Shop-Hilfe.com
-


Hinweise


Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Thema bewerten
Alt 11.05.2004, 14:15   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Jan 2003
campsy macht alles soweit korrekt

Einkommensteuererklärung Fragen


Hallo,
ich mache gerade erstmals in meinem Leben eine Einkommensteuererklärung. Da ich nur ein "kleiner Fisch" bin, mache ich sie selbst mit Hilfe des Programms WISO Sparbuch 2003, habe aber noch ein paar - möglicherweise dumme - Fragen.

1) Ich bin seit Februar 2003 selbstständig/freiberuflich als Screendesignerin tätig und bin zusätzlich seit September Design-Studentin an einer FH. Soll ich als Beruf nun Screendesign oder Studentin oder beides angeben?

2) Soll ich Kosten für mein Studium (z.B. Studiengebühren) unter Betriebsausgaben/Fortbildungskosten angeben oder unter Sonderausgaben/Ausbildung ? Sollte ich nicht eigentlich auch eine Studienbescheinigung mit abgeben? Das hat WISO gar nicht auf die Checkliste gesetzt.

3) Muss ich alle meine Quittungen mit abgeben, also auch so futzelige wie für Kopien, Porto, Büromaterial...? Oder reicht die Einnahme-Überschuss-Rechnung?

4) Sonderausgaben/Krankenversicherung: von Febr. - August war ich freiwillig bei der AOK versichert, seit September (Studienbeginn) als Studentin bei der AOK pflichtversichert. Gebe ich hier bei Sonderausgaben die Beitragssumme nur der freiwillig versicherten Monate an oder rechne ich auch die Beitragssumme aus den pflichtversicherten Monaten dazu?

OK, ich hoffe, jemand weiß (leichtverständliche) Antworten auf meine Fragen. Und sage schonmal vielen Dank!
campsy ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 11.05.2004, 15:49   #2
TP-Veteran
 
Benutzerbild von Epic
 
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Zitat:
1) Ich bin seit Februar 2003 selbstständig/freiberuflich als Screendesignerin tätig und bin zusätzlich seit September Design-Studentin an einer FH. Soll ich als Beruf nun Screendesign oder Studentin oder beides angeben?
schreibe dort die Tätigkeit rein die Du überwiegend ausübst.

Zitat:
2) Soll ich Kosten für mein Studium (z.B. Studiengebühren) unter Betriebsausgaben/Fortbildungskosten angeben oder unter Sonderausgaben/Ausbildung ? Sollte ich nicht eigentlich auch eine Studienbescheinigung mit abgeben? Das hat WISO gar nicht auf die Checkliste gesetzt.
Da das Studium als Weiterbildung in Deiner selbständigen Tätigkeit angesehen werden kann würde ich diese Kosten als Betriebsausgaben erfassen. Bis vor kurzem gab es zwar regelmäßig Probelme beim Finanzamt was die Zuordnung der Kosten als Werbungskosten/Betriebsausgagen oder Sonderausgaben angeht, allerdings wurde vor kurzem ein Studentenfreundliches Urteil gefällt nachdem Studenten Ihre Studienkosten unter umständen als vorweggenommene Werbungskosten/Betriebsausgaben abziehen können (Im Zweifel bitte einen Steuerberater aufsuchen und beide Tätigkeiten genauer Beleuchten).

Zitat:
3) Muss ich alle meine Quittungen mit abgeben, also auch so futzelige wie für Kopien, Porto, Büromaterial...? Oder reicht die Einnahme-Überschuss-Rechnung?
Belege für Deine Selbständige Tätigkeit müssen erstmal nicht abgegeben werden. Es reicht die Gewinnermittlung. Andere Belege die die Einkommensteuererklärung betreffen sollten aber mit abgeben werden z.b. Bescheinigung über Lohnersatzleistunten ect.

Zitat:
4) Sonderausgaben/Krankenversicherung: von Febr. - August war ich freiwillig bei der AOK versichert, seit September (Studienbeginn) als Studentin bei der AOK pflichtversichert. Gebe ich hier bei Sonderausgaben die Beitragssumme nur der freiwillig versicherten Monate an oder rechne ich auch die Beitragssumme aus den pflichtversicherten Monaten dazu?
Alle von Dir in 2003 gezahlten begünstigeten Versicherungen sind als Sonderausgaben beschränkt abzugsfähig.

Gruß Epic03
__________________
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

________________________

Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
________________________

Geändert von Epic (11.05.2004 um 15:51 Uhr).
Epic ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.05.2004, 13:15   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Jan 2003
campsy macht alles soweit korrekt

Beitragsnachweise


Danke für die Antwort, Epic.

Jetzt bin ich mir aber immer noch nicht so ganz sicher, was ich als Nachweis für die Beiträge z.B. zur Krankenversicherung beilegen soll. Kontoauszüge oder was ist gemeint? Gehen da auch Kopien?
campsy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.05.2004, 13:46   #4
TP-Veteran
 
Benutzerbild von Epic
 
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Nachweise für die gezahlten Versicherungen solltest du nur auf Anfrage des Finanzamtes einreichen. Dafür reicht es dann wenn Dur Dir von den entsprechenden Versicherungen Beitragsbescheinigungen erstellen lässt.

