Nein, Bußgelder sind nicht abzugsfähig. § 4 Abs. 5 Nr. 8, § 12 Nr. 4 EStG bzw. § 10 Nr. 3 KStG
Gruss
Hallo,
können wir Strafzettel, die bspw. durch Falschparken bei einem Kundenbesuch entstanden sind, als Betriebsausgaben geltend machen?
Nein, Bußgelder sind nicht abzugsfähig. § 4 Abs. 5 Nr. 8, § 12 Nr. 4 EStG bzw. § 10 Nr. 3 KStG
Gruss
Gruss
"Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
"Pecunia non olet"
"Niveau ist keine Tagescreme!"
ok danke!
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