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Alt 30.06.2007, 10:13   #1
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Ponsetia macht alles soweit korrekt

Wie bekommt man die MwSt raus?


Es geht um folgendes.
In unserem Betrieb bieten wir den Kunden TÜV-Abnahmen an. Der TÜV-Mitarbeiter kommt zu uns, nimmt die Prüfung vor und stellt eine Rechnung samt Prüfbericht an den Kunden aus. Wie erhalten am Monatsende eine Sammelzahlungsaufforderung, die von uns zu begleichen ist. Diese Zahlungsaufforderung weist keine MwSt auf, sondern rechnet lediglich die Endbetrage, die die Kunden zu zahlen hätten, zusammen.
Da wir die MwSt nicht wiedererhalten, müssen wir den Kunden mehr für die TÜV-Leistung abnehmen.

Im einzelnen sieht das so, allerdings sind die Betrage frei gehalten, um es besser zu verdeutlichen...:

TÜV - Prüfung:
40 €
5 € - MwSt
45 € - von uns zu zahlen

Unsere Rechnung:
80 €
10 € MwSt
100 € - vom Kunden zu zahlen

Das FA kassiert also für die gleiche Leistung dopperlt. Der TÜV muss 5 € und wir 10 € abführen.
Gibt es für uns keine Möglichkeit an die MwSt, die wir an den TÜV zahlen, zu kommen? Es kann ja nicht sein, dass das FA für eine Leistung, die nach meiner Rechnung 100 € beträgt, 15 € anstatt 10 € bekommt. Oder?
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Alt 30.06.2007, 10:33   #2
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Zitat:
Wie erhalten am Monatsende eine Sammelzahlungsaufforderung, die von uns zu begleichen ist. Diese Zahlungsaufforderung weist keine MwSt auf, sondern rechnet lediglich die Endbetrage, die die Kunden zu zahlen hätten, zusammen.
dann solltet ihr den TÜV mal auffordern korrekte Rechnungen auszustellen. Die Rechnung muss nämlich USt enthalten.

Der TÜV dürfte euch eine Rechnung stellen mit ausgewiesener USt. Den Bruttobetrag stellt ihr eurem Kunden in Rechnung zzgl. der von euch erbrachten Leistungen. Der Bruttobetrag des TÜV ist dabei nicht der USt zu unterwerfen, weil dieser ein durchlaufender Posten darstellt und nach § 10 Abs. 1 S. 6 UStG nicht in eure Bemessungsgrundlage für die USt eingeht. Du versteuerst also nur die von dir erbrachten Leistungen.

Hier ein Beispiel wie eure Rechnung an den Kunden aussehen könnte in Bezug auf den durchlaufenden Posten:
http://www.ru-software.de/images/Ref...C_RG_Druck.gif

Gruß
Sven
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Alt 30.06.2007, 10:36   #3
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BEBOUB bringt sich richtig einBEBOUB bringt sich richtig ein
Hallo ...

die Umsatzsteuer ist eine Steuer, die "nur" den privaten Endverbraucher in voller Höhe belastet, denn der kann keine Vorsteuer gegenrechnen.

In Ihrer Rechnung addieren Sie die an das Finanzamt abzuführende Umsatzsteuer und vergessen dabei, dass im Gegenzug ja die Vorsteuer gegenzurechnen ist.

D.h., Sie führen zwar diejenige Umsatzsteuer ab, die Sie Ihrem Kunden in Rechung stellen, gleichzeitig rechnen Sie in der Umsatzsteuervoranmeldung jedoch diejenige Vorsteuer gegen, die Sie an den Vorlieferanten gezahlt haben.

In der Addition erhält das Finanzamt also nicht die Summer der Umsatzsteuern aller Handelsstufen, sondern nur denjenigen Betrag, der von der letzten Handelsstufe, die an den Endverbraucher verkauft, erzielt wird.

MfG
BEBOUB
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I N F O:
Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.

Anfragen bitte an unsere eMail!
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Alt 30.06.2007, 10:45   #4
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@BEBOUB

genau das ist das Problem. Wir können die Vorsteuer, die wir an den TÜV abführen, nicht gegenrechnen, weil uns der TÜV keine Rechnung mit ausgewiesenen MwSt ausstellt. Der TÜV fordert uns zur Zahlung des vollen Betrags auf und da keine MwSt ausgewiesen ist, können wir sie beim FA auch nicht geltend machen.

@Sven

der TÜV stellt uns garkeine Rechnung aus, sondern lediglich eine Zahlungsaufforderung. Die Rechnung wird auf den Kunden ausgestellt, so dass wir da auch keine Vorsteuer geltend machen können.

Wir sollen also die TÜV-Gebühr als durchlaufenden Posten nehmen, auf den keine MwSt draufgerechnet wird (wie in Deiner Beispielsrechnung)?
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Alt 30.06.2007, 10:47   #5
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Zitat:
Zitat von Sven Beitrag anzeigen
dann solltet ihr den TÜV mal auffordern korrekte Rechnungen auszustellen. Die Rechnung muss nämlich USt enthalten.
Genau, hab hier grad 'ne Hauptuntersuchung in Reichweite liegen, ist zwar schon älter, sind 16% korrekt ausgewiesen.

