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Alt 03.07.2007, 09:53   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Jul 2007
Dancer2008 macht alles soweit korrekt

Auszubildender und Rechnung schreiben ?


Hallo Leute.

Ich habe mich nun schon eine Weile mit diesem Thema beschäftigt. Leider bekomme ich immer wieder unterschiedliche Antworten/Empfehlungen zu meiner Frage. In diesem Sinne versuche ich mich auch hier und hoffe es gibt jemanden der sich dazu äußern möchte und mir entweder eine frühere Antwort/Empfehlung bestätigt oder eine neue Richtung aufweisen kann.

Nun zu meinem Thema:

Ich bin ein Auszubildener und schon über 18 Jahre alt. Ich tanze gern und unterstütze meine Tanzschule mit meinen Fähigkeiten in dem ich einmal die Woche 1 Stunde Unterricht gebe. Meine monatlichen Einnahmen liegen somit unter 150€ was zu einem zusätzlichen Jahreseinkommen von maximal 1800€ führt. Zur Zeit schreibe ich meiner Tanzschule monatlich eine Rechnung für die abgeleisteten Stunden. Dies wurde mir von der Schule empfohlen.

Meine Frage:

Ist es i.o. das so zu tun ?
Das Finanzamt, soweit ich es richtig verstanden habe, sagte mir, dass ich aufgrund der niedrigen extra Einnahmen nicht über das steuerfreie Einkommen eines Auszubildenden komme.


Über Kommentare zur Frage oder Ideen wie ich es "besser" lösen könnte wäre ich sehr Dankbar.


mfg Dancer2008
Dancer2008 ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 03.07.2007, 10:09   #2
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Als "Lehrender" übst du imho eine freiberufliche Tätigkeit aus.

Diese ist dem FA anzuzeigen und die Einnahmen sind in der jährlichen Steuererklärung anzugeben.
__________________
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.07.2007, 10:15   #3
TP-Newbie
 
Registriert seit: Jul 2007
Dancer2008 macht alles soweit korrekt
Vielen Dank für die flotte Antwort.




1. Ich hatte vor die Einnahmen in die Steuererklärung aufzunehmen.

2. Wie soll ich dies dem FA "anzeigen"? Einfach einen Brief schreiben oder anrufen?

3. Soll ich weiterhin eine Rechnung schreiben und gibt es beim verfassen etwas zu spezielles zu beachten?



Allen die sich mit meinem Problem befassen möchte hier schon einmal danken.

mfg Dancer2008
Dancer2008 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.07.2007, 10:31   #4
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von Dancer2008 Beitrag anzeigen
3. Soll ich weiterhin eine Rechnung schreiben und gibt es beim verfassen etwas zu spezielles zu beachten?
Es gibt ein paar Vorschriften zur Rechnungsstellung und Unterschiede ob man Kleinunternehmer oder regelbesteuert ist.
Allerdings weiss ich nicht ob es da jetzt Abweichungen beim Freiberufler gibt.
__________________
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.07.2007, 12:59   #5
TP-Newbie
 
Registriert seit: Jul 2007
Dancer2008 macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
Es gibt ein paar Vorschriften zur Rechnungsstellung und Unterschiede ob man Kleinunternehmer oder regelbesteuert ist.
Allerdings weiss ich nicht ob es da jetzt Abweichungen beim Freiberufler gibt.
Gibt es jemanden der das weis und oder ne Antwort zu Punkt 2 hat ?
Dancer2008 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.07.2007, 10:29   #6
TP-Senior
 
Benutzerbild von junimond
 
Registriert seit: Jan 2007
junimond ist auf einem guten Weg
Es gelten die ganz "normalen" Regeln der Rechnungsstellung.
Auf der Rechnung müssen die kompletten Adressen des Empfängers und Rechnungsstellers sein, Es muss eine Rechnungsnummer (fortlaufend) und ein Rechnungsdatum geben. Deine EKSt Nummer gehört auch drauf.
Art der Leistung und wann sie oder für welchen Zeitraum sie geleistet wurde und die Höhe des Honorars, in deinem Fall ohne MWST weil Kleinunternehmer.
Falls überwiesen wird auch noch die Bankdaten, bei Barzahlung Unterschrift und Vermerk "in bar erhalten" + Datum.
Damit hast du eine ordnungsgemässe Rechnung.

Zu Punkt 2:
Wenn du Zeit hast geh persönlich vorbei, ansonszten einen Brief schreiben und dem FA deine freiberufliche Lehrtätigkeit anzeigen mit Bitte um Erteilung einen Steuernummer.
junimond ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.07.2007, 14:47   #7
TP-Newbie
 
Registriert seit: Jul 2007
Dancer2008 macht alles soweit korrekt
Da waren doch direkt ein paar Tips dabei die ich sehr gut verwenden kann.
Vielen Dank schonmal dafür.

Kennt sich den hier jemand aus wie es ist mit der Höchstgrenze an Einnahmen die ich als Azubi haben ohne Steuern zu zahlen ? Ich habe gehört es wäre sehr unvorteilhaft für mich über eine bestimmte Grenze im Jahr zu kommen, da ich dann wahrscheinlich nicht wirklich an meiner Tätigkeit verdienen würde aufgrund der dann fälligen Steuern. Also was muss ich tun um keine Steuern zahlen zu müssen.

Falls diese Fragen hier schon nicht mehr hingehören tut es mir leid und ich werde versuchen die Grenze besser zu erkennen.

mfg Dancer2008
Dancer2008 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.07.2007, 15:30   #8
TP-Insider
 
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
copy bringt sich richtig eincopy bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von Dancer2008 Beitrag anzeigen
Da waren doch direkt ein paar Tips dabei die ich sehr gut verwenden kann.
Vielen Dank schonmal dafür.

Kennt sich den hier jemand aus wie es ist mit der Höchstgrenze an Einnahmen die ich als Azubi haben ohne Steuern zu zahlen ? Ich habe gehört es wäre sehr unvorteilhaft für mich über eine bestimmte Grenze im Jahr zu kommen, da ich dann wahrscheinlich nicht wirklich an meiner Tätigkeit verdienen würde aufgrund der dann fälligen Steuern. Also was muss ich tun um keine Steuern zahlen zu müssen.
Insgesamt nicht mehr verdienen als den Grundfreibetrag - das sind 7664 Euro im Jahr. Für alle, egal ob Azubi oder nicht.

copy
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