Gruß Epic03
__________________
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

________________________

Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
________________________
Epic ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.08.2005, 10:14   #5
Rot
TP-Newbie
 
Registriert seit: Aug 2005
Rot macht alles soweit korrekt
Wenn eine als Gehaltsumwandlung geführte Direktversicherung (LV), welche jahrelang durch die Weihnachtsgratifikation bezahlt wurde, nach Insolvenz
des Unternehmens einbehalten wurde, wo sind diese Aufwendungen in der Einkommensteuererklärung rückwirkend einzutragen?
Ich habe versucht, über einen Rechtsanwalt die eingezahlten Versicherungsbeträge bei dem Insolvezverwalter wieder zu holen, hatte aber
keine Chance!
Kann ich die Kosten für den Rechtsanwalt auch geltend machen?
Rot ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.08.2005, 14:28   #6
TP-Insider
 
Benutzerbild von fridge
 
Registriert seit: May 2005
Ort: Berlin
fridge bringt sich richtig ein
würde ich einfach mal versuchen....
fridge ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.08.2005, 15:26   #7
Rot
TP-Newbie
 
Registriert seit: Aug 2005
Rot macht alles soweit korrekt
weiß du auch , wo man es einträgt???
Rot ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.08.2005, 17:14   #8
TP-Insider
 
Benutzerbild von fridge
 
Registriert seit: May 2005
Ort: Berlin
fridge bringt sich richtig ein
da es sich um eine gehaltsumwandlung handeln soll, musst du wohl nichtselbständig tätig gewesen sein, somit würde ich die Rechtsanwaltskosten aauf der Anlage N geltend machen und dem FA gleich mit schreiben wieso Du diese geltend machst.
fridge ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.08.2005, 17:15   #9
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Wenn dann unter außergewöhnliche Belastung auf der Seite 4 des Mantelbogens zur Einkommensteuererklärung.
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.08.2005, 17:34   #10
TP-Insider
 
Benutzerbild von fridge
 
Registriert seit: May 2005
Ort: Berlin
fridge bringt sich richtig ein
das ist interessant Sven, wenn ich Deinen Beitrag so lese, kommt mir eher der Gedanke die RA-Kosten als Sonderausgaben anzusetzen???? Die Aufwendungen hängen ja unmittelbar mit der DV zusammen???

neee, ist auch Blödsinn....

§9 EStG: Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen

§10 EStG: Sonderausgaben sind die folgenden Aufwendungen, wenn sie weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind

Also wenn es mir so recht überlege, gebe ich Dir Recht, sind wohl ehe außergewöhnliche Belastungen....

§33 EStG: Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands (außergewöhnliche Belastung), so wird auf Antrag die Einkommensteuer dadurch ermäßigt, dass der Teil der Aufwendungen, der die dem Steuerpflichtigen zumutbare Belastung (Absatz 3) übersteigt, vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen wird.


Aber ich würde trotzden erstmal versuchen diese als Wbk abzusetzen, AgB kann ich immer noch draus machen..
fridge ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.08.2005, 17:46   #11
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Da steht auch genug in den Richtlinien zu dem Thema Rechtsanwaltskosten. Ich verbinde die eigentlich immer mit agwB sofern keien Wk vorliegen.
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.01.2008, 17:00   #12
TP-Newbie
 
Registriert seit: Jan 2008
roberto macht alles soweit korrekt
hallo leute,

kann jemand mir weiter helfen? ich habe gestern ein schreiben vom finanzamt bekommen, dass ich eine einkommensteuererklärung für die jahre 2004 - 2006 abgeben soll.
ich würde gerne wissen ob das so rechtens ist, da ich heute keine unterlagen mehr habe und seit 1997 keine steuererklärungen gemacht hatte und finanzamt dies auch nie beanstandet hat.
danke für die hilfe.

mfg roberto
roberto ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.01.2008, 20:56   #13
TP-Specialist
 
Registriert seit: Oct 2006
ThomasMo hilft, wo's gehtThomasMo hilft, wo's geht
Hast Du ein Gewerbe angemeldet? Dann bist Du 10 Jahre zur Aufbewahrung aller Unterlagen verpflichtet.

Was hat man als Begründung geschrieben?
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.01.2008, 23:28   #14
TP-Newbie
 
Registriert seit: Jan 2008
roberto macht alles soweit korrekt
hallo thomas, nein ich habe keine gewerbe gehabt. das finanzamt hat keine begründung angegeben.

danke roberto
roberto ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.01.2008, 23:56   #15
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
http://bundesrecht.juris.de/ao_1977/__149.html

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

  Aktuelles Thema
  TP Hilfe Forum > Traum-Start > Steuer & Buchführung
Einkommensteuererklärung Fragen Einkommensteuererklärung Fragen
« Zinserträge aus dem Ausland müssen versteuert werden? | Wie ist meine Steuernummer? »

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Thema bewerten
Thema bewerten:

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Fragen zur Gewerbeanmeldung. trancegfx Gründung & Selbstständigkeit 75 11.12.2006 02:23
Lest euch mal diese Fragen durch... oomeisteroo Einfach so ... 10 21.04.2004 20:21
Neu und Fragen über Fragen webfee Dreamweaver 2 13.02.2004 16:12
Fragen Fragen Fragen nebv Archiv 5 19.10.2003 07:53
fragen über fragen Link Fireworks 12 26.05.2003 20:46


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 07:03 Uhr.

Powered by: vBulletin Version 3.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2008, Jelsoft Enterprises Ltd. / Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0 ©2008, Crawlability, Inc.
Traum-Projekt.com | Suchen | Archiv | Impressum | Kontakt | | | Nach oben |



1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67