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30.06.2007, 12:41
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#16
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Durchlaufende Posten (TÜV Gebühren) sind für dich weder umsatzsteuerpflichtig, noch dürfen sie deinen Gewinn mindern.
Du kannst diese natürlich erfassen in deiner Buchhaltung, aber dann bitte mit der richtigen Gewinnauswirkung; nämlich gewinnneutral.
Du bist also nur die Inkassostelle für den TÜV und treibst das Geld.
Gruß
Sven
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30.06.2007, 12:44
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#17
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von Sven
Du kannst diese natürlich erfassen in deiner Buchhaltung, aber dann bitte mit der richtigen Gewinnauswirkung; nämlich gewinnneutral.
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Ich glaub das macht EasyCash nicht, ergo ist dann der durchlaufende Posten gar nicht zu erfassen.
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30.06.2007, 12:47
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#18
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TP-Member
Registriert seit: Sep 2006
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Ja, verständlich... es mindert den Gewinn nicht, weil ich das Geld ja von den Kunden als durchlaufenden Posten wiederbekomme...war ein Denkfehler.
Ich müsste den durchlaufenden Posten also garnicht erfassen? Weder in der EÜR noch in der Einkommensteuererklärung?
Oder sollte der Posten vorsichtshalber auf beiden Seiten (sowohl beim Gewinn als auch beim Verlust - mit 0 % MwSt) erwähnt werden?
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30.06.2007, 12:56
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#19
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Umsatzsteuerlich ist das bei dir gar nicht zu erfassen, zum Verständnis:
- wenn du es als Ausgabe und Einnahme buchst (immer zu 0% versteht sich) verfälscht es dir deine Umsatzzahlen
- du könntest es in meiner Theorie im EasyCash als Einnahme und negative Einnahme buchen, nur... sorgt das nicht für mehr Durcheinander?
Jetzt so beim schreiben fällt mir ein... wie bezahlt ihr die TÜV-Rechnungen?
Ich glaub ich würde an eurer Stelle auf eine "bessere" Buchhaltung umsteigen.
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30.06.2007, 13:04
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#20
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TP-Member
Registriert seit: Sep 2006
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Die TÜV-Gebühren werden von unserem Konto abgebucht.
Momentan ist es so, dass meine Mutter die Rechnungen sortiert, sie dann an eine Buchhalterin geleitet werden und sie lässt es vom Steuerberater absegnen. Bei all den Zwischenstationen habe ich inzwischen den Überblick verloren und das will ich jetzt ändern. Wenn die ganze Buchhaltung von Dritten gemacht wird, verliert man immer mehr die Übersicht und fühlt sich mehr als Arbeiter als Selbstständiger. So ergeht es gerade mir....
Deshalb suchte ich nach einer Möglichkeit, meine Daten selbst zu erfassen. Und da bin ich auf EasyCash gestoßen, was im Umgang recht simpel ist.
Nun weiß ich aber nicht so recht, wie bereits in einem anderen Beitrag geschrieben, wie ich genau vorgehen muss, ob also allein der Gebrauch von EasyCash ausreicht. Mir dämmert es so langsam, dass es mir zwar bei der Mehrwertsteuernachzahlung hilft, es aber für die Einkommenssteuer unbrauchbar ist. Um diese widerrum zu erfassen, bräuchte ich was anderes, oder?
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30.06.2007, 13:15
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#21
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von Ponsetia
ob also allein der Gebrauch von EasyCash ausreicht.
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Ich nutze EasyCash ja auch und finde es für ein kostenloses Programm super.
Aber ich hab eben nicht solche durchlaufenden Posten bzw. haben wir erst letztens in einem anderen Thread erarbeitet, wie man im EasyCash am besten mit Gutschriften - z.B. durch Widerrufsrecht - umgeht.
Für 'nen Gutschrift die ich leiste buch ich im EasyCash eine negative Einnahme, für eine die ich erhalte - z.B. durch Falschlieferung des Händlers und der hat den Rechnungsbetrag schon abgebucht - eine negative Ausgabe.
Da ich ja meine Ausgabe wieder erstattet bekomme.
Hätte ich jetzt viele solcher Fälle würde ich mich nach einem anderen Programm umgucken, auch wenn das u.U. mehr Buchungsaufwand bedeutet.
Ich möchte auch nach Monaten noch in meiner Buchhaltung durchblicken können. 
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30.06.2007, 13:24
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#22
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TP-Member
Registriert seit: Sep 2006
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Ja, vor dem Problem der Gutschriften stand ich auch und wurde sowohl hier, als auch in dem Forum von EasyCash fündig
Durchläufer werden dort ebenfalls behandelt, für die ein Konto eröffnet werden kann, welches nicht mit dem EÜR-Formular verbunden ist.
Stellst Du eigentlich Dein EÜR-Formular mit EasCash aus?
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30.06.2007, 13:33
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#23
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Nein, mach ich ganz formlos und nutze die Kontenauflistung von EasyCash. Ich muss ja das FA-Formular noch nicht nutzen.
Wenn es solche Konten und Möglichkeiten im EasyCash gibt, dann sollte doch auch deine Bucherei korrekt möglich sein.
Ich treib mich dort im Forum leider gar nicht rum.
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30.06.2007, 14:03
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#24
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TP-Member
Registriert seit: Sep 2006
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Ja, es klappt tatsächlich *juhu*
Nachdem ich ein neues Konto eingerichtet habe, sowohl für Einnahmen als auch Ausgaben, welches "TÜV" heiß, wird es in dem EÜR - Formular nicht aufgeführt.
Der Umsatz wird also nicht künstlich nach oben gepusht.
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