richtig, wobei Werbungskosten und Betriebsausgaben das selbe sind, sie gelten nur für verschiedene Einkunftsartendas abziehen von betriebsausgaben ist bei selbstständigkeit möglich.
§ 2 Abs. 1 + 2 EStG
Gruß
Sven
sehe ich das richtig..
werbungskosten können bei selbstständigkeit nicht von dem umsatz abgezogen werden.
des weiteren müssen sie in jeden fall mit belegen oder rechungen nachgewiesen werden.
das abziehen von betriebsausgaben ist bei selbstständigkeit möglich.
richtig, wobei Werbungskosten und Betriebsausgaben das selbe sind, sie gelten nur für verschiedene Einkunftsartendas abziehen von betriebsausgaben ist bei selbstständigkeit möglich.
§ 2 Abs. 1 + 2 EStG
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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