+ Antworten
Ergebnis 1 bis 4 von 4

Thema: Widerruf Fernabsatzgesetz

  1. #1
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Jan 2006
    Ort
    Rlp
    Beiträge
    6.887

    Widerruf Fernabsatzgesetz

    Hallöle,

    so steht's bei Wikipedia und auch im BGB:

    "Bei Fernabsatzverträgen steht dem Verbrauchern gem. § 312d BGB grundsätzlich ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu. Innerhalb einer Frist von grundsätzlich zwei Wochen kann der Verbraucher seine Willenserklärung ohne Angabe von Gründen widerrufen und ist dann nicht mehr an den Vertrag gebunden.

    Diese Frist beginnt, sobald der Unternehmer seine oben genannten Informationspflichten in Textform erfüllt hat. Wird Ware geliefert, beginnt die Frist frühestens, wenn der Verbraucher die Ware erhalten hat.

    Kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht bei Fernabsatzverträgen

    zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten waren oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet waren oder schnell verderben konnten oder deren Verfalldatum überschritten worden wäre,
    zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden waren,
    zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten,
    zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen oder
    die in der Form von Versteigerungen geschlossen wurden.
    zur Lieferung von Frischwaren (z.B. Blumen) "

    Heisst das jetzt ich kann ein über's Telefon abgeschlossenes Zeitschriftenabo nicht innerhalb von 14 Tagen widerrufen???

    Oder ist ein solches Abo ein "Vertrag" und keine "Lieferung von Zeitschriften"?

    Ich gestehe... bin verwirrt.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  2. #2
    TP-Veteran Guin ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Guin ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Guin ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Guin ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Guin ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von Guin
    Registriert seit
    Nov 2006
    Ort
    Nordholz
    Beiträge
    1.686
    Nabend,

    spaetestens wenn eine Zeitschrift zu dir unterwegs ist, wird ein Ruecktripp problematisch. Solange aber nichts passiert ist, solle man zuruecktreten koennen (das ist meine Wunschvorstellung). Ein Abo ist fuer mich "nur" ein Vertrag.

    [Edit]
    Bei Telefonabos kenne ich das so, dass man 2 mal angerufen wird.
    Beim ersten Telefonat sagt man zu und dann wird man ca 2 Tag spaeter noch einmal angerufen und gefragt, ob die angegeben Daten korrekt seien. Beim zweiten Telefonat kann man dann noch abspringen.
    Gruss Guin
    Mein Blog

  3. #3
    TP-Veteran LimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE LimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE LimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE LimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE LimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von LimaX
    Registriert seit
    Dec 2001
    Ort
    Heidelberg
    Beiträge
    1.568
    Ich denke, der Gesetzgeber zielt drauf ab, daß Du nicht die Zeitung liest und dann zurückschickst. Deshalb steht das auch in einer Reihe mit Produkten ähnlichen "Verfalldatums".
    Ein Abo sollte ein Vertrag sein.

  4. #4
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
    Registriert seit
    Jan 2006
    Ort
    Rlp
    Beiträge
    6.887
    Ok, das dachte ich halt auch.
    Nur ist es halt sehr "bürokratisch" formuliert und ich hab in den 5 Jahren seitdem das neue Fernabsatzgesetz gilt eben auch noch nicht gehört das es für solche Verträge kein Widerrufsrecht gäbe.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

+ Antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51