erklärungen für 2006 abgegeben haben.

    Zitat Zitat von firehawks55 Beitrag anzeigen
    2.7. Gründungsform
    Gerwerbeschein habe ich im ~ August bekommen, einfach "Neugründung zum ..." angeben?
    Einzelunternehmen.

    Zitat Zitat von firehawks55 Beitrag anzeigen
    Ist es richtig das letztes von den 3 z.B. dann der Fall ist wenn ich miteigentümer bin und so mein Geld bekomme?
    Dort musst du deine Einkünfte eintragen wenn du noch einen anderen Job als Arbeitnehmer über Steuerkarte hast.

    Zitat Zitat von firehawks55 Beitrag anzeigen
    4. Angaben zur Gewinnermittlung
    "Liegt ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr vor?"
    Das versteh ich einfach mal garnicht
    Merk dir erstmal nur: dein Wirtschaftsjahr ist gleich dem Kalenderjahr, also vom 01.01. bis 31.12..

    Zitat Zitat von firehawks55 Beitrag anzeigen
    Ich möchte keine Umsatztseuern abführen, aber mich haben schon oft Kunden nach der USt-IDNr. gefragt.
    Versteh ich nicht. Wieso fragen Kunden nach deiner USt.-ID???

    Zitat Zitat von firehawks55 Beitrag anzeigen
    Was hat es für Folgen, wenn ich diese beantrage?
    U.a. kann man die für den Erhalt von Nettorechnungen von ebay brauchen, muss dann aber am Jahresende solche Leistungen hier versteuern.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #5
    TP-Junior firehawks55 macht alles soweit korrekt Avatar von firehawks55
    Registriert seit
    Jun 2007
    Beiträge
    9
    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Dort musst du deine Einkünfte eintragen wenn du noch einen anderen Job als Arbeitnehmer über Steuerkarte hast.
    Das ist gut, dass du das nochmal sagst, weil trifft auf mich zu.
    Zwar nur für nen paar Monate aber immerhin.

    Haste mal gefragt warum das so lange gedauert hat? Immerhin musste bis zum 31.05. die ganzen Erklärungen für 2006 abgegeben haben.
    Naja ich hatte Anfang Januar schonmal nachgefragt, dort meinten Sie kommt alles noch, ich solle mich doch bitte gedulden.

    Mh, der Termin ist ja schon verstrichen.
    Was mache ich nun? Schnellstmöglich nachreichen?
    Was brauchen die denn von mir? Diese EÜR?
    Muss ich die immer selbstädnig hinschicken? (Oder nach aufforderung?)
    Gibt es Musterbeispiele?


    Wie Ihr merkt ist das alles noch relativ neu für mich, und stehe recht hilflos in den Steuer-Dschungel

    lg
    eric

  6. #6
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Jan 2006
    Ort
    Rlp
    Beiträge
    6.887
    Zitat Zitat von firehawks55 Beitrag anzeigen
    Muss ich die immer selbstädnig hinschicken?
    Genau, deswegen biste ja selbständig.

    Für's Gewerbe musst du eine EÜR machen, guck dir doch mal EasyCash&Tax an.
    Dann noch deine Einkommensteuererklärung mit allen jetzt notwendigen Anlagen.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  7. #7
    TP-Junior firehawks55 macht alles soweit korrekt Avatar von firehawks55
    Registriert seit
    Jun 2007
    Beiträge
    9
    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Genau, deswegen biste ja selbständig.

    Für's Gewerbe musst du eine EÜR machen, guck dir doch mal EasyCash&Tax an.
    Dann noch deine Einkommensteuererklärung mit allen jetzt notwendigen Anlagen.
    Naja hätte ja sein können, dass die mir nen Erinnerungsschreiben schicken oder so...

    Also was muss ich jetzt reglemäßig machen?
    Immer EÜR und Einkommenssteuererklärung bis zum 31.5.07?!
    Noch was wichtiges?

  8. #8
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
    Registriert seit
    Oct 2006
    Beiträge
    2.943
    EInkommens- und Umsatzsteuererklärung pünktlich abschicken (bis zum 31.5. des Folgejahres), ggf. monatlich Umsatzsteuervoranmeldungen, sonst eigentlich nichts.

+ Antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51