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Thema: Gehalt + Firmenwagen

  1. #1
    TP-Junior Dansen macht alles soweit korrekt
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    Gehalt + Firmenwagen

    Hallo,

    ich habe mal eine Frage, die ich selbst noch nicht beantworten kann. Dabei geht es um ein Gehalt plus Firmenwagen. Sagen wir, ich bekomme 2500 Euro Brutto plus ein Auto mit 25.000 Euro Listenpreis. Ohne Firmenwagen bleiben mir (verheiratet, 1 Kind, k. Kirchensteuer, KK 13,0%) dann 1856 Euro. Der "geldwerte Vorteil" beträgt dann (55km zur Arbeit) 662,50 Euro. Wie kann ich nun ausrechnen, wie hoch mein neuer Netto-Lohn ist?

    Ich habe schon sämtliche Seiten durch, check das aber nicht ganz...

    MFG Dennis

  2. #2
    TP-Insider AO Gott macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von AO Gott
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    Ihr Bruttolohn zzgl. den geldwerten Vorteil aus der PKW Nutzung ergibt ihr Steuerbrutto = 2.500.-- zzgl. 662,50 = 3.162,50 €.

    Die Lohnsteuer berechnet sich nämlich nach den 3.162,50 €. Daraus ergibt sich eine Lohnsteuer von X €.

    Ihr neues Netto beträgt somit 2.500.--€ abzgl. der Lohnsteuer X € sowie abzgl. SV Beiträgen.

    P.S.: M.E. ist die zusätzliche Versteuerung der 0,03% für Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte nicht korrekt. Der Gesetzgeber sagt ja selbst, dass ab 2007 die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte rein privat (Werkstorprinzip)veranlasst sind. Und das Privatfahrten mit den 1% abgedeckt sind, steht ja außer Frage.

    Das ist jedoch nur meine Meinung. Früher oder später wird das sicherlich zu den Gerichten getragen werden!
    Gruss

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  3. #3
    TP-Junior Dansen macht alles soweit korrekt
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    Hi AO Gott,

    erstmal vielen Dank für die Antwort. Die erwähnten SV Beiträge, sind das die des Bruttolohns @ 2500,00 €? Wenn ja, rechne ich wie folgt:

    Lohnsteuer @ 3162,50 € = 318,16 €
    Lohnsteuer @ 2500,00 € = 136,16 €
    Differenz = 182,00 €

    Rentenversicherung @ 2500,00 € = 248,75 €
    Arbeitslosenversicherung @ 2500,00 € = 52,50 €
    13% Krankenvers. + 0,9% AN Aufschlag @ 2500,00 € = 185,00 €
    Pflegevers. @ 2500,00 € = 507,50 €

    Summe der SV-Beiträge @ 2500,00 € = 507,50 €

    Dann komme ich also durch Addition der Differenz (182,50 €) zu den Abzügen auf mein neues Brutto, richtig?

    Brutto @ 2500,00 € = 1856,34 €
    abzgl. Differenz von 182,00 €
    macht Netto @ 2500,00 € + FW = 1674,34 €

    Hab' ich einen Denkfehler? Von 662,50€ geldwertem Vorteil "nur" 182 Euro zahlen?

    Achso, und vielen Dank für die Einschätzung der 0,03% Regelung, bin auch schon 'drüber gestolpert, dass die eventuell nochmal "angefochten" wird - hätte ich nichts dagegen :-) Bestraft ja die Leute noch mehr, die weiter weg arbeiten...

    Vielen Dank und schönen Abend noch!

    Dennis

  4. #4
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Zitat Zitat von Dansen Beitrag anzeigen
    Dann komme ich also durch Addition der Differenz (182,50 €) zu den Abzügen auf mein neues Brutto, richtig?

    Du kannst auch den Steuerbetrag von 318,16 € einfach von deinem Brutto von 2500 € abziehen.

    Zitat Zitat von Dansen Beitrag anzeigen
    Hab' ich einen Denkfehler? Von 662,50€ geldwertem Vorteil "nur" 182 Euro zahlen?

    Das ist halt die Steuer auf den geldwerten Vorteil.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #5
    TP-Junior Dansen macht alles soweit korrekt
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    Red face

    Hi Dorintia,

    stimmt, ich hätte es mir einfacher machen können, war mir nur nicht ganz sicher daher wollte ich nochmal fragen

    Wollte das jetzt mit verschiedenen Gehältern und verschiedenen Autos vorbereiten, damit ich für die Verhandlung gewappnet bin Ich denke ja dass ein Firmenwagen für den AG günstiger ist, als ein entsprechendes Mehrgehalt.

    Viele Grüße,

    Dennis

  6. #6
    TP-Insider AO Gott macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von AO Gott
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    Hallo Dansen,

    im Zuge einer "geistigen Umnachtung" hab ich vergessen zu erwähnen, dass die private PKW Nutzung selbstverständlich auch eine Verbeitragung im Rahmen der Sozialversicherung nach sich zieht!!!

    Die private Nutzung ist sowohl lohnsteuer als auch sozialversicherungspflichtig!!! bzw. Du musst also 2.500.-- € abzgl. Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen ( Bemessungrundlage jeweils 3.162,50 € !) rechnen!

    Gruss
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  7. #7
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    Zitat Zitat von AO Gott Beitrag anzeigen
    im Zuge einer "geistigen Umnachtung"
    Kurz dran gedacht hab ich auch, aber aus Unwissenheit verworfen - du bestätigst es jetzt und eigentlich hätte ich es auch wissen müssen ... weil: mein Männe bekommt als Koch "Essengeld" vom AG und auch davon werden z.B. RV-Beiträge fällig.
    Allerdings wird ihm das Essengeld auch wieder abgezogen.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  8. #8
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    Talking

    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    ... und eigentlich hätte ich es auch wissen müssen ...
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  9. #9
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    Oha, da werde ich gleich nochmal nachrechnen ... Rechnung stelle ich dann hier rein ;-)

  10. #10
    TP-Junior Dansen macht alles soweit korrekt
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    Edit geht hier wohl nur 30 Minuten, also hier mein Edit:

    Edit: So, hier die Rechnung, so wie ich denke, dass sie stimmt:

    2500,00
    - 352,83 LST
    - 12,65 SZ
    - 244,20 KV
    - 28,05 PV
    - 328,35 RV
    - 69,30 AV
    ==========
    1464,62 Restgeld

    Boah, das haut ja ganz schön rein, wenn ich das so mal formulieren darf...

    Viele Grüße, Dennis, der jetzt hofft, dass die 0,03% Regelung verfassungswidrig ist und wieder abgeschafft wird ;-)

  11. #11
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    Ja, das "haut" rein! Ist ja nix anderes wie Arbeitslohn!

    Außerdem, müsste der Arbeitgeber fragen, ob mit dem betrieblichen PKW auch noch andere "Fahrten" getätigt werden, die mit anderen Einkünften in Zusammenhang stehen. Denn die 1% sollen ja nur die Privatfahren abgelten.

    M.a.W. wenn der privat genutzte PKW noch z. B. für Fahrten für die fremdvermietete Wohnung genutzt wird, dann müsste dies auch noch zusätzlich berücksichtigt werden.

    BFH, Urteil v. 26.4.2006, X R 35/05


    Hier hat der BFH aber ausdrücklich erwähnt, dass mit den 1% die private Nutzung abgegolten ist ====> ab 2007 zählen die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte zum privaten Bereich =====> damit wird m. E. der 0,03% Regelung die Grundlage entzogen.

    Aber wie gesagt, meine Meinung zählt nicht. Warten wir auf ein Klageverfahren!

    Gruss
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