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28.06.2007, 10:14
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#1
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TP-Member
Registriert seit: May 2007
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Nebenjob Gewerblich nicht BG-Pflichtig
Hallo zusammen,
gibt es Tätigkeitsbereiche, die man auf dem Gewerbeschein eintragen kann, für die man kein BG Mitgliedschaft bekommt bzw. kann es sein, dass ein Unternehmen nicht Mitglied einer BG ist?
Gruss
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28.06.2007, 10:56
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#2
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2004
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Klar, gibt es, sofern Du mit BG Berufsgenossenschaft meinst. Für meine Unternehmung (Webdesign) ist z.B. die VBG zuständig, es besteht aber keine Pflichtmitgliedschaft solange ich keine Mitarbeiter einstelle. Jedenfalls wurde mir dies von der VBG damals so mitgeteilt.
lg
wys
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Ich sag mal: OMmmmm ....
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28.06.2007, 14:59
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#3
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Dazu muss man dann mal die Bedingungen der einzelnen zuständigen BG studieren, ob eine Pflichtmitgliedschaft auch für den Unternehmer besteht.
Ist das jetzt ein neues Kriterium zwecks Auswahl der Tätigkeiten bei Selbständigkeit 
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28.06.2007, 15:03
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#4
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2004
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Zitat:
Zitat von dorintia
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Das kam mir natürlich auch gleich in den Sinn, aber ich habe es bewusst ignoriert: Klare Frage, klare Antwort. (Sinn sei dahingestellt).
lg
wys
__________________
Ich sag mal: OMmmmm ....
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28.06.2007, 15:11
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#5
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von wys
habe es bewusst ignoriert:
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Ich bin von natur aus neugierig... da fällt mir das schwer. 
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29.06.2007, 16:29
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#6
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TP-Member
Registriert seit: May 2007
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Zitat:
Zitat von dorintia
Dazu muss man dann mal die Bedingungen der einzelnen zuständigen BG studieren, ob eine Pflichtmitgliedschaft auch für den Unternehmer besteht.
Ist das jetzt ein neues Kriterium zwecks Auswahl der Tätigkeiten bei Selbständigkeit 
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Hallo,
nein es ist kein Kriterium für die Auswahl der Tätigkeit.
Für mich persönlich war es lediglich informativ gefragt!!!
Ich war nur verwundert, dass ich von meiner BG eine Rechnung bekam, und den Hinweis, dass ich gesetzlich verpflichtet sei, mich bei der BG zu versichern, aber ein Bekannter, der ebenfalls selbstständig ist, keine BG Versicherung hat und von der BG auch kein Anschreiben bekommen hat, dass er Beiträge zahlen muss.
Für mich klang es so, als ob jeder Betrieb bei einer BG versichert ist (lt. meiner BG).
Daher kam meine Verwirrung.
aber durch eure Antworten hat sich die ja geklärt: Jeder Betrieb hat eine BG, bei manchen MUSS man sich versichern, bei anderen KANN man dies tun.
Problem geklärt.
Super
Danke
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30.06.2007, 03:15
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#7
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2004
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Auch mich hat das weiter gebracht, konnte ich so doch mal schauen, für was es alles so Bg's gibt. Und auch erstaunlich finde ich, dass es so etwas wie "Hauptgeschäftsführer" gibt, was mir hinsichtlich "Haupt" neu war. Auch ich bin immer wieder irritiert über die deutsche Bürokratie.
Lustige Welt ...
lg
wys
__________________
Ich sag mal: OMmmmm ....
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30.06.2007, 09:06
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#8
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TP-Member
Registriert seit: May 2007
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was ich nicht versteh...
die BG ist eigentlich ja eine Unfallversicherung... und ich habe eine Private Unfallversicherung, die sich dann auch auf die Arbeit übertragen lässt, so dass auch dort die Unfälle abgedeckt sind.
Somit verstehe ich halt nicht, warum ich nun eigentlich doppelt versichert sein muss... dass man eine Unfallversicherung haben muss, kann ich noch verstehen (ähnlich der Haftpflicht beim PKW), aber nicht, wenn schon sowas vorhanden ist.
naja, aber so ist deutsche Bürokratie...
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30.06.2007, 11:14
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#9
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von walterschmitz
und ich habe eine Private Unfallversicherung, die sich dann auch auf die Arbeit übertragen lässt, so dass auch dort die Unfälle abgedeckt sind.
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Haste das abgeklärt und die Kosten nachgefragt?
Wenn du sowas der BG nachweisen kannst, vielleicht befreien die dich dann ja, aber sowie es den ersten Mitarbeiter gibt, nützt alles nix... 
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30.06.2007, 12:48
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#10
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2001
Ort: Wilhelmshaven
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Zitat:
Zitat von walterschmitz
die BG ist eigentlich ja eine Unfallversicherung... und ich habe eine Private Unfallversicherung, die sich dann auch auf die Arbeit übertragen lässt, so dass auch dort die Unfälle abgedeckt sind.
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Überflüssig und die schlechtere Wahl ist hier aber wohl eher deine private Unfallversicherung...
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