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11.05.2004, 14:15
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2003
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Einkommensteuererklärung Fragen
Hallo,
ich mache gerade erstmals in meinem Leben eine Einkommensteuererklärung. Da ich nur ein "kleiner Fisch" bin, mache ich sie selbst mit Hilfe des Programms WISO Sparbuch 2003, habe aber noch ein paar - möglicherweise dumme - Fragen.
1) Ich bin seit Februar 2003 selbstständig/freiberuflich als Screendesignerin tätig und bin zusätzlich seit September Design-Studentin an einer FH. Soll ich als Beruf nun Screendesign oder Studentin oder beides angeben?
2) Soll ich Kosten für mein Studium (z.B. Studiengebühren) unter Betriebsausgaben/Fortbildungskosten angeben oder unter Sonderausgaben/Ausbildung ? Sollte ich nicht eigentlich auch eine Studienbescheinigung mit abgeben? Das hat WISO gar nicht auf die Checkliste gesetzt.
3) Muss ich alle meine Quittungen mit abgeben, also auch so futzelige wie für Kopien, Porto, Büromaterial...? Oder reicht die Einnahme-Überschuss-Rechnung?
4) Sonderausgaben/Krankenversicherung: von Febr. - August war ich freiwillig bei der AOK versichert, seit September (Studienbeginn) als Studentin bei der AOK pflichtversichert. Gebe ich hier bei Sonderausgaben die Beitragssumme nur der freiwillig versicherten Monate an oder rechne ich auch die Beitragssumme aus den pflichtversicherten Monaten dazu?
OK, ich hoffe, jemand weiß (leichtverständliche) Antworten auf meine Fragen. Und sage schonmal vielen Dank!
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11.05.2004, 15:49
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#2
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Zitat:
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1) Ich bin seit Februar 2003 selbstständig/freiberuflich als Screendesignerin tätig und bin zusätzlich seit September Design-Studentin an einer FH. Soll ich als Beruf nun Screendesign oder Studentin oder beides angeben?
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schreibe dort die Tätigkeit rein die Du überwiegend ausübst.
Zitat:
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2) Soll ich Kosten für mein Studium (z.B. Studiengebühren) unter Betriebsausgaben/Fortbildungskosten angeben oder unter Sonderausgaben/Ausbildung ? Sollte ich nicht eigentlich auch eine Studienbescheinigung mit abgeben? Das hat WISO gar nicht auf die Checkliste gesetzt.
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Da das Studium als Weiterbildung in Deiner selbständigen Tätigkeit angesehen werden kann würde ich diese Kosten als Betriebsausgaben erfassen. Bis vor kurzem gab es zwar regelmäßig Probelme beim Finanzamt was die Zuordnung der Kosten als Werbungskosten/Betriebsausgagen oder Sonderausgaben angeht, allerdings wurde vor kurzem ein Studentenfreundliches Urteil gefällt nachdem Studenten Ihre Studienkosten unter umständen als vorweggenommene Werbungskosten/Betriebsausgaben abziehen können (Im Zweifel bitte einen Steuerberater aufsuchen und beide Tätigkeiten genauer Beleuchten).
Zitat:
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3) Muss ich alle meine Quittungen mit abgeben, also auch so futzelige wie für Kopien, Porto, Büromaterial...? Oder reicht die Einnahme-Überschuss-Rechnung?
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Belege für Deine Selbständige Tätigkeit müssen erstmal nicht abgegeben werden. Es reicht die Gewinnermittlung. Andere Belege die die Einkommensteuererklärung betreffen sollten aber mit abgeben werden z.b. Bescheinigung über Lohnersatzleistunten ect.
Zitat:
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4) Sonderausgaben/Krankenversicherung: von Febr. - August war ich freiwillig bei der AOK versichert, seit September (Studienbeginn) als Studentin bei der AOK pflichtversichert. Gebe ich hier bei Sonderausgaben die Beitragssumme nur der freiwillig versicherten Monate an oder rechne ich auch die Beitragssumme aus den pflichtversicherten Monaten dazu?
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Alle von Dir in 2003 gezahlten begünstigeten Versicherungen sind als Sonderausgaben beschränkt abzugsfähig.
Gruß Epic03
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
________________________
Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
________________________
Geändert von Epic (11.05.2004 um 15:51 Uhr).
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12.05.2004, 13:15
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2003
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Beitragsnachweise
Danke für die Antwort, Epic.
