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31.05.2006, 19:20
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: May 2006
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Hallo Forum,
habe da ein Problem. Hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
Also, bin seit 2004 Kleinunternehmerin und tätige auch innergemeinschaftliche Erwerbe habe auch eine USt ID-Nr.
So in 2004 habe ich die Erwerbsschwelle nicht überschritten.
Bin davon ausgegangen das dies auch in 2005 nicht der Fall sein wird.
War aber leider nicht so habe in 2005 die Erwerbsschwelle von 12500 Euro überschritten.
Kann mir jetzt einer sagen was das für mich heisst????
Muss ich jetzt auf die gesamten Erwerbe Erwerbssteuer zahlen?????
Wenn ja rückwirkend für 2005 oder erst ab 2006????????
Bin doch Kleinunternehmerin zahle doch keine Ust??????
Also bin gerdade bisschen durcheinander hoffe Ihr könnt mir helfen.
Vielen dank im voraus
Mfg
Susi
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31.05.2006, 20:30
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#2
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
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Zitat von susilein
War aber leider nicht so habe in 2005 die Erwerbsschwelle von 12500 Euro überschritten.
Kann mir jetzt einer sagen was das für mich heisst????
Muss ich jetzt auf die gesamten Erwerbe Erwerbssteuer zahlen?????
Wenn ja rückwirkend für 2005 oder erst ab 2006????????
Bin doch Kleinunternehmerin zahle doch keine Ust??????
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Ich versteh nur Bahnhof...... 
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31.05.2006, 22:25
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: May 2006
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 ich verstehe auch nichts mehr!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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31.05.2006, 22:33
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#4
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Was meinst du denn?
Meinst du Umsatzsteuer? Die musst du ab einem Umsatz von 17500 € abführen, ob du willst oder nicht?
Oder meinst du Einkommenssteuer? Die wird ab rund 7500 € Einkünften fällig, kommt aber sehr auf die pers. Familienverhältnisse an.
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31.05.2006, 22:40
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#5
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TP-Junior
Registriert seit: May 2006
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hallo dorintia,
also ich meine weder die Umsatz- noch die Einkommsteuer.
Es geht um die Erwerbsbesteuerung.
Ich tätige als Kleinunternehmer innergemeinschaftliche Erwerbe, da gibt es wohl so eine Erwerbsschwelle und wenn die überschritten wird muss man wohl die Erwerbe Umsatzsteuer zahlen.
Meine Frage ist nun ab wann ich denn die Umsatzsteuer für diese Erwerbe abführen muss??????
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31.05.2006, 22:44
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#6
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Gib mal in die Suche Erwerbssteuer ein, das sollte dir helfen.
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31.05.2006, 23:00
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#7
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TP-Junior
Registriert seit: May 2006
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So richtig geholfen hat es mir nicht  aber trotzdem danke!!!!!
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31.05.2006, 23:20
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#8
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Hab hier noch was gefunden:
http://www.fm.rlp.de/Service/DOC/Ste...teuer_2003.pdf
da dürfte alles drinstehen.
Welche Steuer hast du denn bisher auf deine Lieferungen bezahlt?
Geändert von dorintia (01.06.2006 um 00:24 Uhr).
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31.05.2006, 23:24
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#9
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TP-Junior
Registriert seit: May 2006
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Habe bist jetzt nie Steuern gezahlt da ich Kleinunternehmerin bin.
Mein Umsatz liegt unter 17500 Euro.
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31.05.2006, 23:30
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#10
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Ich meine nicht, ob du Vor-Steuern abgeführt hast. Das brauchst du als Kleinunternehmer nicht, ich weiß.
Du musst auf die Lieferung an dich Umsatzsteuer (heißt beim innergemeinschaftl. Erwerb nur Erwerbssteuer) bezahlen, entweder die deutsche oder die des Lieferlandes, so steht es in o.g. Link. Du musst auf Lieferungen aus Dtschl. auch Umst. bezahlen, kann ja nicht sein, das du es bei EU-Lieferungen nicht musst.
Du hast dir mit deiner Ust.-ID Rechnungen ohne Ust. ausstellen lassen, also musst du selbige abführen.
Edit: Es steht in o.g. Link überhaupt nichts davon, das du auf deine erhaltenen Lieferungen unter 12500 € überhaupt keine Ust. zahlen musst. Das ist nur ein Schwellwert der festlegt, welche Ust. von welchem Land nun definitiv bezahlt werden muss.
(Wär ja auch noch schöner: Mach ich einen auf Kleinunternehmer, kaufe meine waren in EU-Ländern und spare 16%... haha)
Geändert von dorintia (31.05.2006 um 23:35 Uhr).
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31.05.2006, 23:42
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#11
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TP-Junior
Registriert seit: May 2006
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Ja und genau das habe ich bis jetzt noch nie gemacht. habe bis jetzt noch nie umsatzsteuer auf die lieferungen an mich gezahlt.
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31.05.2006, 23:47
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#12
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Da auch deine Endkunden das nicht machen, weil du ja Kleinunternehmer bist und du keine Ust. auf deinen Rechnungen ausweisen darfst (aber auch nicht abführen musst),denke ich, da ist was gewaltig schief gelaufen. Irgendjemand muss diese Steuer bezahlen.
Ruf am besten dein FA an...
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31.05.2006, 23:51
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#13
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TP-Junior
Registriert seit: May 2006
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Kann diese Seite leider auch nicht anklicken!!!!! die seite lässt sich nicht öffnen 
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31.05.2006, 23:58
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#14
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TP-Junior
Registriert seit: May 2006
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ja ich telefoniere morgen einfach mal mit dem finanzamt. Vielen dank nochmal 
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01.06.2006, 00:25
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#15
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Sorry, war der falsche Link, hatte mir mehrere ergoogelt.
Und sach mal... verschenkst du deine Ware???
Weil du hast mind. Ausgaben in Höhe von 12500 € aus dem innergemeinschaftl. Erwerb - Ausgaben die du hier hast noch gar nicht berücksichtigt - und machst aber nur Umsatz weniger als 17500 €...................??????????????????????
Geändert von dorintia (01.06.2006 um 00:28 Uhr).
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