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19.04.2004, 23:31
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Apr 2004
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Belege für Flohmarktartikel + Steuer/-berater
Erstmal ein großes HALLO an alle!!!
Ich lese zwar schon eine ganze Zeit hier mit und konnte auch schon viele nützliche Infos hier herausziehen, geschrieben habe ich aber noch nichts.
Das ist somit mein erster Eintrag bzw. meine erste Frage:
Ich möchte mich im Mai mit dem An- und Verkauf von DVDs/Videos/CDs/Schallplatten/Bücher etc. selbständig machen, konnte mir aber noch nicht all mein Fragen beantworten.
1. Den Großteil meiner Ware werde ich auf Flohmärkten kaufen. Da man auf Flohmärkten allerdings keine Rechnung, Quittung oder ähnliches bekommt, stellt sich mir die Frage, wie ich diese Ausgaben ohne Beleg verbuchen soll. Kann ich für diese Käufe evtl. Ersatz-Belege in Form von Listen, wann ich was zu welchem Preis gekauft habe, erstellen?
Jeden einzelnen Verkäufer um eine Quittung zu bitten (und diese auch zu erhalten), halte ich für nicht realisierbar...
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2. Für wieviel Euro darf eine Privatperson im Monat Sachen aus seiner eigenen Sammlung steuerfrei verkaufen?
Ich habe nämlich einige Bekannte, die auf DVD umsteigen und mir einen großen Teil ihrer Videosammlung verkaufen würden. Allerdings haben die ein bißchen Bammel, daß die Steuer bei ihnen auftaucht, wenn sie mir dafür Quittungen, die ich ja eigentlich benötige, ausstellen.
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3. Woher bekomme ich einen guten Steuerberater? Bzw. woran erkenne ich einen, was macht ihn aus? Gibt es eine Seite im Netz, die vielleicht bei der Findung weiterhelfen kann?
Habe zwar schon von vielen Leute gehört, daß sie einen angeblich schlechten Steuerberater hätten, leider aber nicht das Gegenteil.
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So, ich glaube das war's für's erste. Vielen Dank schon mal, für eure Antworten. Und bitte nicht hauen, wenn irgendwas davon schonmal hier beantwortet wurde - ich habe bisher wirklich nichts in dieser Richtung gefunden. Gut, Steuerberater ja, aber das hat mir nicht wirklich weitergeholfen.
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Best Greetings
-cantopop-
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20.04.2004, 10:28
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#2
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Zitat:
1. Den Großteil meiner Ware werde ich auf Flohmärkten kaufen. Da man auf Flohmärkten allerdings keine Rechnung, Quittung oder ähnliches bekommt, stellt sich mir die Frage, wie ich diese Ausgaben ohne Beleg verbuchen soll. Kann ich für diese Käufe evtl. Ersatz-Belege in Form von Listen, wann ich was zu welchem Preis gekauft habe, erstellen?
Jeden einzelnen Verkäufer um eine Quittung zu bitten (und diese auch zu erhalten), halte ich für nicht realisierbar...
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Diese Frage birgt viele Wenn und Aber´s ich kann Dir deshalb nur kleine Anhaltspunkte geben. Zur abschließenden Klärung solltest Du Dich mit Deinem zuständigen Finanzamt oder einem Steuerberater zusammen setzen um Deinen Beratungsbedarf zu decken. Ich kann das an dieser Stelle anhand der Speerlichen Informationen leider nicht leisten. Je nachdem wie Dein Unternehmen als ganzen aussieht bzw. betrieben wird kann es sich in Deinem Fall um ein Reisegewerbe handeln. Du würdest dann eine Reisegewerbekarte benötigen und ggf. zur Führung eines sogenannten Steuerheftes verpflichtet sein welches Du vom Finanzamt bekommen würdest. Unter Umständen kann man sich von dieser Verpflichtung auch befreien lassen. Du solltest auf jeden Fall ein Wareneingangsbuch führen aus dem ersichtlich ist was Du Wann, Wo zu welchem Preis gekauft hast. Für denn Fall das Du kein Kleinunternehmer bist und die sogenannte Differenzbesteuerung anwendest wirst Du weiter Listen führen müssen um die Differenz Einkaufspreis / Verkaufspreis ermitteln zu können. Wichtig ist am Ende, dass Deine Aufzeichnungen einem dritten in Angemessener Zeit erlauben sich einen Überblick über Deine Geschäftsvorfälle zu verschaffen.
Zitat:
2. Für wieviel Euro darf eine Privatperson im Monat Sachen aus seiner eigenen Sammlung steuerfrei verkaufen?
Ich habe nämlich einige Bekannte, die auf DVD umsteigen und mir einen großen Teil ihrer Videosammlung verkaufen würden. Allerdings haben die ein bißchen Bammel, daß die Steuer bei ihnen auftaucht, wenn sie mir dafür Quittungen, die ich ja eigentlich benötige, ausstellen.
