Hallo Jan,
mein Kenntnisstand ist folgender:
Lt. Pressemitteilung hat der Bundestag am 06.07.2007 dem "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements" zugestimmt.
Das Gesetz soll im September vom Bundesrat verabschiedet werde und dann
rückwirkend ab 01.01.2007 angewendet werden!
Paar Infos:
1.) Übungsleiterfreibetrag wird auf 2.100.-- € erhöht.
2.) Spendenabzug einheitlich 20%!
3.) Spenden bis 200.-- € ==> vereinfachter Nachweis. (Soll aber angeblich nciht bei Lastschriftzeinzug gelten)
4.) Freibetrag 500.-- € für ehrenamtliche Tätigkeit
5.) Die Anerkennung von besonders förderungswürdiger Tätigkeit fällt weg. Alles, was gemeinnützig ist, ist künftig auch spendenbegünstigt.
6.) Und damit es uns nicht langweilig wird im Steuerrecht, gibts noch ein Wahlrecht bzgl. altem und neuem Recht obendrauf!
Vielleicht sollten Sie das Gesetz einfach erst nach Verabschiedung und nicht rückwirkend anwenden, dann gäbe es keine verfassungsrechtlichen Probleme und das Wahlrecht wäre überflüssig!
Gruss