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Hallo ...
lassen Sie sich zunächst mal nicht kopfscheu machen!
Zur Information: Es gibt ein BGH-Urteil betreffs "getarnter Werbung" von 1987 (AZ I ZR 153/85) das sinngemäß aussagt, dass gewerbliche Inserenten, sich in Insertionen nicht hinter anonymen Telefonnummern verstecken dürfen, sondern sich zu erkennen geben müssen.
Abmahnspezialisten nehmen dieses Urteil oftmals als Grundlage, um Abmahnungen auszusenden, um damit ein paar Euro "nebenbei" zu verdienen.
Lautstark und telefonisch muss man dies nicht mitteilen, denn wenn man ein berechtigtes Interesse hat, dann kann man dies in schriftlicher Form völlig problemlos tun.
Die Art und Weise des Auftritts Ihres Arufers spricht eher dafür, dass Ihr Anrufer vom Typ der "Herr Lehrer ich weiss was!" Fraktion ist, der bellt, dem aber die Zähne zum Beissen fehlen.
Vielleicht warten Sie erstmal ab, was passiert und inserieren demnächst zusätzlich mit Ihrer Etablissementsbezeichnung.
Im übrigen... selbst bei einer Abmahnung muss der Abmahner nachweisen, dass er ein berechtigtes Interesse an der Abmahnung hat und als Mitbewerber durch die Art und Weise des werblichen Auftritts geschädigt wird.
Es ist also Vieles sehr leicht geschrieben oder gesagt, aber in der Umsetzung wird es dann manchmal problematisch... aber... es ist immer erstmal einfach jemandem einen Schrecken einzujagen.
Im übrigen kann man hierzu recht gute Hinweise von den Rechtsanwälten der jeweiligen IHK's erhalten, die damit jeden Tag zu tun haben.
MfG
BEBOUB
@1XbolleX Zu den 2 Stunden ohne Antwort... Man muss doch erstmal lesen und hängt nicht jede Minute im Forum, in der Hoffnung irgendwas beantworten zu dürfen!
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I N F O:
Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.
Anfragen bitte an unsere eMail!
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