|
Hallo ...
wie wäre es denn zunächst einmal mit einem Blick ins GewStG (Gewerbesteuergesetz) und in die GewStR (Gewerbesteuerrichtlinien)?
Dort findet sich unter § 11 (1) Satz 1 (GewStG) die Regelung über den Freibetrag an sich und in Verbindung mit R 69 (1) GewStR wird erläutert, dass der Freibetrag betriebsbedingt zu gewähren ist.
Bitte nachlesen!
MfG
BEBOUB
__________________
I N F O:
Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.
Anfragen bitte an unsere eMail!
|