Hallo Sven,
bin ebend mal über Deine Zusammenstellung geflogen, dabei ist mir folgendes aufgefallen:
-Seite 3: Die Unterscheidung des Kapitals zwischen AG und GmbH fehlt. Bei der GmbH fehlt der Hinweis auf die Mindesteinlage von 12.500 EUR und bei der Ein-Mann-GmbH muss voll eingezahlt werden
GmbH = Stammkapital mind. 25.000 EUR
AG = Grundkapital = mind. 50.000 EUR
Ich denke der Bereich Stammkapital und Stammeinlage muss mehr differenziert werden
Bei Sacheinlage ist ein Sachgründungsbericht Pflicht §5 Abs. 4 GmbHG; sprich die Erwähnung mit dem Stichwort ist nicht unwichtig
-Seite 4:
Die nicht erbrachte Einlage kann aber auch alternativ direkt von Stammkapital abgezogen werden; §272 Abs. 1 Satz 3 HGB
-Seite 5:
Bei Verlust von mehr als die Hälfte des Stammkapitals ist eine Beschlussfassung der Ges.-Vers. Notwendig!! § 49 Abs. 3 GmbHG
-Seite 8:
Hinweis auf die Spieglebildtheorie
Insgesamt ist die Zusammenstellung sehr Körperschaftsteuerlastig, gerade bei den Personengesellschaften gibt es viele Besonderheiten (z.B.: § 15a EStG).
Aber alles im allen und so im Turbodurchblick gut gemacht
EDIT: sehe gerade, das ich die zweite Deiner Zusammenstellungen erwischt habe, kein Wunder zur Körperschaftsteuerlastigkeit..grins