Der Hinweis auf die MwSt sollte bei den Preisangaben und in der Rechnung stehen. Im Impressum nicht... Die Rechnung muss man auch als Kleinunternehmen Unternehmenskunden immer, anderen auf Anfrage erstellen. Die Rechnungen müssen auch korrekt sein, also sofern per Email verschickt mit einer anerkannten, digitalen Signatur versehen sein.
Abgesehen von der Widerrufsbelehrung, dem Impressum und der Sache mit der MwSt wüsste ich nicht, was für Informationspflichten du jetzt meinst... Einen Warenautomat betreibst du selbstverständlich nicht ! Es gibt keine Pflicht jemanden darauf hinzuweisen was passiert wenn er etwas falsches eingegeben hat usw. Das tun andere Firmen nur weil sie in ihren AGB etwas von der gesetzlichen Standard-Regelung abweichendes vereinbaren wollen. Nicht um irgendwelchen Informationspflichten nachzukommen.
Bedenke auch, dass du für Internetleistungen die du im Ausland kaufst immer die MwSt an dein FA schuldest. Auch für Ebay Gebühren oder für z.B. den Einkauf von Ebooks usw. im Ausland. Auch als Kleinunternehmer und auch bei Privatnutzung die mit deiner Tätigkeit nichts zu tun hat.


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