Jetzt bin ich mir aber immer noch nicht so ganz sicher, was ich als Nachweis für die Beiträge z.B. zur Krankenversicherung beilegen soll. Kontoauszüge oder was ist gemeint? Gehen da auch Kopien?
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12.05.2004, 13:46
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#4
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Nachweise für die gezahlten Versicherungen solltest du nur auf Anfrage des Finanzamtes einreichen. Dafür reicht es dann wenn Dur Dir von den entsprechenden Versicherungen Beitragsbescheinigungen erstellen lässt.
Gruß Epic03
__________________
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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25.08.2005, 10:14
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#5
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TP-Newbie
Registriert seit: Aug 2005
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Wenn eine als Gehaltsumwandlung geführte Direktversicherung (LV), welche jahrelang durch die Weihnachtsgratifikation bezahlt wurde, nach Insolvenz
des Unternehmens einbehalten wurde, wo sind diese Aufwendungen in der Einkommensteuererklärung rückwirkend einzutragen?
Ich habe versucht, über einen Rechtsanwalt die eingezahlten Versicherungsbeträge bei dem Insolvezverwalter wieder zu holen, hatte aber
keine Chance!
Kann ich die Kosten für den Rechtsanwalt auch geltend machen?
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25.08.2005, 14:28
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#6
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TP-Insider
Registriert seit: May 2005
Ort: Berlin
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würde ich einfach mal versuchen....
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25.08.2005, 15:26
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#7
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TP-Newbie
Registriert seit: Aug 2005
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weiß du auch , wo man es einträgt???
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25.08.2005, 17:14
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#8
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TP-Insider
Registriert seit: May 2005
Ort: Berlin
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da es sich um eine gehaltsumwandlung handeln soll, musst du wohl nichtselbständig tätig gewesen sein, somit würde ich die Rechtsanwaltskosten aauf der Anlage N geltend machen und dem FA gleich mit schreiben wieso Du diese geltend machst.
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25.08.2005, 17:15
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#9
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Wenn dann unter außergewöhnliche Belastung auf der Seite 4 des Mantelbogens zur Einkommensteuererklärung.
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25.08.2005, 17:34
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#10
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TP-Insider
Registriert seit: May 2005
Ort: Berlin
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das ist interessant Sven, wenn ich Deinen Beitrag so lese, kommt mir eher der Gedanke die RA-Kosten als Sonderausgaben anzusetzen???? Die Aufwendungen hängen ja unmittelbar mit der DV zusammen???
neee, ist auch Blödsinn....
§9 EStG: Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen
§10 EStG: Sonderausgaben sind die folgenden Aufwendungen, wenn sie weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind
Also wenn es mir so recht überlege, gebe ich Dir Recht, sind wohl ehe außergewöhnliche Belastungen....
§33 EStG: Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands (außergewöhnliche Belastung), so wird auf Antrag die Einkommensteuer dadurch ermäßigt, dass der Teil der Aufwendungen, der die dem Steuerpflichtigen zumutbare Belastung (Absatz 3) übersteigt, vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen wird.
Aber ich würde trotzden erstmal versuchen diese als Wbk abzusetzen, AgB kann ich immer noch draus machen.. 
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25.08.2005, 17:46
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#11
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Da steht auch genug in den Richtlinien zu dem Thema Rechtsanwaltskosten. Ich verbinde die eigentlich immer mit agwB sofern keien Wk vorliegen.
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21.01.2008, 17:00
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#12
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TP-Newbie
Registriert seit: Jan 2008
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hallo leute,
kann jemand mir weiter helfen? ich habe gestern ein schreiben vom finanzamt bekommen, dass ich eine einkommensteuererklärung für die jahre 2004 - 2006 abgeben soll.
ich würde gerne wissen ob das so rechtens ist, da ich heute keine unterlagen mehr habe und seit 1997 keine steuererklärungen gemacht hatte und finanzamt dies auch nie beanstandet hat.
danke für die hilfe.
mfg roberto
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21.01.2008, 20:56
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#13
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Hast Du ein Gewerbe angemeldet? Dann bist Du 10 Jahre zur Aufbewahrung aller Unterlagen verpflichtet.
Was hat man als Begründung geschrieben?
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25.01.2008, 23:28
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#14
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TP-Newbie
Registriert seit: Jan 2008
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hallo thomas, nein ich habe keine gewerbe gehabt. das finanzamt hat keine begründung angegeben.
danke roberto
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25.01.2008, 23:56
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#15
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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