dann solltet ihr den TÜV mal auffordern korrekte Rechnungen auszustellen. Die Rechnung muss nämlich USt enthalten.Wie erhalten am Monatsende eine Sammelzahlungsaufforderung, die von uns zu begleichen ist. Diese Zahlungsaufforderung weist keine MwSt auf, sondern rechnet lediglich die Endbetrage, die die Kunden zu zahlen hätten, zusammen.
Der TÜV dürfte euch eine Rechnung stellen mit ausgewiesener USt. Den Bruttobetrag stellt ihr eurem Kunden in Rechnung zzgl. der von euch erbrachten Leistungen. Der Bruttobetrag des TÜV ist dabei nicht der USt zu unterwerfen, weil dieser ein durchlaufender Posten darstellt und nach § 10 Abs. 1 S. 6 UStG nicht in eure Bemessungsgrundlage für die USt eingeht. Du versteuerst also nur die von dir erbrachten Leistungen.
Hier ein Beispiel wie eure Rechnung an den Kunden aussehen könnte in Bezug auf den durchlaufenden Posten:
http://www.ru-software.de/images/Ref...C_RG_Druck.gif
Gruß
Sven


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