TP Underground Lounge 07/08
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Alt 03.07.2007, 01:06   #1
TP-Insider
 
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gryphius bringt sich richtig eingryphius bringt sich richtig ein

erstellte Website - welche Rechte hat der Kunde?


Hallo allerseits,

ich habe für einen Kunden vor einiger Zeit eine Website erstellt. Dies sind gute Kollegen aus dem Freundeskreis und daher wurde auf vertraglichen Schnickschnack selbstverständlich verzichtet. Sie benötigen die Webseite nun nicht mehr, und haben erstaunlicherweise von weiteren Freunden ein "Kaufangebot" für das Design etc. erhalten.

Freundlicherweise haben sie mir das mitgeteilt und nun stellt sich die Frage: was dürfen sie mit der Seite, und was nicht?

Ist es Usus, dass man als Webdesigner nur ein Nutzungsrecht ausstellt, oder darf der Kunde die Sachen ohne meine Genehmigung weiterverkaufen?

Bitte keine Kommentare à la: "Ja da biste selbst schuld...". Dies ist kein Rechtsstreit, und wir wollen zusammen die für beide Parteien beste Lösung finden.

Meine Idee ist nun: da nichts vertraglich ausgehandelt ist, wäre eine 50/50-Geschichte ganz nett. Zumal ein neuer Auftrag ansteht und der "Käufer" ebenfalls zum neuen Kundenkreis gehören könnte...

Trotz allem wüsste ich gerne eine etwas "fachkundigere" Meinung, was man i.d.R. tun kann/sollte...
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Alt 03.07.2007, 09:03   #2
TP-Veteran
 
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jayjay bringt sich richtig einjayjay bringt sich richtig ein
hast du geld kassiert von deinen freunden? wenn nicht, nur so als idee, warum verkaufst du selbst nicht an die freunde deiner freunde?
__________________
computer tun nur das was man ihnen sagt, meistens
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Alt 03.07.2007, 17:19   #3
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gryphius bringt sich richtig eingryphius bringt sich richtig ein
Ja genau, die Website wurde regulär bezahlt. War halt nur ein "Freundschaftspreis".

Ich kassiere nicht von den Freunden meiner Freunde weil ich ebendiese nicht kenne und sie schon den Kontakt hergestellt haben.
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Alt 04.07.2007, 07:52   #4
TP-Veteran
 
Benutzerbild von jayjay
 
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jayjay bringt sich richtig einjayjay bringt sich richtig ein
ich denke es ist egal ob du sie kennst, kassieren sollte einer, wenn nicht du dann die freunde von dir, oder ihr macht diese 50/50 variante
__________________
computer tun nur das was man ihnen sagt, meistens
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Alt 04.07.2007, 11:40   #5
TP-Veteran
 
Registriert seit: May 2006
marc22 bringt sich richtig ein
Keine Rechtsberatung: Die Rechte an der Seite liegen bei Dir, wenn Du in der Richtung den ursprünglichen Betreibern nicht explizit etwas in der Richtung zugebilligt hast. Das Design kannst Du also verkaufen.
__________________
...Meine Meinung

1984
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Alt 04.07.2007, 14:37   #6
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gryphius bringt sich richtig eingryphius bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von slayer2205 Beitrag anzeigen
Keine Rechtsberatung: Die Rechte an der Seite liegen bei Dir, wenn Du in der Richtung den ursprünglichen Betreibern nicht explizit etwas in der Richtung zugebilligt hast. Das Design kannst Du also verkaufen.


Vielen Dank schonmal. Welche Rechte gibt es denn überhaupt?! Urheberrecht (das liegt ja ganz klar bei mir), Nutzungsrecht (das haben die ja bzw. wir beide), und was noch?!
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Alt 04.07.2007, 16:27   #7
wys
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wys bringt sich richtig einwys bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von slayer2205 Beitrag anzeigen
Keine Rechtsberatung: Die Rechte an der Seite liegen bei Dir, wenn Du in der Richtung den ursprünglichen Betreibern nicht explizit etwas in der Richtung zugebilligt hast. Das Design kannst Du also verkaufen.
Kannst Du mir dafür mal den Gesetzestext und die dazugehörigen einschlägigen Urteile nennen? Oder ist das nur eine "Bauchmeinung"?

lg
wys
__________________
Ich sag mal: OMmmmm ....
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Alt 04.07.2007, 17:04   #8
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Rizzo
 
