hast du geld kassiert von deinen freunden? wenn nicht, nur so als idee, warum verkaufst du selbst nicht an die freunde deiner freunde?
Hallo allerseits,
ich habe für einen Kunden vor einiger Zeit eine Website erstellt. Dies sind gute Kollegen aus dem Freundeskreis und daher wurde auf vertraglichen Schnickschnack selbstverständlich verzichtet. Sie benötigen die Webseite nun nicht mehr, und haben erstaunlicherweise von weiteren Freunden ein "Kaufangebot" für das Design etc. erhalten.
Freundlicherweise haben sie mir das mitgeteilt und nun stellt sich die Frage: was dürfen sie mit der Seite, und was nicht?
Ist es Usus, dass man als Webdesigner nur ein Nutzungsrecht ausstellt, oder darf der Kunde die Sachen ohne meine Genehmigung weiterverkaufen?
Bitte keine Kommentare à la: "Ja da biste selbst schuld...". Dies ist kein Rechtsstreit, und wir wollen zusammen die für beide Parteien beste Lösung finden.
Meine Idee ist nun: da nichts vertraglich ausgehandelt ist, wäre eine 50/50-Geschichte ganz nett. Zumal ein neuer Auftrag ansteht und der "Käufer" ebenfalls zum neuen Kundenkreis gehören könnte...
Trotz allem wüsste ich gerne eine etwas "fachkundigere" Meinung, was man i.d.R. tun kann/sollte...
hast du geld kassiert von deinen freunden? wenn nicht, nur so als idee, warum verkaufst du selbst nicht an die freunde deiner freunde?
computer tun nur das was man ihnen sagt, meistens
Ja genau, die Website wurde regulär bezahlt. War halt nur ein "Freundschaftspreis".
Ich kassiere nicht von den Freunden meiner Freunde weil ich ebendiese nicht kenne und sie schon den Kontakt hergestellt haben.![]()
ich denke es ist egal ob du sie kennst, kassieren sollte einer, wenn nicht du dann die freunde von dir, oder ihr macht diese 50/50 variante
computer tun nur das was man ihnen sagt, meistens
Keine Rechtsberatung: Die Rechte an der Seite liegen bei Dir, wenn Du in der Richtung den ursprünglichen Betreibern nicht explizit etwas in der Richtung zugebilligt hast. Das Design kannst Du also verkaufen.
...Meine Meinung
Wissen tu ich es auch nicht aber rein vom Gefühl her würde ich sagen, daß die Seite, so wie sie korrekt an den Auftraggeber übergeben wurde, ihm gehört und er damit machen kann was er will - solange er sie nicht vervielfältigt und mehrfach weiter verkauft.
Beispiel:
Du gehst zu einem Autohersteller und orderst ein neues Auto. Dieser baut es und übergibt es dir, Du bezahlst es und in diesem Moment wechselt der Eigentümer des Auto, es gehört jetzt dir. Gefällt es dir nicht mehr und verkaufst es weiter, ist das deine Sache und nicht die vom Hersteller. Will der neue Besitzer es auch weiter verkaufen, geht das weder den Hersteller noch dich etwas an. Das einzige das den Hersteller interessieren würde ist, wenn Du Teile des Autos, oder das ganze Auto, nachbauen und es mehrfach verkaufen würdest.
Anders wäre es, wenn Du nur Nutzungsrecht (in Form einer Lizenz) erteilt hättest. Dann wärst Du nach wie vor Eigentümer und hättest das alleinige Verkaufsrecht.
Ob das rechtlich tatsächlich so ist oder nicht weiß ich nicht, zumindest würde ich es so als logisch erachten.
#.Viele Grüße - Andreas
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klar, aber das Auto ist ein Produkt, die Website eher eine Dienstleistung...![]()
Einschlägige Urteile wären da auch interessant, oder zumindest, was im Netz so "Usus" ist.
Normalerweise wird sowas explizit im Vertrag geregelt..
Vielleicht hilft das ja: http://www.mediafon.net/ratgeber_ein...=40e02797753d6
Du hast etwas erschaffen woran du das Urheberrecht hast. Du hast anderen dafür ein Nutzungsrecht verkauft. Dieses Nutzungsrecht können sie weiter verkaufen, solange nichts anderes geregelt ist, wenn sie z.B. das Projekt verkaufen usw.
Anderes Beispiel: Ein Label macht eine Musik CD. Sie haben das Urheberrecht. Sie verkaufen dir die CD und damit das Nutzungsrecht. Natürlich darfst du die CD dann verkaufen. Das Label hat dann keinen Anspruch auf die Hälfte des Gebrauchtverkaufs für die CD. Was du aber nicht darfst ist die CD kopieren und sie weiter verkaufen.
Wenn die das ganze Projekt also verkaufen dürfen sie natürlich auch die Nutzungsrechte am Design verkaufen und das Geld gehört ihnen. Damit verlieren sie aber ihre eigenen Nutzungsrechte am Design. Die müssten sie dann erneut erwerben, falls sie das Design selbst auch nutzen wollten.
Anders kann alles natürlich vertraglich geregelt werden. Ist hier aber nicht der Fall.
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__34.html(3) 1Ein Nutzungsrecht kann ohne Zustimmung des Urhebers übertragen werden, wenn die Übertragung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens geschieht. 2Der Urheber kann das Nutzungsrecht zurückrufen, wenn ihm die Ausübung des Nutzungsrechts durch den Erwerber nach Treu und Glauben nicht zuzumuten ist. 3Satz 2 findet auch dann Anwendung, wenn sich die Beteiligungsverhältnisse am Unternehmen des Inhabers des Nutzungsrechts wesentlich ändern.
Geändert von firewall35 (06.07.2007 um 22:48 Uhr)
Hallo Firewall, vielen Dank für Deine Antwort. Ziemlich genau nach dem habe ich gesucht![]()
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