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Dort gibt es keinen Festen Betrag: Solange diese Verkäufe nicht nachhaltig, auf Dauer angelegt werden um Gewinne damit zu erzielen gibt es keine Probleme und man kann Dir ohne Probleme auch Quittungen ausstellen (aber bitte ohne Umsatzsteuer).
Zitat:
3. Woher bekomme ich einen guten Steuerberater? Bzw. woran erkenne ich einen, was macht ihn aus? Gibt es eine Seite im Netz, die vielleicht bei der Findung weiterhelfen kann?
Habe zwar schon von vielen Leute gehört, daß sie einen angeblich schlechten Steuerberater hätten, leider aber nicht das Gegenteil.
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Es kommt darauf an was man als einen guten Steuerberater bezeichnet. Fachlich gut oder Preis / Leistungsverhältnis ? ich unterstelle mal das 90% der Steuerpflichtigen die behaupten einen schlechten Steuerberater zu haben sind lediglich mit dem Preis Leistungsverhältnis nicht zufrieden. Grundsätzlich kann man wohl einen guten Berater daran erkennen das er sich Zeit für den Mandanten nimmt und die Fragen so beantwortet das man sie auch als "Nichtfachmann" verstehen kann. Hinterfrage Deinen Steuerberater und achte darauf wie er Deine Fragen beantwortet. Dann sollte der Preis auch eher Nebensache sein, denn was nützt Dir ein günstiger Steuerberater der Dir keine Befriedigenden Auskünfte erteilt oder sich nur rührt wenn Du ihn nach speziellen dingen fragst..... Nützlich sind daher immer die Empfehlungen von Freuden und Bekannten die bereits persönlichen Kontakt mit bestimmten Steuerberatern gehabt haben.
Gruß Epic03
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24.04.2004, 18:20
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Apr 2004
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Sehr schön - danke für Deine Antworten.
Ganz klar ist mir die Sache mit den Belegen allerdings noch nicht.
Ein Reisegewerbe kommt für mich nicht in Betracht, da ich zwar am Wochenende auf Flohmärkten einkaufe, diese Artikel dann aber u.a. auch von meinem Büro/Lager aus über's Internet verkaufe. So weit ich weiß, darf man beim Reisegewerbe zwar eine "Niederlassung" haben, von dieser aus jedoch nicht verkaufen oder Leistungen anbieten. Das wäre in meinem Fall ja so.
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Noch eine Frage zu "Rechnungen / Buch führen":
Wenn ich meine Sachen auf dem Flohmarkt oder einer Film-Börse verkaufe, geht die Ware ja gegen Geld über den Tisch ohne das irgendeine Rechnung oder Quittung ausgestellt wird. Wie halte ich das fest und buche das? Einfach eine Liste mit allen Artikel aufstellen und dann die Umsatzsteuer rausrechnen?
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Eine Internet-Seite, die mir bei meiner Steuerberater-Suche helfen wird, habe ich inzwischen gefunden: und zwar die Homepage der "Bundessteuerberaterkammer" ( http://www.bstbk.de/) - dort gibt es nämlich einen Steuerberater-Suchdienst, den ich mal testen werde.
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Best Greetings
-cantopop-
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24.04.2004, 20:09
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#4
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Zitat:
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Ein Reisegewerbe kommt für mich nicht in Betracht, da ich zwar am Wochenende auf Flohmärkten einkaufe, diese Artikel dann aber u.a. auch von meinem Büro/Lager aus über's Internet verkaufe. So weit ich weiß, darf man beim Reisegewerbe zwar eine "Niederlassung" haben, von dieser aus jedoch nicht verkaufen oder Leistungen anbieten. Das wäre in meinem Fall ja so.
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Richtig, aber das ging aus Deinem ersten Posting nicht eindeutig hervor deshalb auch mein Hinweis.
Zitat:
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Wenn ich meine Sachen auf dem Flohmarkt oder einer Film-Börse verkaufe, geht die Ware ja gegen Geld über den Tisch ohne das irgendeine Rechnung oder Quittung ausgestellt wird. Wie halte ich das fest und buche das? Einfach eine Liste mit allen Artikel aufstellen und dann die Umsatzsteuer rausrechnen?
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Für den Fall das Du an einen Unternehmer verkaufst bist Du zur Rechnungserstellung verpflichtet. Da Du ansonsten nicht verpflichtet bist Einzelbelege für Deine Umsätze zu erstellen würden die von Dir angesprochenen Umsatzlisten ausreichen.
Zitat:
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Eine Internet-Seite, die mir bei meiner Steuerberater-Suche helfen wird, habe ich inzwischen gefunden: und zwar die Homepage der "Bundessteuerberaterkammer" (http://www.bstbk.de/) - dort gibt es nämlich einen Steuerberater-Suchdienst, den ich mal testen werde.
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Warum nicht. Aber eine Gewähr dafür das es sich um "gute" Steuerberater handelt gibt Dir das auch nicht, weil sich dort jeder Steuerberater eintragen lassen kann.
Gruß Epic03
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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