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Thema: Kleinunternehmen: ab wann zur Liebhaberei deklariert?

  1. #1
    kreativart
    Guest

    Arrow Kleinunternehmen: ab wann zur Liebhaberei deklariert?

    Hallo,

    ab wann wird eine freiberufliche, selbstst. Tätigkeit im künstler. Bereich als "Liebhaberei" deklariert (Kleinunternehmen ohne USt.)?

    Hat das eine Rückzahlung der Steuern aus den vorangegangenen Jahren zur Folge?

    Kann man das "Geschäft" auch mal 1 Jahr "ruhen" lassen (mangels Zeit,da ja nur nebenberufl. Tätigkeit)?

    Danke.

  2. #2
    TP-Junior WaLiLei macht alles soweit korrekt Avatar von WaLiLei
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    Hallo. Kleinunternehmen und Liebhaberei sind nicht das gleiche.
    Man kann Kleinunternehmer i.S. des UStG sein, wenn man entsprechend niedrige Umsätze hat, und braucht da keine USt ausweisen/abführen, hat aber auch keinen Vorsteueranspruch.
    Liebhaberei wäre z.B. wenn z.b. selbständig einer Tätigkeit nachgegangen wird, die mehr so in den Hobbybereich fallen kann und aus der keine positiven Einkünfte erzielbar sind, aber eine Verrechnung mit anderen positiven Einkünften angestrebt wird um so die Einkommensteuer niedriger zu halten.
    Ja, ein Gewerbe o. selbständ. Tätigkeit kann ruhen.

  3. #3
    TP-Veteran ratze bringt sich richtig ein ratze bringt sich richtig ein Avatar von ratze
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    Zitat Zitat von WaLiLei Beitrag anzeigen
    Hallo. Kleinunternehmen und Liebhaberei sind nicht das gleiche.
    Davon ist kreativart auch nicht ausgegangen, glaube ich

    Ruf mal beim Finanzamt an, vielleicht gibt es dort sogar den Status "Ruhendes Gewerbe" oder sowas und du musst im Sinne eines reduzierten Verwaltungsaufwandes keine EÜR usw. abgeben.

  4. #4
    kreativart
    Guest

    Arrow

    @WaLiLei

    ich kenne den Unterschied.

    Meine Frage war, ab wann das Finanzamt eine (selbständige, nebenberufliche Tätigkeit, kein Gewerbe) als Liebhaberei deklariert, z.B. wenn so und so viele Jahre die Gewinn-Verlust-Rechnung immer nur Minus abwirft?

    Oder: wenn man eben mal - da ja nur Nebentätigkeit und wg. Hauptberuf zu wenig Zeit im Moment - man diese Nebentätigkeit 1 Jahr nicht ausüben will/kann (UND dann logischerweise natürlich auch nichts absetzt)?

  5. #5
    TP-Veteran ratze bringt sich richtig ein ratze bringt sich richtig ein Avatar von ratze
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    Das sollte kein Problem sein - solange du nicht munter Betriebsausgaben absetzt und satte Verluste schreibst.

    Ab wann sich das Finananzamt wegen Liebhaberei meldet - keine Ahnung. Glaube nicht, dass es da klare Kriterien gibt. Ich denke mal, dass wird im Einzelfall entschieden wenn 2-3 Jahre ständig Verlust gemacht wird und keine positive Tendenz erkennbar ist.

  6. #6
    TP-Junior WaLiLei macht alles soweit korrekt Avatar von WaLiLei
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    Das ist immer auf den Einzelfall abgestellt. Wenn aus solch einer Nebentätigkeit, die auch aus persönlichen Vorlieben des Stpfl betrieben wird, vorwiegend Verluste entstehen, wird das FA ie ergehenden Bescheide unter Vorläufigkeit setzen und sich die Sache evtl. bis zu 10 Jahren (bei bestimmten Tätigkeiten) ansehen. Es ergeht nach einigen Veranlagungen ein Anschreiben an den Stpfl mit der Anfrage wie er seine Nebentätigkeit gestalten wird um daraus positive Einkünfte erzielen zu können.

  7. #7
    TP-Supporter junimond ist auf einem guten Weg Avatar von junimond
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    Yepp. so sieht es aus.
    Die schauen sich deine Tätigkeit sehr individuell an und bewerten dann das Ganze.
    Grundsätzlich kann man sagen, solange du immer Gewinne erzielst, und sollten die auch noch so klein sein, wird das FA nicht sonderlich aufmucken.
    Sobald du aber regelmässig Verluste schreibst und deine selbständige, künstlerische Tätigkeit durch deinen Hauptjob querfinanzierst, dann wird das FA eher zu dem Schluss kommen, das du eigentlich einem Hobby nachgehst und wird dir die Gegenrechnung der Betriebsausgaben versagen.

