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Fragen zu Widerrufsbelehrung
Fragen zu Widerrufsbelehrung
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Mal angenommen, ein Unternehmen stellt einen kostenpflichtigen Rechercheservice im Internet zur Verfügung. Vor der Rechereche muss ein Fragebogen im Internet ausgefüllt werden.
Wenn in dem Fragebogen des Rechercheservices die AGB, in der die Widerrufsbelehrung drin steht, gelesen und akzeptieren werden und ansonsten der Fragebogen ohne das dieser Haken gesetzt ist nicht abgeschickt werden kann (Pflichtfeld) und zusätzlich nach Zusendung des Fragebogens eine Bestätigungs-E-Mail mit Widerufsbelehrung gesendent wird, gilt dann die Widerufsfrist 2 Wochen oder 1 Monat?
Kommt durch das übermitteln des Fragebogens ein Vertrag zustande?
Und was bedeutet erforderliche Textform? Der Hinweis auf die AGB direkt beim Angebot im Internet und das nicht absenden können des Fragebogens, ohne die Bestätigung die AGB mit Widerrufsbelehrung bestätigt und akzeptiert zu haben ist keine erforderliche Textform oder?
§312e besagt doch z.B. das man die Möglichkeit zur Verfügung stellen muss, bei Vertragsabschluß die Vertragsbestimmungen und AGB bei Vertragsschluß abzurufen und in widergabefähiger Form zu speichern. (was ja mit der rechten Maustaste gehen würde)
Und bei §312c heißt es das es bei Diensteleistungen auch entbehrlich ist, die AGB und Vertragsbestimmungen, im Umfang und der Rechtsverordnung von Artikel 240 in Textform mitzuteilen, wenn das ganze nur über Fernkommunikationsmittel erfolgt, die Leistungen in einem Mal erfolgen und über den Betreiber der Fernkommunikationsmittel abgerechnet wird.
(Gut, ich bin Webmaster, aber Betreiber ist doch der Server oder?)
Und das mit Name und Anschrift des Verbrauchers in der Bestätiung+Widerrufsbelehrung steht in §355 (2)
Aber ich nehme mal an, das dies nicht für Fernabsatzverträge gilt?
Meine Frage: Welcher Weg ist der richtige für diesen Unternehmer?
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