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Alt 07.07.2007, 17:51   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Jul 2006
hollyhumper macht alles soweit korrekt

Allg. Fragen zu Informationspflichten bei i-shop mit ausschl. digitalen Produkten.


Allg. Fragen zu Informationspflichten, AGB und Steuerrecht bei e-Shop mit ausschließlich automatisch und elektronisch verschickten Waren....
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Hallo,
  • Wie sieht es allgemein mit den Informationspflichten (bis auf das Impressum) bei einem Onlineshop aus, der Waren ausschließlich automatisch und elektronisch verschickt. Also z.B. ein Onlineshop, bei dem man Software, e-Books etc. sofort nach Kauf automatisch downloaden kann? Was muss hier alles angegeben werden? Betreibt man hier im Sinne des BGB §312b Abs. 3 / 7a) etwa sogar einen Warenautomat, so dass man weniger oder gar keine Informationspflichten hat?
  • Ganz speziell würde mich hier noch interessieren, ob man sich (wenn man AGB verwendet) an die genauen Informationspflichten, wie Info über Fehler/ Eingabekorrekturen, Info über die technischen Schritte zum Vertragsschluss, Angabe des geschäftlichen Zwecks etc. angeben muss? Anders gesagt, wäre es in diesem Fall zulässig lediglich Nutzungsbedingungen/Lizenzbestimmungen (und noch Belehrung oder in dem Fall Ausschluss des Widerrufsrechts) als / oder in den AGB anzugeben?
  • Wenn man als Kleinunternehmen keine Umsatzsteuer abführt, muss man dann im oben genannten Fall (automatischer Direktdownload nach Bezahlung) bei den Preisen angeben dass keine Umsatzsteuer enthalten ist? Muss dies (z.B. Alle Preise sind gemäß §19UstG ohne Mehrwertsteuer ausgewiesen) zusätzlich auch im Impressum stehen? Oder weder im Impressum noch bei den Preisen?
  • Müssen in diesem Fall dann auch (korrekte) Rechungen ausgestellt werden oder genügt es hier eine automatisch erzeugte e-Mail zu versenden, die lediglich Daten zum Produkt enthält und eher dazu da ist um auf den Downloadpfad zu verweisen?
Vielen Dank schon mal für die Antworten.
hollyhumper ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 08.07.2007, 00:54   #2
TP-Senior
 
Registriert seit: Mar 2007
firewall35 macht alles soweit korrekt
Der Hinweis auf die MwSt sollte bei den Preisangaben und in der Rechnung stehen. Im Impressum nicht... Die Rechnung muss man auch als Kleinunternehmen Unternehmenskunden immer, anderen auf Anfrage erstellen. Die Rechnungen müssen auch korrekt sein, also sofern per Email verschickt mit einer anerkannten, digitalen Signatur versehen sein.

Abgesehen von der Widerrufsbelehrung, dem Impressum und der Sache mit der MwSt wüsste ich nicht, was für Informationspflichten du jetzt meinst... Einen Warenautomat betreibst du selbstverständlich nicht ! Es gibt keine Pflicht jemanden darauf hinzuweisen was passiert wenn er etwas falsches eingegeben hat usw. Das tun andere Firmen nur weil sie in ihren AGB etwas von der gesetzlichen Standard-Regelung abweichendes vereinbaren wollen. Nicht um irgendwelchen Informationspflichten nachzukommen.

