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Alt 30.06.2007, 17:38   #1
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Kugelfisch macht alles soweit korrekt

Privatverkauf - gewerblich bei ebay: Wohin wenden bei Problemen


Hallo zusammen,

eine Frage: ich habe mittlerweile entdeckt, daß es einige ebay-user gibt, die die gleichen Waren wie ich verkaufe, aber als privater ebay-Verkäufer, um sich vor Steueren, Rücknahme, etc. zu schützen. Da das ziemliche Ausmasse angenommen hat und die Leute keine Einsicht zeigen, hab ich jetzt die Schnauze voll und will mich beschweren. So kanns ja nicht gehen.

An wen wendet man sich? Ebay wohl kaum, die werden nicht direkt was unternehmen, aber es gibt doch sicherlich Behörden, die sich brennend dafür interessieren, aber welche?

Danke!
Kugelfisch ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 30.06.2007, 23:29   #2
TP-Insider
 
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Registriert seit: May 2006
Ort: Benztown
IMBild hilft, wo's gehtIMBild hilft, wo's gehtIMBild hilft, wo's geht
Im Zweifel immer an einen Anwalt .

Falls die von dir angesprochenen Privat-Verkäufer nicht größere Mengen umsetzen wirst du aber wohl kaum eine Chance haben.
__________________
Gruß
<!-- Josie zurück und IMBild -->
_________
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Alt 01.07.2007, 11:11   #3
TP-Member
 
Registriert seit: Jan 2007
Kugelfisch macht alles soweit korrekt
Hmmm, ich dachte eher, dass sich das FA dafür interessieren würde, da ja auch Steuern quasi hinterzogen werden. Die Sache ist die, dass der Verkäufer bis vor kurzem einen gewerblichen Account hatte und diesen jetzt auf einen privaten geändert hat, dadurch natürlich kein Widerrufsrecht mehr einräumt, keine Anbieterkennzeichnung, kein Garantie, und unversicherten Versand für 2 Eur anbieten kann, was mir alles nicht möglich ist.
Und bei 130 Bewertungen seit Ende April hört für mich der Spaß auf und mit privat hat das eigentlich nix zu tun, wenn ich so viele gleiche Artikel anbiete...
Kugelfisch ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.07.2007, 13:17   #4
TP-Specialist
 
Registriert seit: Oct 2006
ThomasMo hilft, wo's gehtThomasMo hilft, wo's geht
Adresse rausfinden und Post an das zuständige FA bzw. selbst über einen Anwalt abmahnen lassen wenn die Beweislage sehr eindeutig ist.
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