Hallöle,
so steht's bei Wikipedia und auch im BGB:
"
Bei Fernabsatzverträgen steht dem Verbrauchern gem. § 312d BGB grundsätzlich ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu. Innerhalb einer Frist von grundsätzlich zwei Wochen kann der Verbraucher seine Willenserklärung ohne Angabe von Gründen widerrufen und ist dann nicht mehr an den Vertrag gebunden.
Diese Frist beginnt, sobald der Unternehmer seine oben genannten Informationspflichten in Textform erfüllt hat. Wird Ware geliefert, beginnt die Frist frühestens, wenn der Verbraucher die Ware erhalten hat.
Kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht bei Fernabsatzverträgen
zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten waren oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet waren oder schnell verderben konnten oder deren Verfalldatum überschritten worden wäre,
zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden waren,
zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten,
zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen oder
die in der Form von Versteigerungen geschlossen wurden.
zur Lieferung von Frischwaren (z.B. Blumen) "
Heisst das jetzt ich kann ein über's Telefon abgeschlossenes Zeitschriftenabo nicht innerhalb von 14 Tagen widerrufen???
Oder ist ein solches Abo ein "Vertrag" und keine "Lieferung von Zeitschriften"?
Ich gestehe... bin verwirrt.