Oder agiert euer TÜV als Kleinunternehmer
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Alt 30.06.2007, 10:48   #6
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Zitat:
Zitat von Ponsetia Beitrag anzeigen
@BEBOUB

genau das ist das Problem. Wir können die Vorsteuer, die wir an den TÜV abführen, nicht gegenrechnen, weil uns der TÜV keine Rechnung mit ausgewiesenen MwSt ausstellt. Der TÜV fordert uns zur Zahlung des vollen Betrags auf und da keine MwSt ausgewiesen ist, können wir sie beim FA auch nicht geltend machen.

@Sven

der TÜV stellt uns garkeine Rechnung aus, sondern lediglich eine Zahlungsaufforderung. Die Rechnung wird auf den Kunden ausgestellt, so dass wir da auch keine Vorsteuer geltend machen können.

Wir sollen also die TÜV-Gebühr als durchlaufenden Posten nehmen, auf den keine MwSt draufgerechnet wird (wie in Deiner Beispielsrechnung)?
Ihr seid also nur Vermittler?

Hmmmm... Autowerkstätten machen das ja auch so - seid ihr eine? Der Prüfer kommt, und später holt man sein Auto mit der Bescheinigung wieder ab - auf einen selbst ausgestellt - und bezahlt aber den Werkstattmann.
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Alt 30.06.2007, 10:54   #7
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Hallo dorintia,

ja, so scheint es fast. Die behandeln uns als Vermittler. Ich sehe es aber nicht ein, dass das FA doppelt kassieren soll... einmal die MwSt, die der TÜV uns zahlen lässt und einmal die MwSt, die wir vom Kunden verlangen.

Wie haben eine Motorradwerkstatt und machen teilweise den TÜV bei uns im Haus für den Kunden. Der TÜV stellt die Rechnung dann auf den Namen des Kunden aus. Würden wir also vom Kunden lediglich den Betrag verlangen, der auf der TÜV-Rechnung steht, würden wir Miese machen, weil wir von unseren Rechnungen nochamls die MwSt abführen müssen.

Geändert von Ponsetia (30.06.2007 um 10:59 Uhr).
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Alt 30.06.2007, 11:05   #8
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Zitat:
ja, so scheint es fast. Die behandeln uns als Vermittler. Ich sehe es aber nicht ein, dass das FA doppelt kassieren soll... einmal die MwSt, die der TÜV uns zahlen lässt und einmal die MwSt, die wir vom Kunden verlangen.
sorry, wenn vermittelt wird darf keine USt vom TÜV in Rechnung gestellt werden und du hast den Betrag als durchlaufenden Posten in Rechnung zu stellen. Der TÜV zahlt dann selbst auf den Betrag die USt. Du brauchst diesen jedenfalls nicht versteuern und hast auch keinen Vorsteuererstattungsanspruch.

Gruß
Sven
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Alt 30.06.2007, 11:13   #9
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@ Sven

danke für den Tipp. Dann werde ich den Posten jetzt als durchlaufenden behaldenl. So sahnt das FA zumindest nicht doppelt ab.

Ach ja, noch eine Frage. Muss ich dann den Betrag bei der EÜR aufsplitten, so dass ich bei meiner Leistungen 19 % MwSt und auf den durchlaufenden Posten 0 % angebe?
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Alt 30.06.2007, 11:18   #10
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Na ich denke sicher doch, du musst auch deine Rechnung entsprechend splitten.
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Alt 30.06.2007, 11:18   #11
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Für die Einkommensteuer gibt es den § 4 Abs. 3 S. 2 EStG, der da sagt, dass der durchlaufende Posten nicht in der EÜR zu erfassen ist.

Der durchlaufende Posten 0 % ist also nicht anzugeben.

Gruß
Sven
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Alt 30.06.2007, 11:25   #12
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Zitat:
Zitat von Sven Beitrag anzeigen
Der durchlaufende Posten 0 % ist also nicht anzugeben.
Ist ja auch wieder für irgendwelche Umsatzgrenzen korrekt, damit nix verfälscht wird. Da es ja nicht ihr Umsatz ist.

Hat eigentlich schonmal jemand so'ne Rechnung gesehen, wo eigene Leistungen ganz normal gelistet sind und auch ein durchlaufender Posten drauf ist???

Ich denke mal am schlauesten ist es dann bei der Rechnungsstellung die 2 Summen auch deutlich abgegrenzt da stehen zu haben, oder?
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Alt 30.06.2007, 11:34   #13
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@dorintia

schau mal in den ersten Link, den Sven angegeben hat. Da kannst Du so eine Rechnung sehen.

@ Sven

d.h., dass ich diesen Betrag nur einmal bei meinen Ausgaben aufführen muss mit 0 % MwSt (ich bekomme ja als Vermittler die MwSt nicht ausgewiesen) und bei den Einnahmen kommt lediglich meine Rechnung (ohne durchlaufenden Posten)?
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Alt 30.06.2007, 11:36   #14
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Zitat:
Zitat von Ponsetia Beitrag anzeigen
d.h., dass ich diesen Betrag nur einmal bei meinen Ausgaben aufführen muss mit 0 % MwSt (ich bekomme ja als Vermittler die MwSt nicht ausgewiesen) und bei den Einnahmen kommt lediglich meine Rechnung (ohne durchlaufenden Posten)?
Das kann doch nicht gehen ?
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Alt 30.06.2007, 11:40   #15
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Wieso kann das nicht gehen?

Immerhin werden meine Einnahmen durch die TÜV-Gebühr gemindert, auch wenn ich dafür keine MwSt zahlen muss, bzw. sie nicht ausweisen kann.
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