Bedenke auch, dass du für Internetleistungen die du im Ausland kaufst immer die MwSt an dein FA schuldest. Auch für Ebay Gebühren oder für z.B. den Einkauf von Ebooks usw. im Ausland. Auch als Kleinunternehmer und auch bei Privatnutzung die mit deiner Tätigkeit nichts zu tun hat.
firewall35 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.07.2007, 16:53   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Jul 2006
hollyhumper macht alles soweit korrekt
Also mit Informationspflichten meinte ich alle aus §1 BGB-InfoV und §3 BGB-InfoV (sind etwas viele drum will ich die hier jetzt nicht näher ausführen). Bis auf Kontakt, Anschrift etc. das ist mir klar das im Impressum anzugeben.
Allerdings steht im §312c Abs. 3, dass bei Dienstleistungen, die unmittelbar durch Fernkommunikationsmittel erbracht werden, muss man dem Verbraucher die Informationen nach Artikel 240 des Einführungsgesetzes nicht zwingend mitteilen bzw. steht da genauer, dass Abs. 2 des §312c BGB nicht gilt. Was immer das auch heißen mag. Deshalb bin ich etwas ratlos ob dieser Absatz bzw. eben die Informationspflichten in oben genannten Fall überhaupt gelten (auch weil sich der Absatz ja auf Dienstleistungen bezieht)?
Und wenn diese Informationspflichten nicht gelten, was genau bedeutet das dann? Da dann hier meiner Meinung z.B. auch die Informationspflicht der Preiszusammensetzung wegfallen würde, also müsste man doch dann keinen Hinweis auf Mehrwertsteuer oder auch Nicht-Mehrwertsteuer bei den Preisen angeben, oder sehe ich das falsch?
Jedenfalls habe ich schon viele Onlineshops gesehen, die z.B. via Click and Buy e-Books oder auch Software zum Download anbieten und keine genauen Preise bzw. Preiszusammensetzungen angeben und auch auf andere Angaben und Informationen verzichten, auch größere Shops und Verlage, die dann (wenn §312c Abs. 2 nicht gilt) meiner Auffassung nach Pflicht wären.

OK, Rechnungen muss man also (zumindest wenn man nicht Umsatzsteuerpflichtig ist) nicht zwingen schreiben, nur auf Anfrage, ist das richtig (gilt das auch für B2B, bzw. weiß man ja nicht was man für Kunden hat)? Man liest hierzu leider sehr viel unterschiedliches.
Es wäre aber auch technisch gesehen ganz schön kompliziert, teuer und vor allem zeitaufwändig (zumindest für ein Kleinunternehmen) bei einem Download jedes Mal eine korrekte Rechnung zu erstellen. Da müsste man ja die Preise allein wegen dem Zeitaufwand gleich mal um 100% steigern, das kann doch nicht im sinne der Wirtschaft sein???? Da verkauft man ja eher die Leistung einer Rechnungsstellung als das Produkt selbst.....



Zitat:
Zitat von firewall35 Beitrag anzeigen
Bedenke auch, dass du für Internetleistungen die du im Ausland kaufst immer die MwSt an dein FA schuldest. Auch für Ebay Gebühren oder für z.B. den Einkauf von Ebooks usw. im Ausland. Auch als Kleinunternehmer und auch bei Privatnutzung die mit deiner Tätigkeit nichts zu tun hat.
Trägt man mit der Kleinunternehmerregelung nicht selbst die Umsatzsteuer? Man ist doch quasi der Endverbraucher? Wieso muss man diese dann ans Finanzamt abführen?

Geändert von hollyhumper (08.07.2007 um 17:00 Uhr).
hollyhumper ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.07.2007, 17:01   #4
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von hollyhumper Beitrag anzeigen
OK, Rechnungen muss man also (zumindest wenn man nicht Umsatzsteuerpflichtig ist) nicht zwingen schreiben, nur auf Anfrage, ist das richtig (gilt das auch für B2B, bzw. weiß man ja nicht was man für Kunden hat)?
An Endkunden muss man keine Rechnung schreiben, egal ob Kleinunternehmer oder regelbesteuert.

Zitat:
Zitat von hollyhumper Beitrag anzeigen
Trägt man mit der Kleinunternehmerregelung nicht selbst die Umsatzsteuer? Man ist doch quasi der Endverbraucher? Wieso muss man diese dann ans Finanzamt abführen
Lies den Hinweis nochmal genau, hier ist gemeint: wenn du etwas entsprechendes kaufst.
__________________
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.07.2007, 17:55   #5
TP-Junior
 
Registriert seit: Jul 2006
hollyhumper macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
Lies den Hinweis nochmal genau, hier ist gemeint: wenn du etwas entsprechendes kaufst.
Das habe ich leider immer noch nicht richtig verstanden. Kannst du das bitte etwas näher ausführen, oder einen link zu dem Thema angeben? Danke.


Wichtig sind mir aber auch die Informationspflichten. Hat da noch jemand eine Antwort, oder eine Quelle, wo man alles ganz ausführlich und nur auf Shops mit digitalen Angeboten bezogen nachlesen kann? Die Quellen, die ich bis jetzt gefunden habe sind zu unspezifisch und auf Onlineshops mit ganz normalem Warenversandt ausgelegt.
hollyhumper ist offline   Mit Zitat antworten
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