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Alt 28.06.2007, 10:14   #1
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Registriert seit: May 2007
walterschmitz macht alles soweit korrekt

Nebenjob Gewerblich nicht BG-Pflichtig


Hallo zusammen,

gibt es Tätigkeitsbereiche, die man auf dem Gewerbeschein eintragen kann, für die man kein BG Mitgliedschaft bekommt bzw. kann es sein, dass ein Unternehmen nicht Mitglied einer BG ist?

Gruss
walterschmitz ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 28.06.2007, 10:56   #2
wys
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Registriert seit: Jul 2004
wys bringt sich richtig einwys bringt sich richtig ein
Klar, gibt es, sofern Du mit BG Berufsgenossenschaft meinst. Für meine Unternehmung (Webdesign) ist z.B. die VBG zuständig, es besteht aber keine Pflichtmitgliedschaft solange ich keine Mitarbeiter einstelle. Jedenfalls wurde mir dies von der VBG damals so mitgeteilt.

lg
wys
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Alt 28.06.2007, 14:59   #3
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Registriert seit: Jan 2006
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dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Dazu muss man dann mal die Bedingungen der einzelnen zuständigen BG studieren, ob eine Pflichtmitgliedschaft auch für den Unternehmer besteht.

Ist das jetzt ein neues Kriterium zwecks Auswahl der Tätigkeiten bei Selbständigkeit
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Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.06.2007, 15:03   #4
wys
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Registriert seit: Jul 2004
wys bringt sich richtig einwys bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
Ist das jetzt ein neues Kriterium zwecks Auswahl der Tätigkeiten bei Selbständigkeit
Das kam mir natürlich auch gleich in den Sinn, aber ich habe es bewusst ignoriert: Klare Frage, klare Antwort. (Sinn sei dahingestellt).

lg
wys
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Ich sag mal: OMmmmm ....
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Alt 28.06.2007, 15:11   #5
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von wys Beitrag anzeigen
habe es bewusst ignoriert:
Ich bin von natur aus neugierig... da fällt mir das schwer.
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dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.06.2007, 16:29   #6
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walterschmitz macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
Dazu muss man dann mal die Bedingungen der einzelnen zuständigen BG studieren, ob eine Pflichtmitgliedschaft auch für den Unternehmer besteht.

Ist das jetzt ein neues Kriterium zwecks Auswahl der Tätigkeiten bei Selbständigkeit
Hallo,

nein es ist kein Kriterium für die Auswahl der Tätigkeit.
Für mich persönlich war es lediglich informativ gefragt!!!

Ich war nur verwundert, dass ich von meiner BG eine Rechnung bekam, und den Hinweis, dass ich gesetzlich verpflichtet sei, mich bei der BG zu versichern, aber ein Bekannter, der ebenfalls selbstständig ist, keine BG Versicherung hat und von der BG auch kein Anschreiben bekommen hat, dass er Beiträge zahlen muss.

Für mich klang es so, als ob jeder Betrieb bei einer BG versichert ist (lt. meiner BG).
Daher kam meine Verwirrung.

aber durch eure Antworten hat sich die ja geklärt: Jeder Betrieb hat eine BG, bei manchen MUSS man sich versichern, bei anderen KANN man dies tun.

Problem geklärt.
Super

Danke
walterschmitz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.06.2007, 03:15   #7
wys
TP-Insider
 
Registriert seit: Jul 2004
wys bringt sich richtig einwys bringt sich richtig ein
Auch mich hat das weiter gebracht, konnte ich so doch mal schauen, für was es alles so Bg's gibt. Und auch erstaunlich finde ich, dass es so etwas wie "Hauptgeschäftsführer" gibt, was mir hinsichtlich "Haupt" neu war. Auch ich bin immer wieder irritiert über die deutsche Bürokratie.

Lustige Welt ...

lg
wys
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Alt 30.06.2007, 09:06   #8
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walterschmitz macht alles soweit korrekt
was ich nicht versteh...

die BG ist eigentlich ja eine Unfallversicherung... und ich habe eine Private Unfallversicherung, die sich dann auch auf die Arbeit übertragen lässt, so dass auch dort die Unfälle abgedeckt sind.
Somit verstehe ich halt nicht, warum ich nun eigentlich doppelt versichert sein muss... dass man eine Unfallversicherung haben muss, kann ich noch verstehen (ähnlich der Haftpflicht beim PKW), aber nicht, wenn schon sowas vorhanden ist.

naja, aber so ist deutsche Bürokratie...
walterschmitz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.06.2007, 11:14   #9
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dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von walterschmitz Beitrag anzeigen
und ich habe eine Private Unfallversicherung, die sich dann auch auf die Arbeit übertragen lässt, so dass auch dort die Unfälle abgedeckt sind.
Haste das abgeklärt und die Kosten nachgefragt?

Wenn du sowas der BG nachweisen kannst, vielleicht befreien die dich dann ja, aber sowie es den ersten Mitarbeiter gibt, nützt alles nix...
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dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.06.2007, 12:48   #10
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Benutzerbild von ratze
 
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ratze bringt sich richtig einratze bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von walterschmitz Beitrag anzeigen
die BG ist eigentlich ja eine Unfallversicherung... und ich habe eine Private Unfallversicherung, die sich dann auch auf die Arbeit übertragen lässt, so dass auch dort die Unfälle abgedeckt sind.
Überflüssig und die schlechtere Wahl ist hier aber wohl eher deine private Unfallversicherung...
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