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Rizzo lebt für das TP und seine UserRizzo lebt für das TP und seine UserRizzo lebt für das TP und seine UserRizzo lebt für das TP und seine UserRizzo lebt für das TP und seine UserRizzo lebt für das TP und seine UserRizzo lebt für das TP und seine UserRizzo lebt für das TP und seine UserRizzo lebt für das TP und seine User
Wissen tu ich es auch nicht aber rein vom Gefühl her würde ich sagen, daß die Seite, so wie sie korrekt an den Auftraggeber übergeben wurde, ihm gehört und er damit machen kann was er will - solange er sie nicht vervielfältigt und mehrfach weiter verkauft.
Beispiel:
Du gehst zu einem Autohersteller und orderst ein neues Auto. Dieser baut es und übergibt es dir, Du bezahlst es und in diesem Moment wechselt der Eigentümer des Auto, es gehört jetzt dir. Gefällt es dir nicht mehr und verkaufst es weiter, ist das deine Sache und nicht die vom Hersteller. Will der neue Besitzer es auch weiter verkaufen, geht das weder den Hersteller noch dich etwas an. Das einzige das den Hersteller interessieren würde ist, wenn Du Teile des Autos, oder das ganze Auto, nachbauen und es mehrfach verkaufen würdest.

Anders wäre es, wenn Du nur Nutzungsrecht (in Form einer Lizenz) erteilt hättest. Dann wärst Du nach wie vor Eigentümer und hättest das alleinige Verkaufsrecht.

Ob das rechtlich tatsächlich so ist oder nicht weiß ich nicht, zumindest würde ich es so als logisch erachten.
__________________
#.Viele Grüße, Andreas
¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯
.
Rizzo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.07.2007, 18:34   #9
TP-Insider
 
Benutzerbild von gryphius
 
Registriert seit: Aug 2003
Ort: Bochum
gryphius bringt sich richtig eingryphius bringt sich richtig ein
klar, aber das Auto ist ein Produkt, die Website eher eine Dienstleistung...

Einschlägige Urteile wären da auch interessant, oder zumindest, was im Netz so "Usus" ist.
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Alt 06.07.2007, 21:34   #10
TP-Senior
 
Registriert seit: Feb 2007
Ort: München
massi macht alles soweit korrekt
Normalerweise wird sowas explizit im Vertrag geregelt..

Vielleicht hilft das ja: http://www.mediafon.net/ratgeber_ein...=40e02797753d6
__________________
vianetz.com
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Alt 06.07.2007, 22:42   #11
TP-Senior
 
Registriert seit: Mar 2007
firewall35 macht alles soweit korrekt
Du hast etwas erschaffen woran du das Urheberrecht hast. Du hast anderen dafür ein Nutzungsrecht verkauft. Dieses Nutzungsrecht können sie weiter verkaufen, solange nichts anderes geregelt ist, wenn sie z.B. das Projekt verkaufen usw.

Anderes Beispiel: Ein Label macht eine Musik CD. Sie haben das Urheberrecht. Sie verkaufen dir die CD und damit das Nutzungsrecht. Natürlich darfst du die CD dann verkaufen. Das Label hat dann keinen Anspruch auf die Hälfte des Gebrauchtverkaufs für die CD. Was du aber nicht darfst ist die CD kopieren und sie weiter verkaufen.

Wenn die das ganze Projekt also verkaufen dürfen sie natürlich auch die Nutzungsrechte am Design verkaufen und das Geld gehört ihnen. Damit verlieren sie aber ihre eigenen Nutzungsrechte am Design. Die müssten sie dann erneut erwerben, falls sie das Design selbst auch nutzen wollten.

Anders kann alles natürlich vertraglich geregelt werden. Ist hier aber nicht der Fall.

Zitat:
(3) 1Ein Nutzungsrecht kann ohne Zustimmung des Urhebers übertragen werden, wenn die Übertragung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens geschieht. 2Der Urheber kann das Nutzungsrecht zurückrufen, wenn ihm die Ausübung des Nutzungsrechts durch den Erwerber nach Treu und Glauben nicht zuzumuten ist. 3Satz 2 findet auch dann Anwendung, wenn sich die Beteiligungsverhältnisse am Unternehmen des Inhabers des Nutzungsrechts wesentlich ändern.
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__34.html

Geändert von firewall35 (06.07.2007 um 22:48 Uhr).
firewall35 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.07.2007, 00:58   #12
TP-Insider
 
Benutzerbild von gryphius
 
Registriert seit: Aug 2003
Ort: Bochum
gryphius bringt sich richtig eingryphius bringt sich richtig ein
Hallo Firewall, vielen Dank für Deine Antwort. Ziemlich genau nach dem habe ich gesucht
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