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Thema: Freiberuflich mehr als 400 Euro verdienen + ALG II

  1. #1
    TP-Newbie wombat macht alles soweit korrekt
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    Freiberuflich mehr als 400 Euro verdienen + ALG II

    Hallo zusammen,

    ich bin derzeit freiberuflich für eine Firma tätig und verdiene dort ca. 400 Euro monatlich. Zusätzlich beziehe ich ALG II.

    Nun könnte ich demnächst wahrscheinlich mehr für die Firma arbeiten, habe aber Sorge, dass ich damit dann scheinselbständig werde, weil ich ja mein Einkommen nur von einer Firma erhalte.

    Von einem bekannten, der auch freiberuflich für eine Firma arbeitet weiß ich, dass er als arbeitnehmerähnlicher Selbständiger eingestuft ist. Damit ist er rentenversicherungspflichtig und er muss irgendwas um die 250 Euro monatlich an Rentenversicherung zahlen (also den kompletten Anteil von "Arbeitgeber" und "Arbeitnehmer").

    Was mir nun Sorge macht, ist folgendes. Wenn ich jetzt regelmäßig mehr arbeite und ich bspw. in 2 Jahren als arbeitnehmerähnlicher Selbständiger eingestuft werde, muss ich dann für Jahre Rentenversicherungsbeiträge nachzahlen? Das geht ja schnell in die tausende Euros.

  2. #2
    TP-Newbie Marc-B. macht alles soweit korrekt Avatar von Marc-B.
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    u.a. musst du auch bei AGII das ganze dem Amt melden. Sonst kannst du ganz schnell Probleme bekommen [...]

  3. #3
    TP-Specialist Mich@el lebt für das TP und seine User Mich@el lebt für das TP und seine User Mich@el lebt für das TP und seine User Mich@el lebt für das TP und seine User Mich@el lebt für das TP und seine User Mich@el lebt für das TP und seine User Mich@el lebt für das TP und seine User Avatar von Mich@el
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    Hallo wombat.
    Als arbeitnehmerähnlicher Selbständiger ist Dein Bekannter ein Gesellschafter-Geschäfts-führer einer GmbH. Und dieser Personenkreis unterliegen der Rentenversicherungspflicht nach § 2 Nr. 9 SGB VI.
    Bei Dir liegt das anders. Du bist in Deiner selbstständigen Tätigkeit nicht RV-pflichtig. Vielmehr kannst Du freiwillige Beiträge an die Rentenversicherung zahlen.
    Insgesamt gesehen würde ich Dir dennoch empfehlen Dich mit Deiner Krankenkasse i.V. zu setzen, um das Versicherungsverhältnis zu klären.

    Grüße
    Michael
    Back to business!

  4. #4
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Was mir nun Sorge macht, ist folgendes. Wenn ich jetzt regelmäßig mehr arbeite und ich bspw. in 2 Jahren als arbeitnehmerähnlicher Selbständiger eingestuft werde, muss ich dann für Jahre Rentenversicherungsbeiträge nachzahlen? Das geht ja schnell in die tausende Euros.
    wenn eine Scheinselbstständigkeit vorliegt wirst du wie ein Arbeitnehmer eingestuft und bist sozialversicherungspflichtig.

    Die Sache mit den 400 EUR bei ALG 2 würde mir vorerst aber viel mehr Sorgen bereiten. Da hängt nämlich auch eine ganze Menge Geld dran.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  5. #5
    TP-Newbie wombat macht alles soweit korrekt
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    ja klar hab ich das dem amt gemeldet. der verdienst wird natürlich aufs arbeitslosengeld angerechnet.

    will halt nur keine schlafenden hunde wecken... habe mich schon etwas über das thema informiert und eigentlich wird davon abgeraten, den status überprüfen zu lassen. weil man damit in die mühlen der rentenversicherungsanstalt gerät und da nie mehr raus kommt.

    ich möchte auch nicht, dass die firma, für die ich arbeite irgendwie probleme bekommt weil dann hab ich nachher keinen job mehr.

    und der freund ist kein gesellschaftsführer oder so. er arbeitet halt als versicherungsmakler für eine makler firma. aber auf freiberuflicher basis. hat sich dann von der rentenversicherungsanstalt die ersten 3 jahre von der rentenversicherungspflicht befreien lassen, muss aber jetzt zahlen, weil die seine tätigkeit als arbeitnehmerähnlich (freiberuflich aber nur für einen auftraggeber tätig) eingestuft wurde.

  6. #6
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    Zitat Zitat von wombat Beitrag anzeigen
    ... weil die seine tätigkeit als arbeitnehmerähnlich (freiberuflich aber nur für einen auftraggeber tätig) eingestuft wurde.
    Na gut. Die Info hatte ich bisher nicht. Dann wird das auch stimmen.


    Grüße
    Michael
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