    Ein Bekannter von mir hat jahrelang ein Tonstudio im Nebenerwerb geführt, das nur Verluste produziert hat. Gleichzeitig ging er einer anderen Tätigkeit nach, mit der er a) seinen Lebensunterhalt und b) letztendlich sein Tonstudio finanzierte.
    Dann wollte er mit dem Tonstudio aufhören und nun stellte das FA plötzlich fragen, was das denn die ganze Jahre sollte.
    In Folge dessen wurde diese Tätigkeit zur Liebhaberei/Hobby erklärt und die Vorsteuer und die nunmehr anfallende EKSt für all diese Jahre eingefordert, weil nach Auffassung des FA kein Anrecht auf Vorsteuerabzug und Minderung der Einnahmen durch die BA bestand.
    Der Kollege hat sich dann mit dem FA darauf geeinigt, dass er in den folgenden 3 Jahren mit dem Tonstudio ordentlich Gewinn erzielt, weil er sonst ruiniert gewesen wäre und seitdem klotzt der in seinem Studio mächtig ran, um Gewinne zu schreiben...
    Also Vorsicht ist schon geboten
    Aber wie gesagt, solange du wenigstens geringe Gewinne erzielst und die ganze Tätigkeit den Anschein erweckt, das du ernsthaft deiner Sache nachgehst, dann klappt das schon.
    Es darf halt nur nicht nach 'nem Hobby aussehen.
    Ein Jahr "Ruhen lassen" würde aber mit Sicherheit eher den Hobby-Modus aktivieren. Wer lässt schon seinen ernst gemeinten Job ein Jahr ruhen, was in einem künstlerischen Job auch recht katastrophal sein kann. Ein Jahr weg =mehrere Jahre Rückschritt...
    Was sicherlich ebenfalls wichtig sein dürfte ist, das man zu halbwegs professionellen Bedingungen arbeitet, also Gagen/Honorare nicht völlig unter aller Kanone sind und nicht Betriebsausgaben in einer Höhe getätigt werden, die in keiner Relation zu den Einkünften/Tätigkeiten stehen.
    Ich kenne im Kunst/Musikbereich jedenfalls niemand, der mal ein Problem gekriegt hat, weil er niedrige Gewinne erzielte (jedenfalls nicht beim FA, nur eher im Alltag beim Bezahlen der Miete).
    Dagegen kenne ich einige Stories von Leuten, die Ärger mit dem FA wegen regelmässiger Verluste und ordentlichen USt-Erstattungen hatten.
    Da war das FA recht schnell nicht gut drauf zu sprechen

  8. #8
    kreativart
    Guest

    Arrow

    Vielen Dank für die ausführlichen Infos.

    Hieße das, wenn man (hauptberuflich) unmöglich dazu kommt, die Nebentätigkeit angemessen auszuführen, dass man - ja was eigentlich? - sie dann aufgibt, abmeldet?

    Sinnvoll? Nachteile?

    Wie geht das "Abmelden"?


    Danke.

  9. #9
    TP-Supporter junimond ist auf einem guten Weg Avatar von junimond
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    Na ja, abmelden...
    Wenn du einiges an Abschreibungen und GWG angehäuft hast, dann ist in so einem Moment dieses Betriebsvermögen in das Privatvermögen zu überführen.
    Je nachdem kann das ne Menge Geld kosten, sollten diese Dinge noch einen gewissen Wert darstellen.
    Gleichzeitig kann genau dieses "Abmelden" die Frage nach dem Liebhaberei-Status auslösen.
    So war das ja bei meinem Bekannten, der mit seinem völlig unprofitablen Studio aufhören wollte...
    Wie man elegant aus so was rauskommt, wäre wohl fast eine Frage für einen Profi also Steuerberater.
    Ich möchte da lieber keine Ratschläge geben, wie man das am Besten macht.
    Da würde ich wirklich an deiner Stelle an kompetenter Stelle nachfragen, bevor das genau das auslöst, was du eigentlich vermeiden willst...

  10. #10
    kreativart
    Guest
    Danke für die viele Mühe.

    Was verlangen denn Steuerberater so Pi mal Daumen, wenn es nur um so grundsätzliche Fragen geht (Einmal-Beratung)? Geht das nach Stunden, wenn es nicht um "Geld" geht wie Gewinn(-Verlust-Rechnung)?

    Meine EkSt-Erklärung/GuV mach ich selbst.



    Danke.

  11. #11
    TP-Supporter junimond ist auf einem guten Weg Avatar von junimond
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    Ich kenne die aktuellen Kurse nicht, aber ich hab so was mal vor vielen Jahren gemacht und war so eine knappe 3/4 h bei einem Steuerberater, hatte mir eine Liste mit den wichtigsten Fragen gemacht und das hat damals 100 DM gekostet, die sich aber auf jeden Fall gelohnt haben.
    Das war ein Steuerberater, der sich auch mit Künstlern, ihren Belangen und ihren finanziellen "Möglichkeiten" auskannte und vielleicht deshalb nicht die deftigen Kurse aufgerufen hat.
    Ich kenne nämlich auch Kollegen, die für jeden Furz ordentlich bezahlen dürfen, weil die Steuerberater ihre vollen Sätze veranschlagen.
    Soweit ich weiss, können die aber auch weniger verlangen, wenn sie wollen.
    Das sollte man im Vorfeld einfach ansprechen und ein Festhonorar für diese Beratung vereinbaren.
    Hab ich jedenfalls damals so gemacht.

  12. #12
    TP-Senior Alberich macht alles soweit korrekt Avatar von Alberich
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    Warum denn das Gewerbe ruhen lassen? Das erwirkt doch den Anschein mangelnder Ernsthaftigkeit. Zumindest geringe Anstrengungen werden doch wohl ersichtlich sein!
    Der Wert eines guten Abkommens beruht auf seiner Dauer.
    Dschuang Dsi (370-302 v.Chr.), chin. Weiser

  13. #13
    TP-Newbie RCHC macht alles soweit korrekt
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    Steuerberater

    Also bei Steuerberatern gibt es immer solche und solche.
    Viele Steuerberater verlangen nur einen recht geringen Satz von einem, bekommen dann aber einen Prozentualen Abschlag von dem Erstattungsbetrag sofern ein Erstattungsbetrag auch anfällt.
    Geht man +-0 raus, bezahlt man nur den ausgemachten Betrag. Der liegt je nach Steuerberater zwischen 50 und 150 €
    Ausnahmen sind natürlich enorm verkorkste Buchführungen die intensiver Prüfungen bedürfen etc. was allerdings bei einem Kleingewerbe wohl weniger der Fall sein wird.

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