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06.07.2007, 14:26
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#16
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TP-Insider
Registriert seit: May 2006
Ort: Benztown
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Zitat:
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Also erst redest du von einer "verbotenen Seite" und jetzt verstößt sie nicht mal mehr gegen den Jugendschutz... Na was denn nun ? Wenn die Seite total legal ist dann ist es auch total legal ein Design dafür zu machen. Wenn sie nicht legal ist ist es auch nicht legal das Design zu machen da man damit Beihilfe leistet...
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Zitat:
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OK, der Titel ist vielleicht ein wenig übertrieben, aber damit hab ich schonmal Eure Aufmerksamkeit geweckt (war aber nicht meine Absicht als ich den Titel geschrieben habe, also nicht böse sein :-)
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Gruß
<!-- Josie zurück und IMBild -->
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06.07.2007, 16:18
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#17
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TP-Senior
Registriert seit: Mar 2007
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LOL...wenn ich das nächste mal ne Frage habe geb ich als Thread Titel einfach "illegale Kinderpornos" ein...dann hab ich wenigstens jedem seine Aufmerksamkeit geweckt und kann dann was zur Abschreibung von GWGs fragen oder so. LOL
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06.07.2007, 16:26
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#18
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TP-Insider
Registriert seit: May 2006
Ort: Benztown
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is nich auf meinem Mist gewachsen..
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Gruß
<!-- Josie zurück und IMBild -->
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W3C XHTML 1.0 VALIDE
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07.07.2007, 13:02
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#19
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TP-Insider
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von Adromir
Siehst du.. Und genau diese Dinge reichen eben nicht aus, um eine Altersfestellung zu machen, die dem Jugendschutz genügt..
Face2Face= Wäre nur sicher, wenn jemand dort vorbei fährt und sich persönlich davon überzeugt, daß die Person, die sich angeblich angemeldet hat auch wirklich so aussieht und auch wirklich die Person ist, die sich angemeldet hat.
Mittlerweile grassiert so ziemlich die Meinung, daß das einzige AVS, das dem Jugendschutz genügt, das sog. Post- Ident Verfahren ist..
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genau so wird das auch gemacht: 1) Ausweisnummer prüfen 2) Face2face-Prüfung mittels Post-Ident-Verfahren 3) Bei jedem Login muss mittels einer externen Hardware (ähnlich wie ein USB-Stick) ein Login-Code erzeugt werden, um zu garantieren, dass die Zugangsdaten die ein Erwachsener erhalten hat auch keinem Minderjährigen unter die Hände gelangen.
Zitat:
Zitat von StephanF
Ein von mir gut gemeinter Rat, da ich aus Erfahrung spreche mit solchen Projekten: Kohle NUR im voraus, es sei denn, Du hast mit dem Auftraggeber schon mehr zu tun gehabt und kennst ihn besser.
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40% vor Beginn, 60% nach Fertigstellung. Komplett per Vorkasse ist ein bissle "böse". Aber solange eine unterschriebene Auftragsbestätigung vorliegt usw. dann ist man ja abgesichert.
Zitat:
Zitat von StephanF
Noch ein Tip:
orientiere Dich an einschlägigen legalen Portalen und Communitys, dann bist du auf der relativ sicheren Seite. Sonst wären ja jedes Jahr tausende aus unserer Branche im Knast, nur weil se mal ne seite gemacht haben, die Geld bringt. Distanziere dich ausdrücklich schriftlich gegenüber dem Auftraggeber vom Inhalt der Seite. Hat dieser nix illegales vor, wird er es auch unterschreiben. Verkaufe Deine Dienstleistung offiziel als Programmierung und Datenbankerstellung eines Anzeigenmarktes (das trifft es meistens) ohne Inhalt, usw.
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Naja ganz so neutral steht es im Auftrag nicht drin, aber von Pornographie steht da auch nichts drin :-)
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07.07.2007, 13:04
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#20
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TP-Insider
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
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LOL...wenn ich das nächste mal ne Frage habe geb ich als Thread Titel einfach "illegale Kinderp0rnos" ein...dann hab ich wenigstens jedem seine Aufmerksamkeit geweckt und kann dann was zur Abschreibung von GWGs fragen oder so. LOL
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Deine Aufmerksamkeit hab ich ja damit auch gewonnen :-) das ist das sogenannte "Bild-Zeitung-Schlagzeile"-Prinzip :-)
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