Hallo. Kleinunternehmen und Liebhaberei sind nicht das gleiche.
Man kann Kleinunternehmer i.S. des UStG sein, wenn man entsprechend niedrige Umsätze hat, und braucht da keine USt ausweisen/abführen, hat aber auch keinen Vorsteueranspruch.
Liebhaberei wäre z.B. wenn z.b. selbständig einer Tätigkeit nachgegangen wird, die mehr so in den Hobbybereich fallen kann und aus der keine positiven Einkünfte erzielbar sind, aber eine Verrechnung mit anderen positiven Einkünften angestrebt wird um so die Einkommensteuer niedriger zu halten.
Ja, ein Gewerbe o. selbständ. Tätigkeit kann ruhen.


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