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Thema: Domain wiederbekommen - hat "Firmenname" stärkeres Recht?

  1. #1
    TP-Junior maranooka macht alles soweit korrekt
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    Domain wiederbekommen - hat "Firmenname" stärkeres Recht?

    Hallo, vor ein paar jahren hatte ich einen CD-Vertrieb und eine entsprechende Domain (ähnlich joomala.de).
    Bei einem Serverwechsel war die Domain für ein paar Tage frei, und schwuups hat sie sich ein Domaingrabber gekrallt.

    Nun will ich mein Business wieder eröffnen und da der Name noch bekannt ist, unter der gleichen Domain. Jetzt ist sie aber weg. Damals hatte ich meine Firma auf meinen Namen angemeldet.

    Wenn ich jetzt meine Firma auf joomala anmelde, hätte ich dann ein stärkeres Recht an der Domain und könnte sie zurückverlangen???

    Habt Danke!

  2. #2
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    Nein, da es ein Fantasiename ist und die Domain zum Zeitpunkt der neuen Gewerbegründung schon vergeben war. Könnte ja jeder kommen...

  3. #3
    TP-Junior maranooka macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von ThomasMo Beitrag anzeigen
    Nein, da es ein Fantasiename ist und die Domain zum Zeitpunkt der neuen Gewerbegründung schon vergeben war. Könnte ja jeder kommen...
    Ein "Fantasiename" ist es nicht. Es ist ein Aboriginee-Wort.

    Auf welcher Basis beruht deine Aussage. "Da könnte ja jeder kommen" stimmt zwar, aber das ist ja nicht die Frage. Die Frage ist, wer hat das größere Recht.
    Denn offensichtlich benutzt der aktuelle Besitzer die Domain nur als Platzhalter, aber hat ansonsten kein berechtigtes Intresse daran.

  4. #4
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    Und welches Interesse hast Du daran? Deinen Firmennamen im Internet zu präsentieren. Dummerweise hat der Domaingrabber die Domain aber vor der Anmeldung Deines Gewerbes gehabt, somit war Dir bei Gewerbegründung bekannt, dass die Domain nicht zur Verfügung steht. Nun hättest Du ja auch die Möglichkeit, auf eine andere TLD auszuweichen oder einen anderen Firmennamen auszuwählen. Und derartige Recherchen vor Unternehmensgrünung werden heute als selbstverständlich angesehen.

  5. #5
    TP-Junior maranooka macht alles soweit korrekt
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    Nicht korrekt. Als der Domaingrabber sich die Domain holte, hatte ich schon Jahre meine Firme unter dem Namen, und der ist in der entsprechenden Sparte auch in ganz Deutschland bekannt. Allerdings konnte man zu der Zeit seine Firma nur auf den persönlichen Namen laufen lassen.
    Die Domain (meine Webseite) ist auch heute noch bei vielen Seiten verlinkt - halt wegen dem damaligen Inhalt. Deswegen würde ein anderer Name nichts bringen.

  6. #6
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    @ maranooka

    Bist du im Handelsregister eingetragen? wenn nein, dann hast du überhaupt keine Chance. Wenn ja, so verweise ich auf diesen Artikel.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  7. #7
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    Du hast das GEwerbe aber ja aufgegeben. Wenn Dir so viel an der Domain gelegen hätte, hättest Du die paar Euro für's Hosting halt weiterzahlen müssen.

  8. #8
    TP-Senior firewall35 macht alles soweit korrekt
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    Um Markenrechte zu entwickeln braucht man keine Firmeneintragung oder einen Handelsregistereintrag etc. Es kommt einfach auf mehrere Faktoren an unter denen dann abgewogen wird. Z.B.:

    - Wer nutzte die Domain intensiver ?
    - Wer nutzte die Domain zuerst ?
    - Hat irgendwer eine gleichnamige Firma ?
    - Hat einer die Domainbezeichnung als Marke registriert ?

    So kann es sein, dass obwohl jemand eine Marke als einziger registriert oder als erster benutzt hat er vor einem Gericht die Markenrechte nicht anerkannt bekommt, da einige der oben genannten Faktoren evtl. dafür sprechen, dass ein anderer höherrangigere Rechte an der Marke und damit an der Domain hat.
    Genauso kann jemand ein Markenrecht zugesprochen werden, der die Marke überhaupt nicht registriert hat...allein deshalb weil er sie als erster (oder viel intensiver) genutzt hat. Das Gericht wägt hier ab welche Faktoren wie schwer wiegen.

    Wenn du schon lange und umfassend die Domain auch gewerblich genutzt hast und das auch beweisen kannst, dann hättest du durchaus Aussichten die Markenrechte und damit die Domain vor Gericht zugesprochen zu bekommen, sofern der Grabber die Domain lediglich auf eine Standard Seite leitet und sie selbst noch garnicht genutzt hat. Die Frage ist allerdings ob ein riskanter und im 4 bis 5 stelligen Euro Bereich liegender Prozess sich für die Domain lohnt.
    Wenn der Grabber im Ausland ist (besonders außerhalb der EU oder gar in Ländern die mit der EU kulturell wenig am Hut haben) stehen deine Chancen sowieso ganz schlecht.
    Geändert von firewall35 (04.07.2007 um 22:48 Uhr)

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